Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 242/2010 vom 30.04.2010

Ausschussbeschluss zum kommunalen Sozialmonitoring

Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW hat in seiner Sitzung am 21.04.2010 folgenden Beschluss zum kommunalen Sozialmonitoring als Grundlage sozialräumlicher Gestaltung in der Jugend- und Sozialpolitik gefasst:

  1. Der Ausschuss empfiehlt den Städten und Gemeinden die Nutzung eines kommunalen Sozialmonitoring als Instrument einer kontinuierlichen Sozialplanung und -berichterstattung, um damit die Lebenslagen und die Chancen gesellschaftlicher Teilhabe in den Wohnquartieren abzubilden sowie die infrastrukturelle, leistungsbezogene und finanzielle Steuerung im Sozialraum zu verbessern.
  2. Mit dem Sozialmonitoring muss aus Sicht des Ausschusses eine die verschiedenen Lebenslagen umfassende Materialsammlung erreicht werden. Sie darf sich nicht nur auf Defizite oder prekäre Situationen beschränken und dient als Basis für integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzepte sowie zur Gewährleistung eines zielgerichteten Ressourceneinsatzes und als Plattform für den örtlichen sozialpolitischen Diskurs.
  3. Der Ausschuss sieht in den u.a. mit den KGSt-Materialien „Sozialmonitoring“ vorgestellten Untersuchungsfeldern und Indikatoren  einen auch für kreisangehörige Kommunen geeigneten methodischen Ansatz. Er kann bei Verwendung der Bevölkerungsprognose und der sozioökonomischen Daten im „Wegweiser Kommunen“ der Bertelsmann Stiftung vor Ort mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden und ermöglicht darüber hinaus interkommunale Vergleiche.
    Entscheidungen zur Auswahl der Indikatoren und Tiefe der Datenerhebung müssen seitens der Kommunen unter den Aspekten Datenverfügbarkeit, Aufwand, Aussagekraft und Datensensibilität abgewogen werden.
  4. Letztlich erwartet der Ausschuss durch den Einsatz des Sozialmonitoring spürbare Effekte für eine auch präventiv ausgerichtete Sozialpolitik, bei der die Förderung der Kompetenz  der Menschen und der Potenziale des Sozialraums, die Steigerung der Lebensqualität im Wohnquartier sowie  die Balance der Ortsteile im Mittelpunkt stehen.

Az.: III 806-3

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