Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 359/2007 vom 03.05.2007

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Am 18.04.2007 fand die 94. Sitzung des StGB-Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr in Burscheid statt. Zu den Perspektiven der Tourismusentwicklung in NRW sowie zur Rolle der Regionen und Kommunen referierte Frau Prof. Dr. Dallmeier, die seit November 2006 Geschäftsführerin des NRW Tourismus e.V. ist und an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach lehrt. In der Diskussion wurde die Problematik angesprochen, dass in jüngster Vergangenheit wiederholt strukturpolitisch wichtige Projekte des Tourismus aus landesplanerischen und umweltbezogenen Gründen nicht verwirklicht werden konnten. Frau Prof. Dallmeier unterstrich die Notwendigkeit eines kooperativen Miteinanders touristischer und umweltbezogener Belange. Der Naturschutz müsse dafür sensibilisiert werden, den Tourismus als Partner für die gemeinsame Verfolgung von Zielen zu sehen.

Geschäftsführer Giesen gab in diesem Zusammenhang einen Überblick zur aktuellen Entwicklung der Kurortegesetzgebung NRW. Mit dem nun vorliegenden, mehrfach geänderten Referentenentwurf für ein neues Kurortegesetz werde wieder maßgeblich auf die Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilquellen von Deutschem Tourismusverband und Deutschem Heilbäderverband abgestellt. Überlegungen zur Einführung von Naturorten oder Sportorten würden nunmehr ebenso zurückgestellt wie ein Auslaufen der Anerkennung von Erholungsorten.

Zur Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW unterstützte der Ausschuss die Zielrichtung, in den Kooperationsräumen über Kommunalisierung und Pauschalisierung der Landesförderung zu einer nachhaltigen Verwaltungsvereinfachung, mehr Transparenz, Gewährleistung eines effektiveren Mitteleinsatzes sowie zu einer Erweiterung der kommunalen Gestaltungsspielräume zu gelangen.

Befürchtungen aus den Reihen der ÖPNV-Unternehmen, die Mittel könnten aufgrund der Pauschalierung künftig in geringerem Maße ihrem Unternehmenszweck zur Verfügung stehen, teilt der Ausschuss nicht. Er erwartet vielmehr aufgrund der Verfahrensvereinfachung, der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterleitung von mindestens 80 % der Pauschale an Verkehrsunternehmen sowie der traditionell engen Kooperation zwischen Verkehrsunternehmen und Kommunen, dass im Gegenteil zielgerichteter als bisher auf die jeweiligen Anforderungen in den Nahverkehrsregionen reagiert werden kann.

Ausdrücklich lehnte der Ausschuss Änderungen der §§ 4 und 9 ÖPNVG ab, nach denen
• die Übertragung der Aufgabenträgerschaft kreisangehöriger Gemeinden im Ortsverkehr sowie im Nachbarortsverkehr selbst dann lediglich in das Ermessen des Kreises gestellt werden soll, wenn unter den Gemeinden Einvernehmen besteht und überörtliche Belange nicht entgegenstehen,
• das Einvernehmen kreisangehöriger Aufgabenträger auf Inhalte des Nahverkehrsplans beschränkt werden soll, die ihr Aufgabengebiet betreffen.
Beide Vorschläge verstoßen nach Auffassung des Ausschusses angesichts fehlender Regelungsbedürftigkeit gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot und konterkarieren die verkehrspolitisch notwendige Zielsetzung, gerade auch die kreisangehörigen Kommunen zu einem verstärkten Engagement im ÖPNV zu motivieren.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die von der Geschäftsstelle überarbeitete Sondernutzung-Mustersatzung. Der Ausschuss beauftragte die Geschäftsstelle, den Entwurf einer neuen Mustersatzung für Sondernutzungen mit einem neuen Gebührenrahmen zu erstellen, in deren Erläuterungen insbesondere auch die Aspekte „sozial unerwünschte Verhaltensweisen“, „Umfang und Inhalt von Plakaten im Straßenraum“ sowie weitere Gestaltungsfragen berücksichtigt werden.

Nach einem kurzen Überblick über den aktuellen Sachstand bei der Verwaltungsstrukturreform berichtete Geschäftsführer Giesen über einen neuen Referentenentwurf der Landesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land NRW. Völlig der seit längerem nachdrücklich vorgetragene Forderung von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag entsprechend sollten zukünftig bei der Verteilung der Landesersparnis nicht nur die Belastungen, sondern auch die Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte durch das SGB II berücksichtigt werden. Nicht akzeptabel sei dagegen die Einordnung der kommunalen SGB II-Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung mit entsprechenden Aufsichts- und Informationsrechten des Landes. Dies widerspreche dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP.

Zur Beteiligung der Städte und Gemeinden an den SGB II-Kosten der Kreise hätten sich die Geschäftsstellen von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag in einer gemeinsamen Stellungnahme auf einen gemeinsamen Kompromissvorschlag verständigt, wonach
- bei den Arbeitsgemeinschaften Kostenbeteiligungen im Einvernehmen von Kreis an allen Gemeinden zugelassen, dagegen die bisherige Regelung zu Kostenbeteiligungen nur mit gemeindlichen Benehmen entfallen würde;
- bei den Optionskreisen zur Abweichung von der 50 %-Kostenbeteiligung eine differenzierte Regelung derart vorgesehen würde, dass bei einer Reduzierung der Kostenbeteiligung das Benehmen der kreisangehörigen Gemeinden und bei einer Erhöhung der Kostenbeteiligungsquote ein Einvernehmen der Gemeinden vorliegen müsse.
Inzwischen habe nach Einflussnahme offenbar des Innenministeriums allerdings eine Neuformulierung des Referentenentwurfs stattgefunden, nach der wieder eine Kostenbeteiligung der Gemeinden auch in Arbeitsgemeinschaftskreisen lediglich im Benehmen mit den Gemeinden möglich sei.

Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Einrichtung und Unterhaltung von insbesondere touristischen Wanderwegen und stellte fest, dass Wander- und Waldwege eine steigende Bedeutung für Urlaubs- und Freizeitgestaltung, Naherholung und sportliche Betätigung haben sowie insbesondere Fernwanderwege inzwischen ein fester Bestandteil des Qualitätstourismus in NRW sind und Wanderrouten ständig weiterentwickelt werden müssen. Vor diesem Hintergrund hält es der Ausschuss für sachgerecht, wenn die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten infrastrukturelle Maßnahmen wie Wegweisung und Wegeausstattung unterstützen, an der Entwicklung touristischer Wanderrouten mitwirken und - soweit im Einzelfall erforderlich und beschränkt auf die Wegefläche - die Verkehrssicherungspflicht von Waldeigentümern übernehmen.

Die kommende Sitzung soll am 10.10.2007 in Ibbenbüren stattfinden.

Az.: III/1 N 5

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