Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 649/2000 vom 20.11.2000

Ausgleichsmaßnahmen wegen hoher Energiepreise

Zur Abfederung sozialer Härten aufgrund der gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet. Danach ist die Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses sowie die Einführung einer Entfernungspauschale von 0,80 DM zur Entlastung von Berufspendlern geplant.

1. Heizkostenzuschuß

Konkret soll es einen Einmalzuschuß für Heizkosten von 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche geben, der Empfängern des allgemeinen Wohngeldes, Bafög-Empfängern (die nicht im Haushalt der Eltern leben) und Sozialhilfeempfängern bzw. Empfängern des besonderen Mietzuschusses zugute kommen soll. Die damit verbundenen Mehrausgaben werden für Bund und Länder auf jeweils 603 Mio. DM im Jahr 2001 beziffert.

An den Mehrausgaben der Länder in Höhe von 603 Mio. DM sind die Kommunen in den einzelnen Ländern im Rahmen des Wohngeldes für Sozialhilfeempfänger entsprechend der länderindividuellen Regelungen beteiligt.

2. Entfernungspauschale

Zur Entlastung von Berufspendlern soll der bisherige Kilometerpauschbetrag von 0,70 DM je Entfernungskilometer auf 0,80 DM erhöht werden. Dabei soll die geltende verkehrsmittelabhängige Kilometerpauschale gleichzeitig in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale umgewandelt werden.

Die Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte, die sich aus der Entfernungspauschale in Höhe von 0,80 DM je Entfernungskilometer ergeben, werden auf knapp 7,5 Mrd. DM in den Haushaltsjahren 2001 bis 2004 beziffert; dies sind jahresdurchschnittlich knapp 1,9 Mrd. DM. Die Städte und Gemeinden sind über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer an den Steuerausfällen beteiligt und tragen damit etwa 14,2 % der Mindereinnahmen. Dies sind in den Haushaltsjahren 2001 bis 2004 insgesamt 1,1 Mrd. DM, d.h. jahresdurchschnittlich 264 Mio. DM.

Neben den unmittelbaren Mindereinnahmen sind die Städte und Gemeinden in NRW in Höhe der Verbundquote von 23 % an den Steuerausfällen des Landes beteiligt. Die entsprechenden unmittelbaren und mittelbaren Steuerausfälle bei der Lohn- und Einkommensteuer (in Mio. DM) sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

 

 

2001

2002

2003

2004

Bund

 

-905,00

-848,00

-825,00

812,00

Länder

 

-800,00

-753,00

-730,00

717,00

davon Land NRW

-192,00

-180,72

-175,20

172,08

Gemeinden

 

-282,00

-264,00

-257,00

254,00

NRW Gemeinden

 

 

 

 

 

unmittelbar

-56,40

-52,80

-51,40

50,80

 

mittelbar

-44,16

-41,57

-40,30

39,58

 

gesamt

-100,56

-94,37

-91,70

90,38

Dabei ist zu beachten, daß diese Steuerausfälle neben den Steuerausfällen der bereits verabschiedeten Maßnahmen des Steuersenkungsgesetzes zu sehen sind. Problematisch für die Haushalte kleinerer Städte und Gemeinden ist, daß die Steuerausfälle fast vollständig am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer anfallen. Diese Steuerquelle ist, das zeigt ein Blick auf die Haushaltsstrukturen für die Gemeinden um so bedeutender, je kleiner sie sind. Damit wird durch diesen Gesetzentwurf eine Schieflage fortgesetzt, die mit den vergangenen Steuergroßprojekten begonnen hat. Es gibt interkommunale Verteilungswirkungen zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, weil diese die Steuerausfälle bei der Einkommensteuer tendenziell stärker treffen als die großen Städte und Gemeinden, bei denen die Gewerbesteuer eine größere Bedeutung hat.

Az.: IV-921-00

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