Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 475/2004 vom 08.06.2004

Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit

Am 13.05.2004 tagte der StGB-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit in Steinfurt auf Einladung von Bürgermeister Kuß. Zu Beginn berichtete Ministerialrätin Nagel, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW, die in Vertretung von Ministerialdirigent Dr. Harms referierte, zum Thema „Kommunales Management für Familien“ und erläuterte die sich durch den demographischen Wandel ergebenden Herausforderungen. Ab 2007 werde die Bevölkerungszahl in NRW kontinuierlich zurückgehen, was mit erheblichen strukturellen Verschiebungen verbunden sei. Dies gelte vor allem für den sozialen Hintergrund der Familien, die bereit seien, ein oder mehrere Kinder zu bekommen, und den steigenden Anteil der Migrantenfamilien. Andererseits werde der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung NRWs von heute rund einem Viertel auf ein Drittel anwachsen. Daneben werde es deutliche regionale Unterschiede in der Bevölkerungsentwicklung geben.

Darüberhinaus berichtete Frau Nagel über „Kommunale Familienberichterstattung“ und „Soziale Frühwarnsysteme“, 2 umfangreiche Modellprojekte des Landes. Mit ersterem Projekt sollten die Kommunen unterstützt werden, um in der Stadt- und Kindergartenplanung, in der Jugendhilfe und anderen sozialen Bereichen schneller und gezielter handeln zu können. Dabei handele es sich um die Software, mit der erstmals der Zugriff der Kommunen auf kleinräumig aufbereitete und systematisch verknüpfte Daten aus unterschiedlichen Quellen per Internet ermöglicht wird. Weitere Informationen seien unter www.familienberichterstattung.de abrufbar. Im Rahmen des Modellprojekts „Soziale Frühwarnsysteme“ gehe es darum, wissenschaftlich begleitet zum einen Indikatoren für problematische Entwicklungen bereits in einem sehr frühen Stadium festzuhalten und in einem zweiten Schritt Indikatoren für verbindliche Kooperationen zu implementieren.

Das Resümee des Ausschusses war, dass der Städte- und Gemeindebund die familienpolitischen Modellprojekte des Landes konstruktiv weiter begleiten solle, bei diesen allerdings immer klar sein müsse, dass sie als freiwilliges Angebot und Hilfestellung für die Kommunen angelegt seien.

Zur Weiterentwicklung des GTK berichtete Referatsleiter Dreyer, Landesjugendamt Westfalen-Lippe. Hierbei stellte er die aktuellen Vorschläge des Ministeriums für Sport, Jugend und Kinder vor und führte in diesem Zusammenhang aus, dass eine gemeinsame Positionierung zwischen Landesjugendämtern und kommunalen Spitzenverbänden angestrebt werde. Ein entsprechendes Papier mit Alternativvorschlägen zu den Überlegungen des MSJK befinde sich zur Zeit in der Abstimmung. In der sich anschließenden Diskussion unterstütze der Ausschuss die vorgetragene Bewertung ausdrücklich. Er lehnte eine Pauschalierung in Form einer „Kopf-Pauschale“ nach dem GFG nachdrücklich ab, sah aber bei Pauschalierungen in konkreten Einzelbereichen, z.B. bei den Personalkosten eine denkbare Variante.

Zum Thema „Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige“ stellte Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, das Kernstück des Gesetzgebungsvorhabens vor, welches die Änderung der Rechtsgrundlagen zum Ausbau eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Angebots der Tagesbetreuung zum Inhalt hat. Hierbei hob er hervor, dass es insbesondere aufgrund von familienpolitischen Aspekten wünschenswert sei, die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren auszubauen. Man könne allerdings nicht die Kostensituation ausblenden. Der Vorschlag des Gesetzgebers, den Kommunen 1,5 Mrd. Euro aus der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu belassen, sei völlig unzureichend. Bis zum jetzigen Zeitpunkt stehe überhaupt noch nicht fest, ob bzw. in welcher Höhe tatsächlich Einsparungen bei den Kommunen entstehen werden bzw. diesen verbleiben. Auch die Kostenschätzung in Höhe von ca. 1,6 Mrd. Euro müsse hinterfragt werden.

Der Ausschuss teilt die Auffassung des DStGB, dass es – lokal und regional deutlich differenziert – aus unterschiedlichen Aspekten wünschenswert ist, die Betreuung für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Die stufenweise Weiterentwicklung eines verlässlichen, am Bedarf der Familie orientierten Betreuungsangebots wäre mit erheblichen, von den Kommunen nicht zu bewältigenden Finanzaufwendungen verbunden. Bislang sei allerdings nicht erkennbar, dass der Bund die für eine spürbare Verbesserung des Betreuungsangebots notwendige Mittelbereitstellung vornimmt. Unabdingbar ist eine ausreichende und dauerhafte Beteiligung von Bund und Ländern an den betrieblichen und investiven Kosten des Betreuungsangebots.

Der Ausschuss lehnt im übrigen die Einführung eines subjektiven Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige und weitere die Kommunen verpflichtende gesetzliche Vorgaben, z.B. zu den Bedarfskriterien ab. Angesichts sehr unterschiedlicher Bedarfe verbieten sich aus seiner Sicht einheitliche rechtliche Festlegungen, erforderlich sind vielmehr angemessene Freiräume für flexible ortsbezogene Planungen und Maßnahmen. Der Ausschuss spricht sich ferner dafür aus, dass die Reform des SGB VIII unabhängig vom Ausbau der Kindertagesbetreuung umgesetzt wird.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt verabschiedete der Ausschuss den von der Geschäftsstelle vorgelegten Entwurf zur „Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen“, um hiermit einen Beitrag zur aktuellen Diskussion zu leisten, wie die Rolle der Kinder und Jugendlichen als aktive Bürger gefördert und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft gewährleistet werden können. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik wurde der Rechts- und Verfassungsausschuss um ergänzende Mitberatung gebeten. Die Thesen zur projektbezogenen Mitwirkung in der Lokalpolitik sind veröffentlicht im „Städte- und Gemeinderat“ 2004, S. 26 f.

Zur Umsetzung des SGB II berichtete Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle, zunächst über das Ergebnis der Beratungen des DStGB-Präsidiums am 10./11.05.2004, wonach Bund und Länder aufgefordert werden, noch vor der Sommerpause durch geeignete Gesetzesänderungen die versprochene Entlastung von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr sicherzustellen. Wenn die dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen nicht gesichert sei, müsse das Inkrafttreten des Gesetzes ausgesetzt werden. Das DStGB-Präsidium erwarte, dass spätestens bis zum Herbst 2004 die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes geschaffen sind. Zwingend notwendig sei es, dass die Kompetenz kreisangehöriger Städte und Gemeinden auch bei der Umsetzung des Arbeitsgemeinschaftsmodells genutzt wird. Die Gemeinden müssten an der Aufgabe mitwirken können, z.B. auch durch die Stellung von Personal. Generell müsse sichergestellt werden, dass es eine möglichst breite Form von Kooperationsmöglichkeiten vor Ort gibt.

Ferner informierte Geschäftsführer Giesen über die Absicht von Deutschem Städte- und Gemeindebund und Deutschem Städtetag, mit der Bundesagentur für Arbeit ein gemeinsames Positionspapier zur kommunalen Mitwirkung abzustimmen, dass insbesondere auch gewährleistet, dass kommunales Personal in den Arbeitsgemeinschaften bei den Job-Centern eingesetzt wird. Ferner unterstütze das DStGB-Präsidium die gemeinsame Erklärung von StGB NRW und LKT NRW, die seitens der Geschäftsstellen am 07.05.2004 verabschiedet wurde. Unabhängig davon, ob Staat oder Kommunen für die Integration arbeitsfähiger Langzeit-Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zuständig würden, sollten die kreisangehörigen Kommunen angemessen in Meinungsbildung und Initiativen der Kreise einbezogen werden. Dies gelte vor allem mit Blick auf das Fachpersonal bei den Städten und Gemeinden. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende müsse möglichst dezentral und bürgernah organisiert werden. Zusätzliche Wege für erwerbsfähige Hilfebedürftige sowie unnötiges Verschieben kommunalen Fachpersonals müssten vermieden werden.

In einem Erfahrungsaustausch zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz diskutierte der Ausschuss schließlich, wie die Belange behinderter Menschen in den Kommunen wahrgenommen werden können. Sinnvoll sei es, bereits vorliegende Entwürfe durch den Erfahrungsaustausch der Mitglieder zu fördern. Aufgrund der zahlreichen Varianten (Behindertenbeauftragte, Behindertenkoordinatoren, Beiräte etc.) sieht der Ausschuss allerdings nicht die Möglichkeit, dass die Geschäftsstelle hierzu Mustersatzungen oder –zielvereinbarungen erstellt.

Az.: III/2 N 11

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