Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 47/2006 vom 05.12.2005

Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2004

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes von Ende November 2005 haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2004 insgesamt 20,7 Milliarden Euro für Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ausgegeben, 0,3% mehr als im Vorjahr.

Über die Hälfte der Gesamtausgaben (10,9 Milliarden Euro; + 1% gegenüber 2003) wurde für den laufenden Betrieb von sowie für Investitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und altersgemischte Einrichtungen) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in diesem Bereich verblieben netto 9,6 Milliarden Euro an Ausgaben.

Leistungen der Hilfe zur Erziehung kosteten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2004 wie im Vorjahr insgesamt 4,8 Milliarden Euro. Zwei Drittel (rund 3,2 Milliarden Euro) dieser Ausgaben entfielen auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform.
Für Maßnahmen der Jugendarbeit, wie außerschulische Jugendbildung und Ferienerholungsmaßnahmen, wurden 1,3 Milliarden Euro aufgewendet (– 3%).

Az.: III 722

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