Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 510/2003 vom 23.06.2003

Ausführungsbestimmungen zur Offenen Ganztagsschule

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle mit Schreiben vom 11. Juni 2003 Ausführungsbestimmungen zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zugeleitet. Der Erlaß enthält Ausführungsbestimmungen der Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung (Bundesmittel), zur Deckungsfähigkeit zwischen den drei Pauschalen, zur Bemessungsgrundlage der Personalmittel für Sonderschulen und Ausführungen für bezuschussungsfähige Anwesenheitszeiten.

Der Ausführungserlaß kann abgerufen werden im Intranet-Angebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Offene Ganztagsschule. Die hauptamtlichen Verwaltungen können auf das Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes zugreifen.

Az.: IV/2-211-13

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