Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 405/2017 vom 26.06.2017

Ausbau psychologischer Beratung und Unterstützung in der Schule

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat durch Presseinformation Nummer 432/5/2017 vom 10.05.2017 mitgeteilt, dass die psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Schule zum kommenden Schuljahr weiter ausgebaut werden sollen. Bei der Bezirksregierung Arnsberg wird die Landesstelle für Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement eingerichtet. Sie geht aus der bisherigen Arbeitsstelle für Schulpsychologie bei der Bezirksregierung Arnsberg hervor.

Kernaufgabe ist die landesweite Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Supervisionsveranstaltungen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Prävention und Intervention bei Gewalterscheinungen jeder Art. Mit dem Haushalt 2017 wurde die Personalausstattung von drei auf sechs Stellen verdoppelt. Der zugrundeliegende Runderlass des MSW NRW vom 03.05.2017 (Aktenzeichen: 323-6.08.09-122350) ist im Internet abrufbar.

Gleichzeitig wird die bei der Stadt Düsseldorf angesiedelte Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Entwicklung von Konzepten gegen Cybermobbing. Sie bietet Schulen konkrete Unterstützung in diesem Bereich an.

Außerdem erhalten Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer neue Fortbildungsangebote, um Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in Konfliktsituationen besser unterstützen zu können. Das neue Fortbildungsangebot informiert über die verschiedenen Hilfsangebote außerschulischer Partner beispielsweise aus den Bereichen Kinder und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Kirche und Polizei. Die Ministerialverwaltung kündigte an, für eine wirksame Vernetzung und Koordination über eine Landesdezernentenkonferenz, an der sich die kommunalen Spitzenverbände, das Landeskriminalamt sowie das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beteiligen sollen, zu sorgen.

Weitere Informationen im Internet unter goo.gl/fCjT zu (Runderlass vom 03.05.2017), unter
goo.gl/dJ4pvU (Internetangebot der Landespräventionsstelle) sowie unter goo.gl/xAEpYn (Presseinformation vom 10.05.2017).

Az.: 42.20-003/002

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