Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 466/2003 vom 19.05.2003

Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr

Die 86. Sitzung des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr fand am 10.4.2003 in Straelen statt.

Bürgermeister Giesen, Straelen, stellte die einladende Stadt kurz vor, die in ihrer Wirtschafts- und Sozialstruktur wesentlich durch ihre Lage in der Region geprägt ist. Ein wichtiger Wirtschaftszweig ist die Blumenerzeugung. Die größte Blumenversteigerung Deutschlands befindet sich auf Straelener Gebiet. In Straelen sei das europäische Übersetzungskollegium ansässig. Hier würden Bücher in alle Sprachen der Erde übersetzt. Die größte Übersetzerbibliothek für japanisch in Europa befinde sich in Straelen. Die Grenznähe zu den Niederlanden bestimme auch im übrigen das soziale Leben in Straelen.

Über neue Akzente in der Mittelstandsförderung von Bund und Land referierte Geschäftsführer Dr. Kayser, Institut für Mittelstandsforschung Bonn. Er gab einen Überblick über die aktuelle konjunkturelle Situation anhand der Daten des Mittelstandsmonitors, der Insolvenzen sowie der Gründungen und Liquidationen. Am Beispiel der Initiative "Pro Mittelstand" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Initiativen "Go!" und "move" des NRW-Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit erläuterte er sodann die derzeitige Mittelstandspolitik von Bund und Land. Im Rahmen einer Würdigung kam Dr. Kayser zu dem Ergebnis, daß angesichts der Einbeziehung der wesentlichen Akteure die Mittelstandspolitik des Landes eher dem Gesichtspunkt der Förderpartnerschaft in Regionen bzw. mit Institutionen gerecht werde als die Bundesinitiative.

Unter Hinweis auf die ausführlichen Beratungen von Präsidium und Hauptausschuß am 7./8. April erläuterte Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle, sodann Hintergrund und Zielrichtung der StGB-Thesen zur Umsetzung des Hartz-Berichts. Dabei ging er insbesondere auf die Frage ein, ob die Kinder von arbeitsfähigen Erwerbslosen der Sozialhilfe oder als Teil der Bedarfsgemeinschaft dem zukünftigen Arbeitslosengeld II zugerechnet werden sollen. Ferner setzte er sich eingehend mit der von den gemeindlichen Spitzenverbänden auf Bundes- und Landesebene energisch abgelehnten Position des Deutschen Landkreistages zu einer Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit auseinander.

Der Ausschuß nahm die Thesen von Präsidium und Hauptausschuß zur Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe einstimmig zustimmend zur Kenntnis und wird seine Beratungen zur Umsetzung konkreter Rechtsvorschriften im Herbst 2003 fortsetzen.

Hauptreferent Thomas, Geschäftsstelle, stellte daraufhin Sinn und Zweck des von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen entwickelten Straßensicherheitsaudits vor. Aus seiner Sicht sattele das Audit auf den ohnehin schon am Stand des technisch Machbaren orientierten Richtlinien und Empfehlungen des sog. technischen Regelwerks auf. Ziel sei eine auf die Verkehrssicherheit optimierte Gestaltung. Fraglich sei, ob hier nicht überzogene Standards aufgestellt würden. Der Städte- und Gemeindebund verfolge seit längerem eine Politik des Standardabbaus und der Orientierung am verkehrssicherungsrechtlich Notwendigen und finanzpolitisch Vernünftigen.

Ansatzpunkt und Maßstab bei der Straßenplanung sollten daher aus seiner Sicht nicht unbedingt das nach dem jeweiligen, sehr hohen Stand der Technik für die Verkehrssicherheit Optimale und Wünschenswerte sein. Vielmehr müsse es ausreichen, die gesicherte Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.

In der darauffolgenden eingehenden Aussprache wurde die Meinung des Ausschusses verdeutlicht, daß weder neue Kontrollinstanzen noch neue Standards errichtet werden sollten, um die Richtlinien und das sonstige technische Regelwerk, das ohnehin eingehalten werden müßte, noch zu verfeinern. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß der Ansatz eines Sicherheitsaudits richtig sei, bereits im frühen Zeitpunkt der Straßenplanung nicht nur die technischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus die Verkehrssicherheit unter allen Aspekten bereits miteinzuarbeiten.

Die EU habe eine neue Form von Luftreinhalteplänen entwickelt, berichtete Hauptreferent Thomas. In Umsetzung durch das nationale Recht seien durch das Landesumweltamt NRW Immissionsmessungen duchzuführen. Das Meßnetz sei über das gesamte Land ausgedehnt, wobei die Meßorte festgelegte Kriterien zu erfüllen hätten, um repräsentative Ergebnisse zu ermöglichen.

Bei der Überschreitung von Grenzwerten sei für die jeweilige Straße oder den Straßenzug ein Luftreinhalteplan zu erarbeiten, der konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffe enthalten müsse. Aus einem Leitfaden des Landesumweltamtes ergebe sich, daß als verkehrsbezogene Maßnahmen u.a. an die Ausdünnung des Verkehrs durch Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV, an verkehrslenkende Maßnahmen, an Verkehrsmanagementsysteme, an Verkehrsbeschränkungen sowie an Logistikkonzepte im Transportwesen gedacht sei. Letztlich könnten für konkrete Straßen und Straßenzüge wohl vorrangig nur verkehrslenkende und beschränkende Maßnahmen in Betracht kommen. Die anderen angesprochenen Konzepte seien doch eher raumübergreifend und führten nicht unbedingt innerhalb kurzer Zeit zu konkreten Ergebnissen.

Schließlich teilte die Geschäftsstelle den aktuellen Sachstand zu Forderungen zur Novellierung von StVG und StVO, zum Metrorapid, zur Sondernutzungserteilung durch Dritte, zu Auswirkungen der demographischen Entwicklung und zu Seminaren der StGB Dienstleistungs-GmbH mit.

Auf Einladung von Bürgermeister Böckelühr soll die kommende Sitzung des Ausschusses am 14. Oktober 2003 in Schwerte stattfinden.

Az.: III/1 N 5

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