Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 34/2012 vom 24.01.2012

Ausbau des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I

Nachfolgend wird der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 2011 zum Ausbau des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2012/2013 wiedergegeben:

„Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2012 sieht im Einzelplan 05 unabhängig von dem geplanten Ausbau für Sekundarschulen für den Bereich der Sekundarstufe I die Möglichkeit vor, dass 35 weitere öffentliche Schulen der Sekundarstufe I (Gymnasien, Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen, Förderschulen) sowie 12 Ersatzschulen in der Sekundarstufe I den gebundenen Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2012/2013 aufnehmen können.


Die Genehmigung des Ganztagsbetriebs ist gebunden an die entwurfsgemäße Verabschiedung des Haushalts 2012 im Landtag. Der Haushaltsentwurf 2012 der Landesregierung wurde am 21. Dezember 2011 in den Landtag eingebracht und wird voraussichtlich Ende März 2012 verabschiedet.


Anträge für den gebundenen Ganztagsbetrieb können ab sofort gestellt werden. Für eine Berücksichtigung des Antrags im Genehmigungsverfahren ist es erforderlich, dass der Antrag für den Start des Ganztags zum kommenden Schuljahr bis zum 31. Januar eines Jahres vollständig und genehmigungsfähig vorliegt. Für das Genehmigungsverfahren gelten außerdem folgende Vorgaben:

- Bei einem Überhang genehmigungsfähiger Anträge wird nach Größe der Schule entschieden. Es gibt einen Vorrang für Regionen, in denen es zurzeit nur wenige oder keine Ganztagsschulen gibt. Innerhalb der Regionen gibt es einen Vorrang für die Schulen mit der jeweils höchsten Zahl von Schülerinnen und Schülern in den fünften Klassen des laufenden Schuljahres.
- Ggf. wegen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehender Ressourcen nicht genehmigte Anträge erhalten eine Priorität für die Genehmigung zum nächstfolgenden Schuljahr.
- Für Förderschulen gilt folgendes: Die Schulträger sind zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Gerade hinsichtlich des anstehenden Inklusionsprozesses ist es daher erforderlich, dass der Schulträger die Rolle und die Notwendigkeit für den weiteren Bestand der jeweiligen Förderschule darlegt.

Ich führe eine Interessentenliste. Grundsätzlich haben Schulträger die Möglichkeit, sich (auch für Folgeschuljahre) in diese Interessentenliste für den gebundenen Ganztag eintragen zu lassen. Die Liste dient in erster Linie einer Bedarfsermittlung und ist keine Zusage für die Genehmigung des Ganztagsbetriebs zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Ich bitte um laufende Meldung der interessierten Schulen für den gebundenen Ganztagsbetrieb.“

Az.: IV/2 211-13

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