Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 583/1998 vom 20.10.1998

Ausschuß der Regionen zur kommunalen Arbeitsmarktpolitik

Die für Beschäftigung, Wirtschaftspolitik, Binnenmarkt, Industrie und KMU zuständige Fachkommission 6 des Ausschusses der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union (AdR) hat sich bei ihrer Sitzung am 28. September 1998 in Brüssel eingehend mit der Thematik der kommunalen Arbeitsmarktpolitik auseinandergesetzt. Die Fachkommission hat sich dabei dafür ausgesprochen, den lokalen Bemühungen zur Beschäftigungsförderung seitens der Europäischen Union Impulse zu verleihen und ein der lokalen Agenda 21 vergleichbares Konzept der lokalen Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln.

Anlaß für diese Befassungen im AdR waren die Mitteilung der Kommission "Von Leitlinien zu Maßnahmen: Die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung" (KOM (1998) 316 endg.) sowie der Beschluß der Europäischen Kommission, den AdR gemäß Art. 198 c Abs. 1 des EG-Vertrages zu dieser Thematik um Stellungnahme zu ersuchen. Die wesentlichen Inhalte der AdR-Entschließung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der AdR fordert eine konsequente Beteiligung der kommunalen Ebene bei der Aufstellung und Bewertung der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung. In einigen Mitgliedsstaaten der EU wurde die kommunale Ebene bei diesen Prozessen beteiligt, insbesondere in Deutschland fand aber keine Befassung der kommunalen Spitzenverbände statt.
Der AdR geht davon aus, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen können. Dies insbesondere wegen ihrer Rolle als Arbeitgeber, als Bindeglied zwischen den in ihrem Gebiet ansässigen Bürgern und Unternehmen und als Verwaltungseinheit, die aufgrund ihres lokalen Bezuges bestens dazu geeignet ist, für die Schaffung von Arbeitsplätzen sinnvolle Impulse zu geben.
Aus diesen Gründen schlägt der AdR vor, eine Initiative "Lokales Engagement für Beschäftigung 1999" (LE 99) ins Leben zu rufen. Hierdurch soll nach dem Vorbild der Lokalen Agenda 21 in Europa flächendeckend ein Prozeß eingeleitet werden mit dem Ziel, die lokalen Möglichkeiten der Beschäftigungsförderung auszuschöpfen.
Der AdR ist der Ansicht, daß die von ihm vorgeschlagene Initiative "Lokales Engagement für Beschäftigung 1999" einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der lokalen Dimension im Rahmen der Beschäftigungsstrategie leisten kann. In diesem Zusammenhang weist er aber auch nachdrücklich darauf hin, daß es erforderlich ist, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um beschäftigungspolitische Aufgaben wahrnehmen zu können.
Im Rahmen der Initiative LE 99 richtet der AdR drei zentrale Forderungen an die Europäische Kommission:
a) Die Nutzung von bestehenden Austauschangeboten und die Schaffung eines neuen Austauschprogramms für kurzzeitige Aufenthalte lokaler und regionaler Beamter und Mandatsträger bei unterschiedlichen lokalen Beschäftigungsförderungskonzepten in anderen Staaten der Europäischen Union.

b) Die Verleihung von Auszeichnungen für herausragende beschäftigungspolitische Leistungen, durch die Städte und Gemeinden eine Vorbildfunktion im Bereich der Beschäftigungsförderung erlangt haben.

c) Die Förderung des Erfahrungsaustausches und des Informationsflusses zwischen den lokalen Verantwortungsträgern durch die Europäische Kommission. In diesem Zusammenhang sei es insbesondere wünschenswert, wenn im Internetangebot der Europäischen Kommission eine entsprechende Seite für lokale Beschäftigungsaktivitäten eingerichtet und so beste Praktiken gemeinschaftsweit verbreitet werden könnten.

Az.: III 841

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