Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 333/2002 vom 05.06.2002

Ausbildung beim Landesbetrieb Straßenbau

Bekanntlich wurden die Aufgaben der Straßenbauverwaltung im vergangenen Jahr durch das 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz in den Landesbetrieb Straßenbau NRW überführt. Der Landesbetrieb hat damit auch die Aufgabe übernommen, Jugendlichen durch das Angebot einer qualitativ hochwertigen Ausbildung einen Weg in das Berufsleben zu öffnen. War früher eine unbefristete Übernahme durch ein Unternehmen oder eine Dienststelle nach abgeschlossener Ausbildung die Regel, so hat sich das Spektrum der Möglichkeiten an der "zweiten Schwelle" in den letzten Jahren verbreitert. Immer mehr Jugendliche verlassen nach dem Abschluß ihrer Ausbildungsstelle inzwischen freiwillig oder unfreiwillig. Auch für den Landesbetrieb Straßenbau NRW gilt in diesem Jahr, daß aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen nicht alle Auszubildenden übernommen werden können.

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr NRW bittet vor diesem Hintergrund um Unterstützung bei dem Bemühen, auch Jugendlichen in dem Ausbildungsberuf Straßenwärterin/Straßenwärter, einem klassischen Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes, sowie im Beruf Bauzeichnerin/Bauzeichner eine möglichst große Auswahl an alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Die Städte und Gemeinden werden deshalb gebeten, Informationen über im Sommer des Jahres 2002 zu besetzende Stellen in den o.a. Berufen an das MWMEV NRW, Ref. I B 2, 40190 Düsseldorf, zu senden.

Az.: III 641 - 03

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