Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 19/2005 vom 10.12.2004

Ausschreibung kommunales Handlungskonzept Interkultur

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen fördert im Jahr 2005 mit ca. 50.000 Euro die Erarbeitung von kommunalen Handlungskonzepten zur Interkultur in Nordrhein-Westfalen. Gesucht werden 6 Kommunen (zwei große, zwei mittlere und zwei kleine), die in moderierten Workshops für ihre Städte interkulturelle Handlungskonzepte erarbeiten und diese anschließend ihren Stadträten zur politischen Willensbildung vorlegen.

Unter dem Prozess für ein interkulturelles Handlungskonzept werde u.a. folgendes verstanden: Alle relevanten Kultureinrichtungen, Kulturveranstalter, Kunstvereine, Künstlergruppen usw. in einer Kommune sollen in einem Workshop-Prozess umfassende Handlungsvorschläge für einen besseren Zugang von Migrantinnen und Migranten zu den Kultureinrichtungen, Kulturveranstaltungen und Förderprogrammen der Kommunen erarbeiten. Darüber hinaus gehe es auch darum, künstlerische und kulturelle Leistungen von Migrantinnen und Migranten zu entdecken, zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere soll der Zugang zu den kulturellen Szenen der Zugewanderten für die Mehrheitsgesellschaft geöffnet werden.

Die kommunalen Handlungskonzepte sollen die vom Ministerium veröffentlichten Ergebnisse des Konzeptentwicklungsprozesses „Interkulturelle Kulturarbeit – Dialog der Kulturen – „Grenzüberschreitungen“ – Perspektiven für ein Aktionsprogramm 2004/2005 – Empfehlungen“ berücksichtigen (down-load unter: www.mswks.nrw.de/Ministerium/aktuelles/index.html).

Verschiedene vom Ministerium in Auftrag gegebene Studien hätten gezeigt, dass ein Hauptdefizit des neuen Aufgabenfeldes der Interkulturellen Kulturarbeit in Nordrhein-Westfalen in der nicht ausreichenden Entwicklung von Konzepten innerhalb der Kommunen liege. Es gäbe keine systematisch erarbeiteten kommunalen Handlungskonzepte, die die Kultur-Angebote für zugewanderte Bevölkerungsgruppen verbessern. Auch fehlten systematische Angebote und Fördermöglichkeiten zur Begegnung der unterschiedlichen Künstlerinnen- und Künstlergruppen im gleichberechtigten Dialog.

Nach Mitteilung des Ministeriums können sich Kommunen bewerben, die sich verpflichten, im Jahr 2005 ein umsetzungsorientiertes „Handlungskonzept Interkultur“ zu erstellen, sich an regelmäßigen Arbeitstreffen mit den anderen Städten zu beteiligen und in der neuen Interkulturplattform des Landeskulturservers regelmäßig über den Fortgang des Prozesses zu berichten. Die Bewerbungsunterlagen sollen den im Jahr 2005 angestrebten Prozess inhaltlich und organisatorisch beschreiben.

Das MSWKS stellt für den internen kommunalen Konzept-Entwicklungsprozess (Moderatoren, Moderatorinnen, Übersetzungskosten usw.) folgende Mittel bereit: Für die zwei großen Städte je 7.500 Euro, für die zwei mittleren Städte je 8.500 Euro; für die zwei kleineren Städte je 9.500 Euro.

Interessierte Städte können sich bis zum 20. Januar 2005 an das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport: Referat VI B 3 wenden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Projekte schon im Februar 2005 starten können.

Das Ministerium beabsichtigt, die Ergebnisse der Konzepterarbeitung in einem „Leitfaden für die Interkulturelle Kulturarbeit der Kommunen“ zu veröffentlichen.

Az.: IV/2-401

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