Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 371/1997 vom 20.07.1997

Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik

Auf Einladung der Euregio Rhein-Waal führte der Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes seine 74. Sitzung am 17.6.1997 in Kleve durch. Euregio-Geschäftsführer Drs. Driesprong informierte in einem einleitenden Vortrag darüber, daß zwischenzeitlich 250 - 260 deutsche und holländische Kommunen Mitglied einer Euregio seien. Die Grundlage dieser Kooperation der kommunalen Ebene bilde das deutsch-niederländische Abkommen vom 1.1.1993 über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen. Mit besonderer Sensibilität werde das Thema der wirtschaftlichen Entwicklung behandelt. In den letzten Jahren habe man bereits Erfolge insoweit verbuchen können, als mehrere gemeinsame Gewerbegebiete zwischen deutschen und niederländischen Kommunen aufgebaut worden sind.

In einem weiteren Vortrag referierte Geschäftsführer Dipl.-Ing. Linder, Inhaber des Planerbüros Südstadt in Köln, zum Thema "Impulse für die Fußgängerstadt". Trotz Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und einer verstärkten Ausweisung von Fußgängerzonen werde der Fußgänger in der Verkehrsplanung oftmals vergessen. Eine fußgängerfreundliche Stadt sei gefordert, den vielfältigen, oft widersprüchlichen Nutzungsansprüchen der Bürger gerecht zu werden. Ein besonderes Konfliktpotential beinhalte das Parken von Kraftfahrzeugen, da in vielen Fällen eine ausreichende Gehwegbreite aufgrund der Ausweisung von Parkplätzen nicht mehr anzutreffen sei. Konkret regte der Berichterstatter an, verstärkt mit verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (z.B. "Tempo 20") den Fußgängerbelangen gerecht zu werden.

In der Diskussion des Ausschusses bestand Einigkeit darüber, daß das Instrument für eine vernünftige Abstimmung zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern der Verkehrsentwicklungsplan ist. Der Ausschuß griff den Vorschlag der Geschäftsstelle auf, den Gemeinden seitens des Verbandes eine Hilfestellung zur Förderung des Fußgängerverkehrs an die Hand zu geben.

Im Anschluß an eine kritische Auseinanersetzung mit der bisherigen Umsetzung der Bahnreform und der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs befaßte sich der Ausschuß eingehend mit Fragen der Zulässigkeit und Praxis der direkten Wirtschaftsförderung. Der Ausschuß stellte in diesem Zusammenhang fest, daß Maßnahmen der direkten Wirtschaftsförderung als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Es gebe Situationen, in denen eine Kommune zur Abwendung wirtschaftlicher oder sozialer Verwerfungen darauf angewiesen ist, Maßnahmen mit Subventionscharakter zu ergreifen. Dabei steht die direkte Wirtschaftsförderung nach Auffassung des Ausschusses schon deshalb nachweislich nicht im Zentrum gemeindlicher Wirtschaftspolitik, weil das Volumen der kommunalen Hilfen insgesamt nur ein Bruchteil staatlicher Subventionen darstellt. Allein aufgrund der finanziellen Dimension sei die These nicht haltbar, daß mit der direkten kommunalen Wirtschaftsförderung die Gefahr einer Konterkarierung staatlicher Fördermaßnahmen bestehe. Der Ausschuß begrüßte vor diesem Hintergrund den Beschluß der Wirtschaftsministerkonferenz vom 20./21. März 1997, die "Empfehlungen zur kommunalen Wirtschaftsförderung" in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu aktualisieren.

Abschließend befaßte sich der Ausschuß kritisch mit der seitens der Deutschen Telekom beabsichtigten Ausdünnung des öffentlichen Telefonstellenetzes. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen insbesondere im ländlichen Raum werde dadurch voraussichtlich erheblich gefährdet. Auch wenn die Überprüfung des öffentlichen Telefonstellennetzes angesichts eines zunehmenden Versorgungsgrades der Bevölkerung mit privaten Telefonen und angesichts betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte nachvollziehbar sei, bedürfe es einer strikten Beachtung des verfassungsrechtlich verbürgten Infrastrukturauftrages. Der Abbau unrentabler Telefonstellen dürfe mit Blick auf die Verantwortung, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen, nur mit der Zusicherung erfolgen, daß diese TK-Dienstleistung auch zukünftig flächendeckend angeboten wird. Ausdrücklich forderte der Ausschuß, daß das Gesamtkonzept der Deutschen Telekom AG zum Abbau unrentabler öffentlicher Telefonstellen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wird und notwendig werdende Einzelmaßnahmen vor Ort in enger Kooperation mit den betroffenen Kommunen vorgenommen werden.

Die kommende Ausschußsitzung soll am 18.11.1997 in Schwelm durchgeführt werden.

Az.: III n-5

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