Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 495/2009 vom 10.09.2009

Ausschussbesetzung gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW

Bei der Besetzung der Ausschüsse des Rates gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ist bekanntlich für die neue Wahlzeit der Räte das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden. Das Innenministerium NRW hat nunmehr Erläuterungen zur Anwendung des Zählverfahrens herausgegeben, die im Intranet unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Kommunalwahl 2009 heruntergeladen werden können. Des Weiteren steht im Internet ein Mandate-Rechner unter www.election.de/mandate zur Verfügung, der sehr hilfreich ist.  

Der Bürgermeister zählt bei der Verteilung der Sitze nicht mit und darf gemäß § 40 Abs. 2 GO auch bei der Besetzung der Ausschüsse nicht mit abstimmen. Wahlvorschlagsberechtigt für die Ausschussbesetzung sind nur die Fraktionen und Gruppen des Rates, nicht jedoch die Einzelbewerber.

Az.: I/3 020-08-50

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