Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 3/1996 vom 05.01.1996

Ausschuß der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften

Am 15./16. November 1995 fand die 10. Plenarsitzung des Ausschusses der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften (AdR) in Brüssel statt. Zur Abstimmung standen insgesamt sechs Stellungnahmen des AdR aus drei Fachkommissionen bzw. deren Unterarusschüssen:

<DIR>

- "Aktionsprogramm und Zeitplan für die Umsetzung der in der Mitteilung ‘Eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union’ angekündigten Initiativen"

- "Die Bewertung der finanziellen und verwaltungstechnischen Auswirkungen von EU-Rechtsakten für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften"

- "Koordinierung der Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge"

- "Grünbuch über die Rolle der Union im Bereich des Tourismus"

- "Verstärkung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union: Vorschläge für die Entwicklung einer Partnerschaft Europa-Mittelmeer"

- "Mitteilung der Kommission und Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Tätigkeiten der Kommission auf dem Gebiet der Analyse, der Forschung, der Zusammenarbeit und der Maßnahmen zur Beschäftigung".

</DIR>

Als Gast sprach der spanische Vorsitzende der Reflexionsgruppe zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996, Herr Carlos Westendorp, zu den Delegierten. Er berichtete über den Stand der Arbeit am Endbericht der Reflexionsgruppe, der für Mitte Dezember dieses Jahres erwartet wird. Bislang hätten sich die Mitglieder mehrheitlich auf folgende Vorschläge zur Reform des institutionellen Gefüges der Europäischen Union geeinigt:

In Zukunft solle es mit den Verfahren der Anhörung, der Zusammenarbeit und der Mitentscheidung nur noch drei Formen der Beteiligung des Europäischen Parlaments am Rechtsetzungsprozeß der Union geben. Für Entscheidungen des Rates solle zukünftig das Mehrheitsprinzip zur Regel werden. Dieses solle sich allerdings nicht nur auf die Mehrheit der gewichteten Stimmen im Ministerrat beziehen, sondern auch auf die Mehrheit der von diesen Staaten vertretenen Bevölkerungen (doppelte Mehrheit).

Der AdR solle gestärkt werden. Zu diesem Zweck solle ihm der Status eines Gemeinschaftsorgans zuerkannt und ein eigener organisatorischer Unterbau zur Verfügung gestellt werden. Ferner solle er ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei Verletzung seiner Rechte erhalten. Auf Ablehnung sei in der Reflexionsgruppe allerdings der weitergehende Vorschlag gestoßen, dem AdR auch in Klagerecht bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips einzuräumen. Gleiches gelte in diesem Zusammenhang auch für ein eigenständiges Klagerecht von Regionen und Kommunen.

Ausdrücklich wandte sich Carlos Westendorp gegen jeden Versuch, das Subsidiaritätsprinzip zur Renationalisierung der EU-Politik zu mißbrauchen. Aus diesem Grunde erteilte er auch Forderungen zur Abschaffung des Art. 235 EG-Vertrag (Generalermächtigung für ein Tätigwerden der Gemeinschaft) eine klare Absage.

Nach neuesten Informationen handelt es sich bei der Verwendung des Begriffs "Gemeinschaftsorgan" im Vortrag von Herrn Westendorp um einen Übersetzungsfehler. Demnach habe die Reflexionsgruppe keinesfalls vor, dem AdR Organcharakter zuzubilligen. Abschließend kann dies jedoch erst dann beurteilt werden, wenn der Abschlußbericht der Reflexiongsgruppe Ende Dezember vorliegt.

Alle o. g. AdR-Dokumente können nach Drucklegung über den RGRE - Deutsche Sektion - Lindenallee 13 - 17, 50968 Köln, bezogen werden.

Az.: I/1 05-23-2 wi/mu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search