Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 205/2009 vom 23.03.2009

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Am 11.03.2009 fand mit der 98. Sitzung erstmals eine Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr des StGB NRW in einer Kreisverwaltung statt. Landrat Beckehoff stellte den einladenden Kreis Olpe als kleinsten Kreis von Nordrhein-Westfalen mit 7 Städten und Gemeinden und insgesamt etwa 142.000 Einwohnern vor. Die Region mit zahlreichen touristischen Ausflugszielen lebe nicht annähernd vom Tourismus, sondern sei eine der industriestärksten Regionen von Nordrhein-Westfalen. Hier seien wichtige Autozulieferbetriebe, die Elektroindustrie sowie führende Unternehmen der Sanitärindustrie angesiedelt.

Dekan Prof. Dr.-Ing. Bechtloff von der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Meschede, stellte den Fachbereich Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften sowie die Fachhochschule Südwestfalen und ihren Beitrag für die Regionalentwicklung durch Wissens- und Technologietransfer mit regionalen Unternehmen vor. Die Unternehmen in der Region sollten die Chance nutzen, die sich aus der positiven Entwicklung der Studentenzahlen ergäben. Die Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft finde u.a. über einfache Praktika sowie Praxissemester der Studierenden in Unternehmen statt. Hochschule sowie Unternehmen erlangten durch diese Kooperation Vorteile im sog. Kampf um Köpfe, nämlich TOP-Studenten auf der einen Seite sowie sofort berufsfähige Mitarbeiter auf der anderen Seite.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt erläuterte Beigeordneter Dr. Kuhn, Landkreistag, die Eckpunkte der neuen EU-Verordnung zum ÖPNV, die am 03.12.2009 in Kraft tritt. Er verwies auf die gemeinsamen kommunalen Positionen, wonach das nationale Recht möglichst umgehend angepasst werden müsse mit folgenden Schwerpunkten:

• Bestimmung der zuständigen Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
• Konkretisierung der Vergabegrundsätze für öffentliche Dienstleistungsaufträge und Vorgabe von Vergleichsmaßstäben zur Bewertung konkurrierender Unternehmensanträge im Genehmigungswettbewerb
• Anpassung der Laufzeit der PBefG-Genehmigungen an die Vorgaben der neuen EU-Verordnung
• Regelungen zum Rechtsschutz bei Entscheidungen zur Direktvergabe und zu Vergaben im wettbewerblichen Verfahren.

Einigkeit herrschte im Ausschuss auch bei der Einschätzung, dass Gemeindebeteiligungen an Kreis- bzw. Regionalverkehrsgesellschaften nicht übereilt unter Hinweis auf Vorgaben der neuen EU-Verordnung zur Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge aufgegeben werden sollten. Die Voraussetzung, dass die zuständige örtliche Behörde in diesem Fall eine Kontrolle auf rechtliche getrennte Einheiten ausübe, die der über eigene Dienststellen entspreche, können ggf. durch Neugestaltung der vertraglich geregelten Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum operativen Geschäft erfüllt werden.

Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, stellte Diskussionsthesen zu einer gästeorientierten und ortsgerechten Tourismusentwicklung vor. In Nordrhein-Westfalen gebe es wohl kaum eine Kommune, die als touristisches Selbstläufergebiet auf die Weiterentwicklung und Steuerung des Fremdenverkehrswesens verzichten könne. Städte und Gemeinden müssten hier die Federführerschaft übernehmen. Der Ausschuss schloss sich einstimmig den vorgestellten Thesen an.

Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle, informierte über den aktuellen Sachstand der SGB II-Organisationsreform, woraufhin der Ausschuss Betroffenheit feststellte, dass der Koalitionsausschuss zum Kompromisspaket von Bundesarbeitsministerium und Ländern zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Einigung erreichen konnte. Er unterstützt das bereits eingeleitete Vorhaben der Geschäftsstelle, eine geordnete Umstellung der Organisationsstrukturen zu gewährleisten, den mit den kommunalen Bediensteten abzudeckenden künftigen Personalbedarf zu eruieren und Perspektiven für die bislang in Arbeitsagenturen bzw. für Optionskommunen tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu entwickeln. Der komplette Wortlaut des Beschlusses ist in der Geschäftsstelle abrufbar.

Hauptreferent Thomas informierte sodann über Planungen der Geschäftsstelle, Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsgemeinden zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Infrastruktur im Außenbereich, also im Wesentlichen Wirtschaftswege, zu erstellen. Der Ausschuss wies auf die hohe Bedeutung einer solchen Arbeitshilfe hin und äußerte seine volle Unterstützung für das Vorhaben der Geschäftsstelle.

Des Weiteren diskutierte der Ausschuss über die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Umsetzung des Konjunkturpakets II, den Masterplan Tourismus 2015 NRW sowie über die NRW Ziel 2-Wettbewerbe.

Az.: III/1 N 5

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