Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 207/1996 vom 05.05.1996

Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst schaffen

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat das nachfolgend wörtlich wiedergegebene Schreiben vom 27.03.1996 an den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gerichtet. Wir möchten die Städte und Gemeinden bitten, sich in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst einzusetzen. Die Geschäftsstelle des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes unterstützt den Appell des Bundeskanzlers nachdrücklich:

"Im Hinblick auf die erneut notwendigen Bemühungen um ein ausreichendes Angebot an Lehrstellen wende ich mich mit der Bitte an Sie, alles in Ihren Kräften Stehende zu tun, daß auch in diesem Jahr allen Jugendlichen eine Lehrstelle angeboten werden kann.

Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen wird in diesem Jahr und mittelfristig weiter steigen. Ich sehe darin - dieser Eindruck wird durch öffentlich geführte Diskussionen häufig erweckt - keine Last, sondern im Gegenteil eine große Chance. Wenn sich nach wie vor die große Mehrheit junger Menschen für unser bewährtes duales Ausbildungssystem entscheidet, so ist dies ein Vertrauensbeweis für die berufliche Bildung und für Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen.

Im Rahmen meiner Gespräche zur Zukunftssicherung des Standorts Deutschland und für mehr Beschäftigung haben die Repräsentanten von Wirtschaft und Gewerkschaften zugesagt, ihre Anstrengungen zur Sicherung der Ausbildungsmöglichkeiten verstärkt fortzuführen. Die Vertreter der Wirtschaft haben ihre Zusage bekräftigt, das betriebliche Lehrstellenangebot bis 1997 um insgesamt 10 % zu erhöhen und eine überproportionale Steigerung in den neuen Ländern zu erreichen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Angebot an Ausbildungsplätzen in anerkannten Ausbildungsberufen noch einmal um 5 % zu erhöhen.

Insgesamt hat es jedoch 1995 auch in den nicht verwaltungsspizifischen Berufen im öffentlichen Dienst ein geringeres Angebot an Lehrstellen als im Vorjahr gegeben.

Mit ist die Situation der öffentlichen Haushalte sehr bewußt. Dennoch gebietet es unsere Verantwortung gegenüber der jungen Generation, Prioritäten zugunsten einer qualifizierten Berufsausbildung zu setzen. Bei fehlenden Übernahmemöglichkeiten sollten verstärkt Lehrstellen in den Kammerberufen angeboten werden, die Arbeitsmöglichkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes eröffnen. Sofern eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes tatsächlich nicht möglich sein sollte, muß der Grundsatz gelten: Ausbildung geht vor Übernahme.

Auch der Staat steht in der Pflicht und in der Mitverantwortung für ein ausreichendes Angebot an Lehrstellen in den kommenden Jahren. Deshalb wende ich mich an Sie und die Präsidenten der übrigen kommunalen Spitzenverbände, sich persönlich dafür einzusetzen, daß auch die Kommunen in diesem Jahr wie der Bund mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen."

Az.: I/1 046-00 wi/gt

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