Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 301/1997 vom 20.06.1997

Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft

Am 26.02.1997 trat der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft unter Vorsitz von Stadtdirektor Kaster, Lippstadt, auf Einladung von Stadtdirektor Puchert, Alsdorf, in Alsdorf zusammen. Zunächst wurde Stadtkämmerer Dr. Wigginghaus, Gütersloh, einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft gewählt.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes "Aktuelle Finanzsituation der Städte und Gemeinden" erläuterte Erster Beigeordneter Dr. Schneider die Prognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Haushaltsentwicklung 1996/1997. Sodann ging Hauptreferentin Schwabedissen auf die aktuelle Finanzsituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen 1996/1997 ein und berichtete über das Ergebnis einer diesbezüglich durchgeführten Umfrage.

Sodann befaßte sich der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft mit dem Verfassungsstreitverfahren gegen das GFG 1996. Seitens der Mitgliedes des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft wurde insbesondere deutlich unterstrichen, daß mit der Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 1996 zunächst nur die Umsetzung des ifo-Gutachtens erster Schritt angegriffen werden könne. Ziel sei jedoch, die Umsetzung des Gutachtens im Endstadium, also das GFG 1999, anzugreifen. Die Kunst der Verfassungsbeschwerde bestehe nun darin, diese Problematik entsprechend zu verdeutlichen. Abschließend wurde auf das verfassungsgerichtliche Verfahren der Stadt Gelsenkirchen gegen das GFG 1996/GFG 1997 hingewiesen.

Nach einleitenden Ausführungen von Ersten Beigeordneten Dr. Schneider befaßte sich der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft mit dem aktuellen Stand der Reform der Gewerbesteuer. So wurde seitens der Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft insbesondere auch mit Blick auf die zu erwartenden negativen Auswirkungen der geplanten Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer deutlich unterstrichen, daß eine strukturelle Reform des Gemeindefinanzsystems offensiv gefordert werden müsse. Die bisherige Politik von Bund und Ländern, die diese Grunderkenntnis ignoriere und zur fortgesetzten Verschiebung von Aufgaben- und Finanzierungslasten auf die kommunale Ebene sowie zu gravierenden Einschnitten in die kommunale Finanzausstattung führe, könne nicht mehr hingenommen werden. Wider besseres Wissen wrde so getan, als seien die Kommunen unbegrenzt leistungsfähig. Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde insbesondere die Wirkung des Übergangsschlüssels für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer diskutiert. So erläuterte Hauptreferentin Schwabedissen, daß die Relation des Übergangsverteilungsschlüssels 70 : 30 für die Schlüsselkomponenten Gewerbesteueraufkommen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg, die durch deutlich überdurchschnittlich gewogene Durchschnittshebesätze der Gewerbesteuer gekennzeichnet sind, zur Folge hätte, daß diese Länder mit zunehmender Einbeziehung der Beschäftigtenzahlen gegenüber den anderen Bundesländern verlieren würden. Dies hänge nicht zuletzt mit dem Umstand zusammen, daß das zweite Kriterium des Übergangsschlüssels, die Beschäftigenzahl, keine Gewichtung mit dem jeweils gültigen Steuerhebesatz der betreffenden Gemeinde erfährt.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes "Reform des Energiewirtschaftsrechts" berichtete Erster Beigeordneter Dr. Schneider über den aktuellen Stand der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts, wobei er insbesondere darauf hinwies, daß das BMWi in einem "Gesprächsleitfaden" nunmehr erstmalig eigene Vorschläge zur Konkretisierung des Kabinettsauftrages vorgelegt habe. Diese Vorschläge ließen sich zusammenfassend dahingehend bewerten, daß in der für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zentralen Frage der zukünftigen Absicherung des bisherigen Konzessionsabgabevolumens eine deutliche Annäherung der Positionen abzeichne. Demgegenüber stoße das Alleinabnehmersystem und auch die nationale Konkretisierung des "Service Public"-Gedankens weiterhin auf deutliche Ablehnung durch das BMWi. Insoweit habe das Ministerium lediglich zugesagt, den kommunalen Spitzenverbänden eine Synopse zu den Auswirkungen des Durchleitungsmodells einerseits und des Alleinabnehmersystems andererseits zur Verfügung zu stellen.

Sodann befaßte sich der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft mit der Europäischen Währungsunion: Anforderungen an die Kommunen. Nachdem Referent Stein insbesondere auf die praktischen Anforderungen an die Kommunen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro eingegangen war, faßte der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft folgenden Beschluß:

1. Der Ausschuß nimmt die Ausführungen zur europäischen Währungsunion zur Kenntnis.

2. Der Ausschuß bekräftigt die hinsichtlich der Erreichung der Konvergenzkriterien getroffenen Beschlüsse des NWStGB/DStGB.

3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, in einer aus dem Kreis der Mitgliedskommunen zu besetzenden Arbeitsgruppe die mit der Einführung des Euro verbundenen Handlungserfordernisse der Städte und Gemeinden weiter zu konkretisieren und auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe eine Klärung der noch offenen Fragen bei Landes- bzw. Bundesregierung herbeizuführen.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes "Konnexitätsprinzip: Ergänzung des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung NW" faßte der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft nach Erläuterung der Vorlage durch Referent Stein folgenden Beschluß:

Der Ausschuß bekräftigt seine Auffassung, daß das Konnexitätsprinzip im Sinne des Antrags der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag vom 24.04.1996 in die nordrhein-westfälische Landesverfassung dergestalt aufgenommen werden muß, daß durch eine Änderung des Art. 78 der Landesverfassung NW sichergestellt wird, daß das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände durch gesetzliche Vorschriften zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Ausgaben nur dann verpflichten kann, wenn hiermit ausdrücklich die Zuweisung aller Mittel zur Deckung der mit der Erfüllung verbundenen Kosten verbunden ist.

Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, durch eine entsprechende Bundesratsinitiative eine gleichlautende Ergänzung des Art. 104 a GG herbeizuführen.

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft findet auf Einladung von Beigeordneten Freytag, Brühl, am 21. August 1997, in Brühl statt.

Az.: V/1-00 31-11

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