Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 267/2002 vom 05.05.2002

Ausbildungskonsens NRW

In einer gemeinsamen Erklärung stellen die Partner des Ausbildungskonsenses NRW, zu denen auch die kommunalen Spitzenverbände gehören, fest, daß die Arbeit in dem seit 1996 bestehenden Ausbildungskonsens auch für das Jahr 2001 als erfolgreich eingeschätzt werden kann.

Am 30.9.2001 lag die Zahl der neuabgeschlossenen Ausbildungsverträge bei 126.054. Zum Jahresende 2001 waren im Ausbildungskonsens NRW noch 1.329 Jugendliche unvermittelt. Das ist die niedrigste Zahl seit Bestehen des Ausbildungskonsenses NRW. Den unvermittelten Jugendlichen standen zum Jahresende 2001 landesweit 1.586 sofort zu besetzende Ausbildungsstellen gegenüber. Im Vergleich dazu: Ende Dezember 1997 war mit 3.083 unvermittelten jungen Menschen der Höchststand an unvermittelten Jugendlichen im Ausbildungskonsens NRW zu verzeichnen. Diesen Jugendlichen standen insgesamt 2.396 für sofort zu besetzende Ausbildungsstellen gegenüber.

Im Ausbildungskonsens hat die Vermittlung in betriebliche Berufsausbildung absolute Priorität. Deshalb werden den zum Jahresende noch unvermittelten Jugendlichen alle für sofort zu besetzenden Ausbildungsstellen offensiv angeboten. Darüber hinaus erhalten die unvermittelten Jugendlichen von den regionalen Konsenspartnern ein Angebot für eine außerbetriebliche Ausbildung. Hierfür können auch in diesem Jahr die Möglichkeiten des "Sonderprogramms der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" und des Landes im "Ausbildungskonsens NRW" zur Versorgung der unvermittelten Jugendlichen genutzt werden. Die Jugendlichen werden aufgefordert, die Angebote regional und berufsfeldbezogen flexibel anzunehmen.

Am 20.9.2001 haben die Konsenspartner den Ausbildungskonsens NRW II offiziell unterzeichnet. Die wichtigste Aufgabe des Ausbildungskonsenses "Jeder junge Mensch in Nordrhein-Westfalen, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet" gilt weiter. Es bleibt - auch vor dem Hintergrund, daß die Schulabgängerzahlen bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts hinein weiter ansteigen werden - Ziel des gemeinsamen Handelns. Künftig werden sich die Anstrengungen der Konsenspartner noch stärker darauf richten, das duale Ausbildungssystem weiterzuentwickeln, um daraus optimalen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft zu ziehen.

Schwerpunkte der Arbeit sind, parallel zu den Konsensaktivitäten im Bereich der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, die

- Erhöhung der Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt,

- Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung,

- Verbesserung der Qualifikation der Schulabgängerinnen und Schulabgänger,

- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit Schule-Wirtschaft,

- Differenzierung in der Berufsausbildung,

- Sicherung des Ausbildungserfolges und

- Steigerung der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten und Aufschließung von noch mehr Migrantenunternehmen für die Berufsausbildung junger Menschen.

Die Förderung der Ausbildungsbeteiligung junger Frauen ist für die Konsenspartner ein Querschnittsauftrag, der in allen Aktionsschwerpunkten berücksichtigt wird.

Az.: III 848

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