Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 240/2006 vom 28.02.2006

Ausbildungsbetriebe zum Beruf Straßenwärter/Straßenwärterin

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständige Stelle im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“ unterhält unter der Adresse www.strassen.nrw.de /Jobs & Ausbildung/Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/-in eine Internetseite, auf der die Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden über wichtige Fragen informiert werden. Darüber hinaus stehen auf dieser Seite alle während der Ausbildung benötigten Vordrucke zum Downloaden zur Verfügung.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt, den Internetauftritt um eine Liste zu erweitern, die die Anschriften der Betriebe enthält, die in diesem Ausbildungsberuf ausbilden bzw. ausbilden möchten. Mitgliedskommunen, die grundsätzliches Interesse an einer solchen Veröffentlichung haben, werden gebeten, sich unmittelbar mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Herrn Janke, Postfach 10 16 53, 45816 Gelsenkirchen, Tel.: 0209/3808-145 (Fax: -538) in Verbindung zu setzen.

Az.: III 641 - 03

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