Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 357/2003 vom 02.04.2003

Ausgestaltung des angekündigten 15 Mrd.-Euro-Investitionsprogramms

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro mobilisiert werden, und zwar 7 Milliarden für ein kommunales Investitionsprogramm (Sonderfonds „Wachstumsimpulse“) und noch einmal 8 Milliarden für die private Wohnungsbausanierung. Hierbei handelt es sich um Kredite, deren Zinssätze jedoch subventioniert werden. Bisher wurden lediglich folgende Merkmale dieser Programme bekannt:

Zum Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ im KfW-Infrastrukturprogramm:

- Das Programm setzt auf das bestehende KfW-Infrastrukturprogramm auf.

- Es richtet sich insbesondere an Kommunen und deren Eigengesellschaften.

- Der Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ beinhaltet 6 Mrd. EUR, die durch Mittel des Bundes über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich zinsverbilligt werden (Start-Zinssatz in der Direktkreditvariante aus heutiger Sicht bei etwa 1,40 % p. a. für die ersten 2 Jahre, im dritten 2,4 % p. a., danach Zinssatz des KfW-Infrastrukturprogramms).

- Für Kommunen, die in strukturschwachen Gebieten liegen, ist zusätzlich 1 Mrd. EUR vorgesehen. Für diese Kommunen wird der Zinssatz durch den Bund für drei Jahre sehr stark verbilligt. Hierfür beträgt der anfängliche Nominalzinssatz 0,5 % p. a. für die ersten zwei Jahre, im dritten Jahr 1,5 % p. a. und ab dem vierten Jahr der Zinssatz des KfW-Infrastrukturprogramms.

Die Bundesregierung stellt für die Zinsverbilligung des Kreditvolumens des Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ insgesamt 480 Mio. EUR bereit. Gemäß der Erfahrung im Rahmen des bisherigen Infrastrukturprogramms können bei einem Volumen von 7 Mrd. EUR über zwei Jahre Investitionen in Höhe von 21 Mrd. EUR angeschoben werden.

Zum „KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003/2004":

- Das bundesweite Programm gibt Anreize für Modernisierungs- und Sanierungsinvestitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

- Für das Programm ist ein Volumen von 8 Mrd. EUR beabsichtigt, mit dem zinsverbilligte Förderdarlehen vergeben werden.

- Der Zinssatz ist in den ersten Jahren durch die Zinsverbilligung des Bundes besonders günstig. (Der nominale Anfangszinssatz wird aus heutiger Sicht unter 3,00 % p. a. liegen.) Danach gilt der Zinssatz der günstigen KfW-Refinanzierungskosten.

- Das Programm wird mit allen wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen kombinierbar sein.

Die Bundesregierung stellt für die Zinsverbilligung Haushaltsmittel in Höhe von 550 Mio. EUR bereit. Aufgrund der KfW-Erfahrungen mit anderen Programmen wird erwartet, dass bei einem Volumen von 8 Mrd. EUR über 2 Jahre eine Investitionssumme von ca. 14 Mrd. EUR erreicht werden kann. Erste Anträge sollen möglichst schon im April 2003 über die Hausbanken gestellt werden können.

Auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Kreditprogramme bestehen noch offene Fragen, so z.B. zur Auswahl der Kommunen, die in strukturschwachen Gebieten liegen. Sobald weitere Einzelheiten hierzu bekannt sind, werden wir darüber berichten.

Az.: IV/1 900-01

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