Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 57/2013 vom 13.12.2012

Ausbildung in Altenpflege, Altenpflegehilfe und Familienpflege

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Nachverteilungsverfahren 2012 für die schulischen Ausbildungen in der Altenpflege, Altenpflegehilfe und Familienpflege abgeschlossen und die beantragten Fördermittel den zuständigen Bezirksregierungen zugewiesen. Auf Grundlage des beschlossenen Haushalts 2012 konnte dabei zum einen die vorläufige Deckelung (22) der im 2. Halbjahr 2012 in der Altenpflege begonnenen Anschlusskurse und neuen Kurse vollständig aufgehoben werden. Zum anderen konnten auch für die bisher nicht berücksichtigten 42 neuen Kurse mit Beginn im 2. Halbjahr 2012 die beantragten Fördermittel in voller Höhe zugewiesen werden. Damit erhalten alle bis zum Stichtag gemeldeten Kurse die Landesförderung in der beantragten Höhe. Aktuell erfolgt zudem die Überarbeitung der einschlägigen Förderrichtlinie.

Unabhängig von der laufenden Überarbeitung hat das MGEPA die Bezirksregierungen gebeten, zeitnah alle staatlich anerkannten Fachseminare und auch die in Gründungsplanung für 2013 stehenden Fachseminare bzw. die Träger darüber zu informieren, dass bis zum 31. Dezember 2012 alle Plandaten beantragter Förderplätze in der Altenpflege-, der Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung für 2013 den zuständigen Bezirksregierungen zu melden sind. Diese Meldungen werden verbindliche Grundlage für die Mittelzuweisung der Fördermittel im ersten Halbjahr 2013 sein. Für das Jahr 2013 ist nach dem aktuellen Stand der Überlegungen daneben dann noch ein weiterer Meldetermin für Juni 2013 beabsichtigt (als Grundlage für die Bewilligungen im 2. Halbjahr 2013). Die Bindungswirkung der Anmeldungen bis 31. Dezember 2012 erstreckt sich deshalb zunächst nur auf das 1. Halbjahr 2013.

Um zukünftig allen Beteiligten die größtmögliche Planungssicherheit geben zu können, haben sich die die Landesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag zudem darauf verständigt, die Förderung der erforderlichen Fachseminarplätze rechtlich verpflichtend auszugestalten. Um für die Förderung der Ausbildung in der Altenpflege ausreichende Mittel zur Verfügung stellen zu können, hat die Landesregierung für diesen Bereich nach dem HH-Entwurf 2013 nochmals zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 13,4 Mio. € in den HH-Entwurf eingestellt. Vor diesem Hintergrund geht das MGEPA aktuell davon aus, dass die Ausbildungskapazitäten weiter ausgebaut und in 2013 insgesamt bis zu 15.300 Schüler/-innen gefördert werden können (Stand Dez. 2012: 12.200). Die Zahl der landesgeförderten Schulplätze in der Altenpflegehilfe (bis zu 660 im Jahresmittel) und Familienpflege (bis zu 300 im Jahresmittel) bleibt hiervon unberührt. Hier werden die Förderkapazitäten auch 2013 daher nicht erhöht.

Da der Landeshaushalt nach dem Stand der bisherigen Planungen Ende März 2013 verabschiedet werden soll, werden diese Fördermittel zunächst der vorläufigen Haushaltsführung unterworfen sein. Eine Zuweisung der Fördermittel an die zuständigen Bezirksregierungen wird daher voraussichtlich erst im April 2013 erfolgen können. Erst dann können die entsprechenden Bewilligungsbescheide durch die Bezirksregierungen erlassen werden. Bis dahin besteht die Möglichkeit, für neue Kurse einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Az.: III 874

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