Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 231/2001 vom 05.04.2001

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Am 13.3.2001 fand bei der Eurotec-Technologie im Park in Moers die 82. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr statt. Hierzu konnte der Vorsitzende, 1. Beigeordneter Rötters, Moers, zahlreich erschienene Ausschußmitglieder und viele Gäste begrüßen.

Bürgermeister Hofmann stellte die einladende Stadt Moers vor, die in den vergangenen Jahren etwa 7.500 Arbeitsplätze im Bergbau verloren habe. Bei einer Gesamtzahl an Arbeitsplätzen von 23.000 werde hieran bereits die Dramatik der Entwicklung deutlich. Hierin liege ein Grund, die gemeinsame Wirtschaftsförderungsorganisation "wir4" der Städte Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg zu gründen. Geschäftsführer König, Eurotec GmbH, begrüßte den Ausschuß in der Lichthalle des Technologiezentrums, der letzten in Moers geschlossenen Schachtanlage.

LMR Kolks, MWMEV NRW, berichtete sodann über die Weiterentwicklung der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen. Im kommenden Jahr steht die Fortschreibung der Nahverkehrspläne an. Die Universität Dortmund habe durch das Land einen Auftrag zur systematischen Auswertung aller Nahverkehrspläne erhalten und solle Vorschläge erarbeiten, die bei Empfehlungen für die zweite Generation der Nahverkehrspläne zugrunde gelegt werden könnten.

Nach Auffassung von LMR Kolks ist die Zusammenarbeit der Aufgabenträger untereinander und mit den Verkehrsunternehmen verbesserungsbedürftig. Er stellte Reibungsverluste im Bereich von Buslinien bzw. insbesondere Schienenverkehrsstrecken fest, die über das Gebiet mehrerer Aufgabenträger verliefen. Zudem kritisierte er den teilweise überhöhten Verwaltungsaufwand bei der Verteilung von Fördermitteln.

In seiner Aussprache hielt der Ausschuß ausdrücklich an der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV bei der Kreisebene fest, ein Hochzonen auf die Zweckverbände sei abzulehnen. Es wurde festgestellt, daß ein Durchgriff der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf die Zweckverbandsebene in der Praxis bislang kaum durchsetzbar sei. Insgesamt müßten die Einflußnahmemöglichkeiten durch die örtliche Ebene gestärkt und nicht verringert werden.

Direktor Klare, Landesbetrieb Straßen.NRW, zeichnete im weiteren Verlauf der Sitzung die Fusion zwischen den Straßenbauabteilungen Rheinland und Westfalen-Lippe bis zum aktuellen Stand nach. Bei der Zusammenführung der beiden Straßenbauverwaltungen habe man versucht, durch wenige strategische Grundsatzentscheidungen eine Neuausrichtung des Straßenbaus in Nordrhein-Westfalen in Gang zu setzen. Dies seien im wesentlichen die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen, die Einführung eines Projektmanagements und der Budgetierung in den Straßenmeistereien.

Der Landesbetrieb wolle Dienstleistungsbetrieb für Verkehrsinfrastruktur werden, der seine Leistungen anbiete und verkaufe. Als Kunden kämen zum einen das Land, andererseits aber auch die Gemeinden in Betracht.

Der Ausschuß begrüßte in einem Beschluß die landesweite Zusammenführung der Aufgaben des überörtlichen Straßenbaus unter einem Dach in der Zielsetzung, mit einem modernen Dienstleistungsunternehmen Leistungen kundenorientiert, bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sähen sich nicht nur als Kunden, sondern auch als Kooperationspartner des neuen Landesbetriebs.

Die Ausschußmitglieder forderten den neuen Landesbetrieb auf, durch geeignete Organisation anknüpfend an die Koordinierungsfunktion der bisherigen Bauamtskommissionen die kommunale Perspektive angemessen zu sichern. Die bereits mit den Landschaftsverbänden begonnenen Kooperationen im Bereich des operativen Geschäfts zur Umsetzung von Bau- und Unterhaltungslasten sollen zum beiderseitigen Nutzen weiter ausgestaltet werden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellte Vorstand Kaiser, "wir4", Wirtschaftsförderung für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg, die von ihm geleitete öffentliche Anstalt vor. Diese neue Rechtskonstruktion habe eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile. Trotz enger Bindung an die Kommunen sei sie in der Geschäftstätigkeit flexibel, der Gründungsaufwand sei gegenüber einer GmbH gering. Im Hinblick auf die de facto gegebene Insolvenzunfähigkeit bzw. die Gewährträgerschaft verfüge die Anstalt über günstige Kreditmöglichkeiten und sei unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Auftragsvergaben nicht ausschreibungspflichtig. Hervorstechend seien ferner die steuerrechtlichen Folgen, nämlich keine Körperschafts- oder Gewerbesteuerpflicht oder die Tatsache, daß die Verlustausgleiche der Partner bei Unterdeckung nicht umsatzsteuerpflichtig seien.

Ein weiteres Schwerpunktthema der Ausschußsitzung war das Ressortkonzept "Die Bundeswehr der Zukunft" mit seinen Auswirkungen auf NRW. Nach Einschätzung von Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, müssen die betroffenen Kommunen sich jetzt auf das Verfahren zur Gewährleistung einer geordneten Nachfolgenutzung konzentrieren. Hierbei handelt es sich nach seiner Darstellung um eine sehr bedeutsame und in Federführung durch die betroffene Kommune unter Beteiligung von Region, Land und Bund umzusetzende Aufgabe. Die Erfahrungen mit der Entlassung von Bahnliegenschaften in die kommunale Planungshoheit ließen es sinnvoll erscheinen, durch ein Verfahren mit weitgehender Verbindlichkeit und unter strenger Einbindung gerade seitens der Bundesinstitutionen sicherzustellen, daß ein reibungsloser Übergang von militärischer in zivile Nutzung erfolgen könnte.

Der Ausschuß beschloß einstimmig, der Bund müsse die im Standortkonzept eröffnete Zeitspanne bis 2006 nutzbar machen, indem er

  • baldmöglichst verläßliche Zeitpläne für Schließungen und Reduzierungen der Standorte wie auch für die weitere Entwicklung der Standortverwaltungen und Truppenübungsplätze aufstellt;
  • freifallende Liegenschaften nicht zu maximalen Wertvorstellungen an den Markt bringt, sondern Verbilligungsmöglichkeiten zur leichteren Akquisition von Investoren eröffnet;
  • in seinen Organisationseinheiten regionale Sichtweise und Vertretungsmacht für Verkaufsverhandlungen zur effizienten und zeitgerechten Umsetzung der örtlichen Konversionsprozesse sicherstellt.

Für die betroffenen Kommunen und Regionen forderte der Ausschuß Konversionskonferenzen bzw. Arbeitsgruppen zur Konversion, in denen Bund und Land einen wesentlichen Beitrag durch Beratung und Kooperation leisten und dadurch gezielt auf den Zeitpunkt der Freigabe von Liegenschaften gerichtete Planungsverfahren ermöglichen. Des weiteren forderte der Ausschuß finanzielle Maßnahmen von Bund und Land zur Abfederung der Konsequenzen des Truppenabzugs für die betroffenen Kommunen.

Im übrigen beriet der Ausschuß u.a. über die Durchführung von StVZO-Aufgaben durch Städte und Gemeinden, die Umsetzung der neuen StVO-Novelle, die Verlagerung von StVO-Aufgaben auf kleinere kreisangehörige Kommunen sowie über Satzungsarbeiten des Tourismusverbandes NRW.

Az.: III/1 N 5

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