Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 91/2006 vom 24.01.2006

Ausbau von Hauptschulen zu Ganztagshauptschulen

Die Geschäftsstelle hat am 21. Dezember 2005 eine Stellungnahme zur Änderung des bestehenden Ganztagserlasses (BASS 12-63 Nr. 2) und zu dem Erlaß zur Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebes sowie zur Zuweisung und Verwendung des Ganztagszuschlags abgegeben. Darin wurde das Vorhaben des Landes, zusätzliche Ganztagsplätze im Hauptschulbereich zu schaffen, grundsätzlich begrüßt. Angesichts der begrenzten Anzahl der zu schaffenden Ganztagshauptschulplätze bleibe allerdings abzuwarten, ob das Ausbauziel des Landes von 50.000 Plätzen bis zum Jahr 2012 neu überdacht werden müsse.

Als Interessenverband der meisten kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen hat der StGB NRW Wert auf eine angemessene Berücksichtigung des kreisangehörigen Raumes bei der Auswahl der Schulen durch das Ministerium gelegt. Die Qualitätsoffensive im Bereich der Hauptschule dürfe nicht zu einem Großstadtprojekt werden.

In verfahrensrechtlicher Hinsicht könne von den Schulträgern nicht erwartet werden, sämtliche Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Antrag bis zum 15.01.2006 zu erfüllen. In der Stellungnahme ist daher das MSW NRW gebeten worden, keine zu hohen Anforderungen an die von den Schulträgern einzureichenden Anträge zu stellen.

Nach dem Erlaßentwurf soll offenbar der Schulträger bei der Kapitalisierung von Stellenanteilen im Einvernehmen mit der Schule Verträge mit Dritten abschließen können, in denen die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Geldmittel vereinbart wird. Der Städte- und Gemeindebund hat eine solche Personalverantwortung aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt, weil die Angebote in der Ganztagshauptschule den inneren Schulangelegenheiten zuzurechnen sind. Die Personalverantwortung sollte vielmehr grundsätzlich beim Land liegen. Denkbar sei allerdings, den Schulträgern, die es ausdrücklich wünschen, die Möglichkeit einzuräumen, im Falle einer Kapitalisierung von Stellenanteilen selbst Personal einzustellen.

Die vollständige Stellungnahme kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Ganztagshauptschule abgerufen werden.

Az.: IV/2 211-32

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