Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 594/2008 vom 03.09.2008

Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren

Ende Mai 2008 wurden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren durch einen Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) veröffentlicht.

Aufgrund verschiedener Nachfragen zur Erbringung des Eigenanteils hat das MGFFI jüngst folgende klarstellende Hinweise zu den o.g. Richtlinien gegeben:

„Im Rahmen dieser Richtlinien sind die Landesjugendämter Bewilligungsbehörden des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) Antragsstellerund Zuwendungsempfänger. Die Jugendämter leiten die Zuwendung an den Letztempfänger, also an den Träger der Maßnahme, weiter. Der Fördersatz kann - außer bei der Festbetragsfinanzierung - bis zu 90 % betragen. Wie und durch wen der in den Richtlinien vorgesehene Eigenanteil zu erbringen ist, entscheiden die Jugendämter in eigener Zuständigkeit. Ausgeschlossen ist lediglich die Finanzierung durch Elternbeiträge. Somit können Jugendämter z.B. im Rahmen der Aufstellung eines Finanzierungsplans mit Trägern Vereinbarungen treffen.“

Az.: III/2 711-2

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