Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 288/2008 vom 24.04.2008

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Auf Einladung von Bürgermeister Reinhold Weber fand am 09. April 2008 die 96. Sitzung des StGB-Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr in Eslohe statt. Die Gemeinde mit ihrer land- und forstwirtschaftlichen Prägung zeichne sich nach den Worten von Bürgermeister Weber als ländliche Region mit intaktem Nebeneinander von Natur, Umwelt und Wirtschaft aus. Die Wirtschaftskraft stütze sich überwiegend auf kleine und mittelständische Unternehmen der Holzverarbeitung und –veredelung, der Metall- und Kunststofftechnik sowie der Ketten- und Zahnräderherstellung. Mit weiteren Branchen wie dem Werkzeug- und Maschinenbau, dem Hoch- und Tiefbau, dem Fahrzeugbau sowie Dienstleistung, Touristik und Einzelhandel bildeten sie einen gesunden Branchenmix. Aktuell würden auch Formen der interkommunalen Zusammenarbeit praktiziert.

Zu Trends in der kommunalen Wirtschaftsförderung Deutschlands referierte Dipl.-Ing. Markus Wessel, Geschäftsführender Gesellschafter der Exper Consult Wirtschaftsförderung & Investitionen GmbH & Co. KG, Dortmund. In der Diskussion des Ausschusses wurde die unterschiedliche Aufgabenteilung von Kreis und Gemeinden bei der Ansiedlung und der Bestandsförderung im Rahmen der Wirtschaftsförderung deutlich. Insgesamt seien die Anforderungen an die kommunale Wirtschaftsförderung gestiegen, der Netzwerkcharakter werde stärker betont, eine Unternehmensberatung im engeren Sinne könne allerdings nicht der richtige Weg sein. Die Kooperation von Kreis und Gemeinden wurde im Wesentlichen als konstruktiv eingeschätzt. In Teilen des ländlichen Raumes müssten jedoch die regionalplanerisch begründeten Flächenengpässe beseitigt werden, damit es keine ernsthafteren Probleme für die Weiterentwicklung der Standorte und ihrer Unternehmen gebe.

Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle, führte dann in die aktuelle Diskussion zur künftigen SGB II-Aufgabenträgerschaft ein. Er verdeutlichte das Anliegen des Verbandes, die aktiven und passiven Leistungen des SGB II möglichst auch zukünftig von einer Stelle, nämlich vom Job-Center aus, dezentral und bürgernah zu erbringen. Die 580.000 Langzeitarbeitslosen in NRW im ALG II könnten eine effiziente Betreuung erwarten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verwaltungsträger ausdrücklich auf das Prinzip eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung verpflichtet habe, könne das Ideal „aus einer Hand“ jedenfalls bei getrennter Leistungsträgerschaft kaum erreicht werden. Andererseits müssten Modellvarianten einer Aufgabenzusammenführung bei einer Verwaltung sich der Frage nach rechtlicher wie politischer Durchsetzbarkeit stellen. Insofern gelte es, sich nicht vorschnell auf ein Konzept festzulegen, das dem Grundsatz „Hilfen aus einer Hand“ nicht voll gerecht werden könne; es sei richtig, mitzuverhandeln, um eine kommunalfreundlichere Ausgestaltung eines Modells „Kooperatives Jobcenter“ zu erreichen und parallel hierzu das sog. Optionsmodell ggf. zu entfristen.

Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, berichtete über den aktuellen Sachstand in der Diskussion um die Verortung der einheitlichen Ansprechpartner nach der EU-Dienstleis€tungsrichtlinie. Aufgabe der einheitlichen Ansprechpartner sei die zielführende Betreuung ausländischer Dienstleister im Hinblick auf die Erledigung von Verwaltungsverfahren, Ansiedlungsfragen usw. Damit seien genau die Tätigkeiten angesprochen, die Experten vom kommunalen Wirtschaftsförderer erwarteten. Dies sei auch die Sichtweise der Städte und Gemeinden, weshalb die kommunalen Spitzenverbände die Verortung der einheitlichen Ansprechpartner auf der kommunalen Ebene forderten.

Der Ausschuss fasste nach kurzer Diskussion einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss begrüßte die Ergebnisse des vom MWME zur Verortung des einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie initiierten Planspiels als Bestätigung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Wirtschaftsförderung und der Kommunalverwaltungen bei der Erbringung von Dienstleistungs- und Beratungsleistungen gegenüber Unternehmern aus dem In- und Ausland. Er stellte kritisch fest, dass in das Planspiel-Verfahren zur Entscheidungsfindung lediglich fünf von 19 Kriterien eingeflossen sind. Damit bestehe die Gefahr, dass die Verortung des einheitlichen Ansprechpartners zu mehr als zwei Dritteln auf Einschätzungen beruht, die nicht in einem objektivierten prozessanalytischen Verfahren überprüft wurden. Der Ausschuss forderte das MWME auf, die von ihm angekündigte Bewertung der 14 Restkriterien in einem offenen Dialog mit den Kammerverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern. Bei der abschließenden Entscheidung zur Verortung der einheitlichen Ansprechpartner müssten insbesondere auch die sehr eingeschränkten Möglichkeiten des Landes berücksichtigt werden, ggf. notwendige Änderungen des Bundesrechts tatsächlich durchzusetzen.


Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, informierte ferner unter dem Stichwort „Neuakzentuierung kommunaler Straßenerhaltungsstrategien“ über die aktuelle Diskussion in der Verkehrswissenschaft, verstärkt sog. „Shared Spaces“ einzurichten. Diese Philosophie gehe in ihrer reinen Form davon aus, dass öffentliche Straßen und Plätze vollständig von verkehrsregelnden und –lenkenden Einrichtungen befreit würden. Jeder Verkehrsteilnehmer, ob motorisiert oder nicht, müsse sich dann den Weg mit der notwendigen Vorsicht und Rücksichtnahme suchen.

Selbstverständlich könne der Städte- und Gemeindebund NRW eine solch radikale Umkehr der aktuellen Verkehrssituation in deutschen Städten und Gemeinden nicht erreichen und damit auch nicht fordern. Dennoch halte er eine Rückbesinnung auf die Grundsätze der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht für angebracht. Diese Formulierungen seien in den zur Diskussion gestellten Thesen zur Neuakzentuierung kommunaler Straßenerhaltungsstrategien bewusst übernommen worden aus dem Wortlaut des § 1 StVO, also der Grundregel defensiven Verhaltens im Straßenverkehr.

Der Ausschuss beschloss daraufhin die „Thesen zur Neuakzentuierung kommunaler Straßenerhaltungsstrategien“. Zudem beschloss der Ausschuss die „Thesen zur Luftreinhalteplanung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden“. Die Thesen sind jeweils in der Geschäftsstelle abrufbar. Die 97. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr wird auf Einladung von 1. Beigeordneten Rötters am 22.10.2008 in Moers stattfinden.

Az.: III/1 N 5

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