Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 636/2002 vom 05.10.2002

Ausschreibung der Leistungsverträge durch die DSD AG

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat mit Schreiben vom 05.09.2002 die von der DSD AG kürzlich mitgeteilten Kriterien für eine Vergabe der Entsorgungsverträge ab dem 01.01.2004 bekannt gegeben. Diese Kriterien stellen sich wie folgt dar:

- Vertragsgebiet

Vertragsgebiet ist in der Regel das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt; bei großen Vertragsgebieten (beispielsweise Großstädten wie Berlin) soll dieses in mehrere kleine Einheiten unterteilt werden.

- Vertragslaufzeit:

Als Vertragslaufzeit sind drei Jahre vorgesehen.

- Vertragsgegenstand:

Glas und Leichtverpackungen (LVP) sollen nach dem Willen der DSD AG gemeinsam ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist auch, die Teilleistungen "Erfassen, Sortieren und Bereitstellen" als Gesamtpaket auszuschreiben.

- Verfahren:

Als Verfahren plant die DSD AG einen offenen Wettbewerb auf der Grundlage EU-rechtlicher Vorgaben. Die DSD AG wird nicht das deutsche Vergaberecht anwenden. Darüber hinaus behält sie sich vor, neben dem offenen Wettbewerb mit den drei wirtschaftlich günstigsten Bietern Verhandlungen zu führen.

- Vorinformation und Angebotsunterlagen:

Beabsichtigt ist, Vorinformationen im Bundesausschreibungsblatt sowie ggf. in nationalen überregionalen Tageszeitungen und Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Die Auftragsbekanntmachung im engeren Sinne soll über die Internet-Seiten der DSD AG veröffentlicht werden. Auf schriftliche Anforderung werden Interessierten die Vergabeunterlagen gegen eine angemessene Gebühr zugesandt. Nach Angaben der DSD AG beläuft sich diese Gebühr auf "deutlich" mehr als 20,-- Euro, aber weniger als 2.000,-- Euro. In der Auftragsbekanntmachung werden Nebenangebote ausgeschlossen.

- Angebotsprüfung:

Die Eignungsprüfung erfolgt auf der Grundlage der Kriterienfachkunde, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit. Für die Ermittlung der wirtschaftlich günstigsten Angebote sollen der Preis, die Qualität der Sortierung sowie die Transportentfernung als Bewertungsfaktor hinzugezogen werden. Die Prüfung und Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt auf der Grundlage eines von der DSD AG zu entwickelnden und den Bietern vorab bekannt zu gebenden Modells.

Ergänzend kann in Übereinstimmung mit dem DStGB hierzu zur Zeit folgendes angemerkt werden:

Aus kommunaler Sicht von besonderer Bedeutung ist , daß entgegen vorheriger Ankündigung der DSD AG nunmehr beabsichtigt ist, die Fraktion LVP und Glas gemeinsam auszuschreiben. Dieses wird von seiten des DStGB abgelehnt. Das Bundeskartellamt hält eine solche Zusammenfassung im übrigen für wettbewerbswidrig. Kritik ist von seiten des DStGB auch an der gewählten Verfahrensart geübt worden. Um eine wettbewerbs- und zugleich mittelstandsfreundliche Vergabe der Entsorgungsverträge sicherzustellen, hat die Vergabe der Entsorgungsverträge in Anlehnung an die VOL/A im Wege des offenen Verfahrens ohne weitere Verhandlungsoptionen für die DSD AG zu erfolgen. Diese Auffassung des DStGB wird vom Bundeskartellamt geteilt. Das Bundeskartellamt hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die von der DSD AG angekündigte Verfahrensart "offener Wettbewerb mit Verhandlungsoption für die DSD AG" nicht akzeptabel sei. Darüber hinaus sollte kommunaler Sicht im Rahmen der Ermittlung der wirtschaftlich günstigsten Angebote die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität des Unternehmens und der angebotenen Leistungen vor (Dumping-)Preisen maßgebend sein. Dabei ist von seiten der DSD AG besonders auf Qualitäts- und Sozialstandards der Bieter zu achten. Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß die DSD AG ein Schiedsverfahren ablehnt. Aus Sicht des DStGB ist jedoch ein Nachprüfungsverfahren und - analog § 13 Vergabeverordnung - eine Information der unterlegenen Bieter mindestens 14 Tage im voraus vor Vertragsschluß zwingend erforderlich.

Über den weiteren Fortgang wird die Geschäftsstelle berichten.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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