Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 601/2000 vom 20.10.2000

Ausbau der Flughäfen in NRW

Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Willen der Landesregierung in den kommenden Jahren erheblich expandieren. Bis zum Jahr 2010 wird der Passagierverkehr an den Verkehrsflughäfen in NRW voraussichtlich von heute 25,6 auf 40 Mio. jährlich steigen. Das entspricht einer Steigerungsrate von 56 Prozent. Im Frachtverkehr wird das NRW-Jahresaufkommen von heute rd. 463.000 Tonnen ggf. sogar auf rd. 870.000 t - also um 87 % - ansteigen.

Angesicht dieser bevorstehenden Entwicklung hat das Landesverkehrsministerium eine Luftverkehrskonzeption fortgeschrieben. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf werden mit einem Planungshorizont bis 2010 Konsequenzen aus den Zuwächsen im Luftverkehr gezogen und aufgezeigt, welche Ausbaumaßnahmen im nächsten Jahrzehnt notwendig sind. Mit einer Veröffentlichung ist erst Ende 2000/Anfang 2001 zu rechnen.

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr hat inzwischen ferner das Genehmigungsverfahren für die Betriebserlaubnis des Düsseldorfer Flughafens abgeschlossen. Am 22.9.2000 ist der Geschäftsführung der Flughafen Düsseldorf GmbH die neue Genehmigung zugestellt worden. Die Genehmigung ist "sofort vollziehbar" und gilt daher ab sofort. Sie ermöglicht es dem Flughafen, die volle so genannte "Einbahnkapazität" zu nutzen.

Danach werden künftig tagsüber bis zu 40 planbare Flugbewegungen im Linien, Charter- und sonstigen Instrumentenflugbetrieb möglich. Die Erlaubnis ist an die Bedingung geknüpft, daß die Deutsche Flugsicherung den Nachweis führt, daß diese Flugbewegungszahl auf einer Start/Landebahn sicher abgewickelt werden kann. Bis zu diesem Nachweis gilt eine Flugbewegungszahl von max. 38 Slots pro Stunde.

Für die letzte Tagesstunde (21 - 22 Uhr) und die erste Nachtstunde (22 - 23 Uhr) bleibt die Flugbewegungszahl eingeschränkt, um nächtliche Lärmbelastungen der Anlieger so gering wie möglich zu halten. Die Flugbeschränkungen für die Nachtstunden (23 - 6 Uhr) bleiben unverändert.

In der Genehmigung werden dem Flughafen Auflagen für erweiterten passiven Schallschutz und für eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der Nutzung von Außenwohnbereichen erteilt. Gegenstand des jetzt abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens ist auch der Antrag des Düsseldorfer Flughafens, die "Einbahnkapazität" genehmigt zu bekommen. Das bedeutet, daß die Anzahl der Flugbewegungen auf dem Parallelbahnsystem des Flughafens die mögliche Endkapazität der Hauptstartbahn nicht übersteigt. In der Genehmigung sind zur Definition dieser Einbahnkapazität stündliche Höchstzahlen für den Linien- und Charterverkehr (bis zu 38 pro Stunde) und für den sonstigen Instrumentenflugbetrieb (2 pro Stunde) festgelegt worden. Damit lassen sich in den sechs verkehrsreichsten Monaten max. rd. 120.000 Gesamt-Flugbewegungen abwickeln. Nach der bisher gültigen Interimsgenehmigung konnten am Flughafen Düsseldorf rd. 105.000 Flugbewegungen, davon max. 95.600 im Linien- und Charterverkehr abgewickelt werden.

Az.: III 155-50

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