Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 712/2021 vom 10.12.2021

Ausbildung bautechnischer Verwaltungsdienst geändert

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.2 – VAPbD-LG 2.2) vom 20.10.2021 ist am 08.12.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV. NRW. S. 1251) bekannt gemacht worden. Sie ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Ausbildungsverordnung höherer bautechnischer Verwaltungsdienst vom 06.05.2016 (GV. NRW. S. 266) außer Kraft getreten.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) ist für die Ordnung und Ausgestaltung der Laufbahn des bautechnischen Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2.2 im Land NRW zuständig. Die Laufbahn gliedert sich in die Fachrichtungen

  • Architektur (früher Hochbau),
  • Maschinen- und Elektrotechnik,
  • Stadtbauwesen,
  • Städtebau und
  • Straßenwesen.

Der Zugang zu der Laufbahn wird über einen Vorbereitungsdienst eröffnet. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Staatsprüfung, welche durch das beim Bundesministerium für Verkehr eingerichtete und länderübergreifend tätige Oberprüfungsamt für das technische Referendariat (OPA) abgenommen wird.

Die bisherige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bedurfte umfangreicher Änderungen. Zum einen waren die durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz geänderten beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften umzusetzen. Zum anderen wurden die Prüfungsvorschriften den Empfehlungen des Kuratoriums des OPA angeglichen.

Im Wesentlichen wurden folgende Neuregelungen vorgenommen:

  • Anpassung der Bezeichnung der Laufbahn an die neuen beamtenrechtlichen Bestimmungen,
  • Flexibilisierung der Zugangsmodalitäten zum technischen Referendariat durch Aufgabe der bislang erforderlichen Konsekutivität zwischen Bachelor- und Masterstudium, um eine Öffnung auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu erzielen,
  • Anpassung der Einstellungsbedingungen an die neuen beamtenrechtlichen Erfordernisse,
  • Fokussierung und Aktualisierung der Ausbildungsinhalte nach den Empfehlungen des OPA und den Anforderungen aus der Praxis,
  • Stärkung der Vermittlung von Management und soziale Kompetenzen für die erfolgreiche Übernahme leitender Funktion der öffentlichen Verwaltung,
  • Berücksichtigung des Digitalisierungsprozesses in der Verwaltung durch Einführung neuer Lernmethoden (e-learning, blended learning) und PC-gestützter Prüfungen,
  • Ersetzen des Begriffs „Große Staatsprüfung“ durch den Begriff „Staatsexamen“,
  • Erweiterung des Benotungssystems nach den Empfehlungen des OPA um die Note „vollbefriedigend“, Streichung der Note „ungenügend“ sowie Ersetzen der Noten „mangelhaft und „ungenügend“ im Gesamturteil durch die Bezeichnung „nicht bestanden“,
  • Aufnahme von Regelungen zur beruflichen Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 für Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des 1. Eingangsamts.

Über die Einzelheiten der Änderungen und die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hatte die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 456 vom 25.08.2020 informiert.

Az.: 20.3.7-001/001 gr

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