Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 606/2008 vom 12.09.2008

Ausschluss eines Angebots bei fehlender Bezeichnung von Nachunternehmern

Der BGH hat in einem Urteil vom 10.06.2008 (X ZR 78/07) zur Frage Stellung genommen, inwieweit fehlende Angaben eines Bieters zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern den Ausschluss seines Angebots rechtfertigen. Der BGH führt aus:

- Den Bietern ist zumutbar, schon bei Angebotsabgabe Auskunft darüber zu geben, ob sie für bestimmte Leistungsteile Nachunternehmer einsetzen wollen.

- Nicht zwingend erforderlich ist jedoch eine verbindliche Mitteilung bereits im Angebot welche konkreten Nachunternehmer sie hinzuziehen wollen.

Der BGH begründet dies damit, dass eine konkrete Benennung der Nachunternehmer bereits im Angebot den Vergabestellen lediglich einen zusätzlichen Aufwand erspart. Dagegen steigt das Risiko, lukrative Angebote wegen unvollständiger Angaben ausschließen zu müssen. Zudem kann eine genaue Benennung von Nachunternehmern die Bieter insgesamt unverhältnismäßig belasten, da nur einer von ihnen den Zuschlag erhalten kann.

Az.: II/1 608-00

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