Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 298/1996 vom 20.06.1996

Ausbildung im Bereich Ver- und Entsorgung

Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW weist darauf hin, daß die finanzielle Förderung des Ausbildungsberufs "Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerin" mit Wirkung vom 01.08.1996 geändert wird. Die Förderung des Ausbildungsberufes mit der Fachrichtung "Abfall" wird eingestellt, für die verbleibenden Förderungen werden Selbstkostenbeteiligungen eingeführt. Zur Begründung weist das Ministerium auf folgendes hin:

"I. Neue Regelung für die Fachrichtung Abfall

Bei Aufnahme der Förderung lag der Schwerpunkt des Ausbildungsberufes Ver- und Entsorger/Ver- und Entsorgerinnen mit seinen Fachrichtungen Wasserversorgung, Abwasser und Abfall ganz eindeutig bei der Fachrichtung Abwasser. Eine Förderung aller Auszubildenden ohne Unterscheidung nach den Fachrichtungen aus der Abwasserabgabe lag auf der Hand. Inzwischen wählen etwa 4/10 der Auszubildenden die Fachrichtung Abfall. Diese Förderung wird vom Verwendungszweck der Abwasserabgabe nicht gedeckt und muß eingestellt werden. Alternative Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Das ursprünglich für eine Ausbildungsförderung vorgesehene Abfall-Lizenzentgelt scheidet vorerst aus. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation des Abfallentsorgungs- und Altenlastensanierungsverbandes (AAV) infolge des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens können von diesem Verband nur die unabweisbar notwendigen Leistungen erbracht werden. Hierzu zählt die Aufnahme neuer Förderleistungen nicht.

Für die ab 01.08.1996 beginnenden Ausbildungsverhältnisse der Fachrichtung Abfall entfällt daher die bisherige Förderung der überbetrieblichen Ausbildung und der Unterkunft/Ver-pflegung beim Berufsschulblockunterricht. Für diese Ausbildungsverhältnisse der Fachrichtung Abfall müssen die genannten Kosten künftig von den Ausbildungsbetrieben getragen werden.

Für die auslaufenden Ausbildungsverträge der Fachrichtung Abfall (Einstellungsjahrgänge 1993, 1994 und 1995) werden die bisherigen Zusschüsse unter Vorbehalt weitergezahlt. Die Kosten dieser Auslaufregelung trägt der AAV.

II. Selbstkostenbeteiligung bei allen Fachrichtungen

Für die verbleibende Förderung der überbetrieblichen Ausbildung und anteiliger Berufsschulkosten (einschließlich der auslaufenden Ausbildungsverträge der Fachrichtung Abfall) wird ab 01.08.1996 eine Selbstkostenbeteiligung eingeführt. Die Selbstkostenbeteiligung beläuft sich sowohl bei der überbetrieblichen Ausbildung im BEW als auch beim Blockunterricht in der Berufsschule für Landesfachklassen auf 5,-- DM/Tag. Sie entspricht dem Großteil der häuslichen Ersparnisse der Auszubildenden."

Es verwundert nicht, daß das Ministerium im Anschluß an diese Ausführungen darauf hinweist, diese erhebliche Einschränkung der finanziellen Förderung dürfe nach seiner Auffassung "kein Grund sein, in den Anstrengungen zur Bereitstellung ausreichender Ausbildungsplätze in den Bereichen Abwasser, Abfall und Wasserversorgung nachzulassen". Schade nur, daß sich das Land selbst offensichtlich nicht in dieser Verpflichtung sieht.

Az.: IV/1 10-30 de/sb

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