Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 128/2006 vom 12.01.2006

Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Zweckvereinbarungen

1. Eine Zweckvereinbarung zwischen zwei Landkreisen nach § 3 I SachsAnhGkG enthält einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i. S. von § 99 I, IV GWB, soweit sie die entgeltliche Erbringung von Abfallentsorgungsdienstleistungen durch einen Landkreis für den anderen Landkreis beinhaltet.

2. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der vertraglichen interkommunalen Kooperation um eine delegierende oder mandatierende Aufgabenübertragung handelt.

3. Die Antragsbefugnis i. S. von § 107 II GWB und die Rügeobliegenheit i. S. von § 107 III 1 GWB muss auf solche Rechtsverletzungen beschränkt bleiben, die bereits vorliegen oder zumindest formell angekündigt wurden.

[OLG Naumburg, Beschl. v. 03.11.2005 - 1 Verg 9/05]

Az.: II/1 608-00

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