Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 649/2006 vom 22.09.2006

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Presseerklärung vom 29.08.2006 auf den Entwurf der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I hingewiesen. Neu für die Gymnasien seien fünf zusätzliche Stunden, die insbesondere zur individuellen Förderung verwendet werden könnten. Die Schule entscheide selbst, wann und wie sie diese Stunden – auch in Teilgruppen – nach den jeweiligen Förderbedarfen einsetze. Insgesamt habe das Gymnasium mit diesen fünf Stunden eine Bandbreite von 10 bis 12 Ergänzungsstunden zur Verfügung, die neben der individuellen Förderung auch zur Bildung schuleigener Profile verwenden werden könnten. Ergänzungsstunden in diesem Umfang und damit auch die erforderlichen Lehrerstellen stünden für alle Schulformen zur Verfügung.

Az.: IV/2 200-3/2

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