Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 595/2001 vom 05.10.2001

Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist am 19.09.2001 vom Landtag NRW beschlossen worden und am 01.10.2001 in Kraft getreten. Für die Ausführung des Gesetzes sind ab diesem Zeitpunkt die Standesbeamtinnen und Standesbeamten zuständig.

Für die Übergabe der in der Interimsphase bei den Bezirksregierungen entstandenen Vorgänge hat das Innenministerium einen Erlaß erarbeitet (Az.: 143/14-55.37 (LPartG)), der im Intranet des StGB NRW unter Fachinformation und Service Rubrik "Recht und Verfassung" unter der Überschrift "Lebenspartnerschaftsgesetz" abgerufen werden kann.

Az.: I/2 120-02

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