Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 31/2002 vom 05.01.2002

Ausbildungskonsens NRW II

Als gemeinsame Initiative für Transparenz und Qualität in der dualen Berufsausbildung von Landesregierung, Wirtschaft und Kammern, Gewerkschaften, Arbeitsverwaltung und kommunalen Spitzenverbänden ist im September 2001 eine Fortsetzung des Ausbildungskonsenses Nordrhein-Westfalen abgesprochen worden. Das duale Ausbildungssystem zu stärken und weiterzuentwickeln, um daraus optimalen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft zu ziehen, ist wesentliches Anliegen des Ausbildungskonsenses. Auch weiterhin sollen die gemeinsamen Aktivitäten vor allem von zwei Säulen getragen sein: den ungebrochenen Bemühungen zur Herstellung einer ausgeglichenen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt sowie der Verabredung gezielter Maßnahmen zur weiteren strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des dualen Ausbildungssystems in Deutschland.

Nach den vorliegenden Prognosen werden die Schulabgängerzahlen bis in die zweite Hälfte dieses Jahrzehnts hinein weiter steigen. Gleichzeitig kann jedoch eine zunehmende Zahl von Unternehmen offene Ausbildungsplätze nicht besetzen. Für den Ausbildungskonsens bedeutet dies die Notwendigkeit, neue Ausbildungsplätze und -betriebe zu gewinnen und die zukünftigen Maßnahmen unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede verstärkt auf die Besetzung offener Ausbildungsplätze zu konzentrieren. Im übrigen sind folgende Arbeitsschwerpunkte verabredet worden, die über einen Arbeitskreis unter Geschäftsführung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie NRW möglichst zeitnah umgesetzt werden sollen:

  • Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt
  • Attraktivität der Berufsbildung
  • Verbesserung der Qualifikation der Schulabgänger (Ausbildungsreife)
  • Weiterentwicklung der Zusammenarbeit Schule/Wirtschaft
  • Differenzierung in der Berufsausbildung
  • Sicherung des Ausbildungserfolges
  • Berufsausbildung und Migration.

Der Ausbildungskonsens NRW ist eingebunden in das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit NRW. Der politische Lenkungskreis ist das oberste Gremium zur Verabredung politischer Wertungen, Ziele und Maßnahmen. Entscheidungen, die strategischen Charakter haben und operative Weichenstellungen erfolgen, werden im Steuerungskreis "Arbeit und Qualifikation" des MASQT getroffen. Mit der Umsetzung getroffener Entscheidungen und verabredeter Aktivitäten wurde der Arbeitskreis Ausbildungskonsens beauftragt. Eine enge Abstimmung der Aktivitäten im Ausbildungskonsens mit dem Landesausschuß für Berufsbildung soll gewährleistet werden.

Az.: III 848

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