Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 519/2006 vom 06.07.2006

Auskunftsstelle zum Kinder- und Jugendschutz

Immer häufiger werden von Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Kinder- und Jugendschutz gestellt. Insbesondere ist die Suche nach zuständigen Stellen gerade für Eltern oft sehr mühsam. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW hat daher die Initiative ergriffen und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. ein Konzept für eine Auskunftsstelle zum Kinder- und Jugendschutz umgesetzt. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, Bedienstete der Polizei, Gewerbetreibende und Veranstalter und auch Jugendliche erhalten dort Auskunft zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und insbesondere zu Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.

Die Auskunftsstelle nimmt aber auch Beschwerden entgegen und Hinweise auf Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmunen auf. Sie verweist die Anfragenden auf die jeweils zuständige Stelle oder leitet an diese – wo möglich – weiter. Darüber hinaus gibt die Stelle Hinweise und praktische Tipps, vermittelt Fachreferentinnen/Fachreferenten und hilft mit Literaturtipps und Broschüren.

Die Telefonhotline der Auskunftsstelle 0221/92 13 92 – 33 ist an jedem Werktag besetzt, und zwar: Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 19.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr. Darüber hinaus ist die Auskunftsstelle auch über das Internet auskunftstelle@mail.ajs.nrw.de oder direkt über die Homepage der AJS www.ajs.nrw.de erreichbar.

Az.: III 734

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