Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 340/2001 vom 05.06.2001

Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

Am 4. April 2001 fand in der Geschäftsstelle in Düsseldorf die 81. Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen statt. Gegenstand der Tagesordnung war u.a. die Änderung der Schulbauförderung durch das Land, die Medienausstattung an Schulen und das Modellprojekt Selbständige Schule – "NRW Schule 21".

Zur Änderung der Schulbauförderung hat Herr Geschäftsführer Dr. Schneider, Geschäftsstelle, darüber informiert, daß im Jahr 2002 die Schulbaufinanzierung voraussichtlich von einer Projektförderung auf eine Pauschalförderung umgestellt werde. Nach einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion NRW sollen ab 2002 die Kommunen selbst entscheiden können, ob die Schulfinanzierung für Neubauten, Sanierung oder für Sachmittel ausgegeben werden. Nach den Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion sollen die GFG-Mittel für den Schulbau auf insgesamt 750 Mio. DM erhöht werden. Woher diese Mittel im einzelnen stammen, sei nicht bekannt. Nach eingehender Beratung zu dieser Thematik hat der Ausschuß u.a. folgenden Beschluß gefaßt:

"Der Ausschuß steht einer Pauschalierung der bisherigen Schulneubaumittel unter den folgenden Voraussetzungen positiv gegenüber:

- die Mittel sind auch für Sanierungsvorhaben verwendbar

- im Rahmen eines Übergangszeitraumes muß die bestehende Antrags- und Bewilligungslage im Rahmen einer gerechten Verteilung berücksichtigt werden

- bei dem zu bildenden Verteilungsschlüssel sind die spezifischen Bedarfe des ländlichen Raumes angemessen zu berücksichtigen. Denkbar ist ein Schlüssel aus Schülern (75%) und Schulen (25%)."

Nach intensiver Diskussion zu dem Modellprojekt Selbständige Schule – "NRW Schule 21" hat der Ausschuß das angekündigte Modellprojekt mit dem Ziel der Verbesserung der schulischen Arbeit begrüßt. Im Rahmen der Durchführung des Projektes sollten allerdings nicht nur die Schulen, sondern auch die Schulträger einen möglichst großen organisatorischen, personellen und finanziellen Gestaltungsspielraum erhalten.

Der Ausschuß hat sich darüber hinaus mit den Sportstättenbauförderrichtlinien befaßt, die ebenso wie die Schulbauförderung chronisch unterfinanziert sind. Nach Kenntnis der Geschäftsstelle beträgt das Verhältnis zwischen Anträgen und Fördervolumen 5:1. Angesichts des erheblichen Verwaltungsaufwandes hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, die Sportstättenbaufördermittel ebenfalls zu pauschalieren. Die Geschäftsstelle ist gebeten worden, die Pauschalierung der Sportstättenbaufördermittel mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden aus Nordrhein-Westfalen abzustimmen, bevor Gespräche mit dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden.

Az.: IV/2

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