Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 330/2001 vom 05.06.2001

Ausschuss der Regionen zur Regierungskonferenz 2000

Der AdR hat sich in einer Stellungnahme zur Entschließung zum Ergebnis der Regierungskonferenz 2000 und zur Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union geäußert. Er hat dabei festgestellt, daß der Vertrag von Nizza klar hinter dem zurückbleibe, was er in seinen Stellungnahmen und Entschließungen für erforderlich gehalten habe, um die Fähigkeit der Union zur Erweiterung zu stärken, ihre demokratische Legitimation, ihre Transparenz und ihre Bürgernähe zu erhöhen und die Effizienz ihrer Entscheidungsfindung nachhaltig zu verbessern. Der AdR erwartet, daß dem Prinzip der Subsidiarität, das seit dem Maastrichter Vertrag fundamentaler Teil der Verträge und für alle europäischen Organe verpflichtend ist, bei der Zuweisung von Zuständigkeiten an die Europäische Union absolute Priorität eingeräumt wird. Des weiteren erinnerte er daran, daß die Grundsätze, die für die Verteilung und Verantwortung von Befugnissen zwischen dem Staat und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den einzelnen Mitgliedsstaaten gelten, gewahrt werden müssen.

Das vollständige Dokument ist im Intranet des Städte- und Gemeindebundes NRW, Fachinformation und Service, Europa, veröffentlicht.

Az.: I/1 05-03

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