Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 80/1997 vom 20.02.1997

Aus dem NW Städte- und Gemeindebund

Kasten "Städte- und Gemeinderat"

- Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 29.11.1996 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im winterlich verschneiten Netphen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Hermann Vomhof, begrüßte die rund 200 Vertreter der Städte und Gemeinden in der Kulturhalle in Netphen. Sein besonderer Gruß galt der Regierungspräsidentin, Frau Dr. Raghilt Berve, dem Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Walter Nienhagen, und den Vertretern der gastgebenden Gemeinde Netphen, Bürgermeister Rüdiger Bartsch und Gemeindedirektor Ulf Stötzel.

In seinen einführenden Worten ging der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft besonders auf die dringend notwendige Verbesserung der Kommunalfinanzen ein und betonte dabei u.a., daß der finanzpolitische Druck auf die Kommunale Selbstverwaltung durch Bundes- und Landesgesetze und entsprechende Vorgaben in immer stärkerem Maße den Entscheidungsspielraum einschnüre. Wenn Aufgabenverlagerungen auf die Städte und Gemeinden stattfinden, dann muß gleichzeitig eine finanzielle Absicherung gewährleistet sein.

Bürgermeister Hermann Vomhof als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft begrüßte ausdrücklich die klaren Worte des Bundespräsidenten Roman Herzog zugunsten der Städte und Gemeinden, mit denen er eine angemessene Finanzausstattung für die Kommunen gefordert habe, damit diese für die vom Bund und Ländern zugewiesenen Aufgaben verläßliche Mittel erhalten.

Nach einem Grußwort des Bürgermeisters der Gemeinde Netphen sprach sich auch die anwesende Regierungspräsidentin für die stärkere Berücksichtigung der Forderungen der Städte und Gemeinden im Hinblick auf die notwendige Sicherung der Gemeindefinanzen aus und sicherte ihre Unterstützung zu.

In seinem Vortrag zur Energierechtsreform ging der Erste Beigeordnete Dr. Schneider auf den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Energiewirtschaftsrechts und die hiergegen vorgebrachte Kritik des Städte- und Gemeindebundes ein (vgl. auch Mitt. NWStGB vom 5.12.1996, lfd. Nr. 581). Es handele sich um einen unzulässigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht, der nicht nur für die Kommunen, sondern auch für den Mittelstand, die privaten Haushalte und die Ökologie nachteilig sei. Von der beabsichtigten Liberalisierung des Wettbewerbs profitierten einseitig Großunternehmen. Das absehbare Einbrechen des Aufkommens aus der Konzessionsabgabe führe zu einer weiteren drastischen Verschärfung der kommunalen Finanzkrise. In seinen Ausführungen zu aktuellen kommunalpolitischen Tagesfragen ging Dr. Schneider insbesondere auf die Problempunkte des GFG 1997 und des Jahressteuergesetzes 1997 ein und schilderte anhand zahlreicher Zahlen die negativen Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen. Als bedeutendsten Kritikpunkt am GFG 1997 hob Dr. Schneider hervor, daß hiermit das ifo-Gutachten in einem zweiten Schritt umgesetzt werde, ohne daß die kritischen Bewertungen dieses Gutachtens aufgegriffen worden seien. Mehr als 150 Städte und Gemeinden würden sich hiergegen mit Unterstüzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes wehren und eine Verfassungsbeschwerde erheben. Gegenüber dem Bund müsse eine verfassungsrechtliche Absicherung der Gewerbeertragsteuer und eine mindestens 2,3 %ige Beteiligung an der Umsatzsteuer erreicht werden.

Anschließend ging Referent Claus Hamacher kurz auf den aktuellen Diskussionsstand zur "Denkschrift Schule", das Projekt Schulen ans Netz und den weiteren Umgang mit dem sogenannten NRW-PC ein. Abgerundet wurde der Vortrag zu aktuellen schulpolitischen Entwicklungen mit Hinweisen auf Probleme bei der Durchführung der integrativen Beschulung, Reformüberlegungen zum Lernmittelfreiheitsgesetz und zum Schülerfahrkostenrecht sowie zum aktuellen Stand der "Schule von acht bis eins".

Zum Abschluß der Tagnung faßte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg einmütig die folgende Resolution zur Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Landes:

"Die gemeindliche Selbstverwaltung ist ein tragender Grundsatz unserer Verfassung. Kommunale Selbstverwaltung sichert und garantiert die demokratisch legitimierte Entwicklung und Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft. Die darüber hinausgehende, für den gesamten Staat wichtige staatspolitische Funktion liegt darin, daß sie das Gewaltenteilungsprinzip ergänzt und ein großes politisches Gestaltungspotenzial an den Staat heranführt. Die Bewahrung des notwendigen Handlungs- und Entfaltungsspielraums der kommunalen Selbstverwaltung ist ohne eine effektive Beteiligung der kommunalen Ebene im Gesetzgebungsverfahren undenkbar.

Bisher besteht in der Geschäftsordnung des Landtags noch nicht einmal eine Regelung dahingehend, daß die kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzesvorhaben und sonstigen kommunalwirksamen Vorhaben umfassend und vor allem rechtzeitig zu beteiligen sind. Ohne ein Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände zu kommunalrelevanten Gesetzesvorlagen und Verordnungsentwürfen wird der für die Sache notwendige Vertrauensbildungsprozeß zwischen Landtag und kommunalen Bereich erheblich beeinträchtigt.

Die förmliche Beteiligung der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren muß verfassungsmäßig abgesichert und gesetzlich ausgestaltet werden. Die Einrichtung einer echten Kommunalkammer bleibt unser Endziel.

Bis dahin unterstützt die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg die Forderung des Präsidiums des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes an die Landesregierung, beim Innenministerium eine Kommunalkommission einzurichten.

Gleichzeitig wird die Forderung an den Landtag von Nordrhein-Westfalen unterstützt, die Geschäftsordnung des Landtages dahingehend zu ergänzen, daß die Stellungnahmen der Kommunalkommission rechtzeitig den zuständigen Ausschüssen zugeleitet werden und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vor Beschlußfassung in den jeweiligen Ausschüssen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten."

Az.: I/2-145-00

- Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft

Am 22.11.1996 trat der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft unter Vorsitz von Stadtdirektor Kaster, Lippstadt, auf Einladung von Beigeordneten und Kämmerer Birkenkamp, Ratingen, in Ratingen zusammen.

In einem einführenden Grußwort hieß Bürgermeister Diedrich, Ratingen, die Teilnehmer des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft herzlich willkommen und stellte die Lage, Struktur und Entwicklung der Stadt Ratingen vor. Sodann begrüßte der Vorsitzende Gemeindedirektor a.D. van Eck, Bedburg-Hau, und wies darauf hin, daß Gemeindedirektor a.D. van Eck nach Ablauf einer 20jährigen Wahlzeit zum 01.10.96 in den Ruhestand getreten sei. Er dankte Gemeindedirektor a.D. van Eck für die langjährige kooperative Tätigkeit im Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft und wünschte ihm für seinen Ruhestand alles Gute.

Die Herren Dr. Junkernheinrich, Institut für Wirtschaftsforschung, Halle, und Micosatt, Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung m.b.H., Bochum, referierten über den Stand des Gutachtens "Refombedarf im kommunalen Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen".

Im Verlauf der anschließenden Aussprache wurde zunächst die Einnahmekraftbestimmung problematisiert. Dr. Junkernheinrich betonte, daß es nach den bisherigen Untersuchungen im Institut nicht nachvollziehbar sei, für alle Kommunen einheitliche Hebesätze vorzunehmen. Hier sei eine Differenzierung notwendig, und zwar nicht nach Einwohnergrößen, sondern erforderlich sei vielmehr eine Gruppenbildung unter Zugrundelegung bestimmter Standortbesonderheiten. Diese Tendenz sei auch vom Verfassungsgerichtshof vorgezeichnet bzw. angedeutet worden. Die Frage, in welcher Weise die Differenzierung der Gruppen vorgenommen werden könne, beantwortete Herr Micosatt dahingehend, daß nach den bisherigen Feststellungen eine Raumdifferenzierung notwendig sei. Hier spiele vor allem die Wirtschaftskraft der Gemeinden eine entscheidende Rolle. Hinsichtlich der Differenzierung biete es sich an, zwischen Kernbereich, dem Umland und dem ländlichen Raum zu unterscheiden. Auf Nachfrage verdeutlichte er, daß im Rahmen der vorgelegten Modellberechnung als fiktive Hebesätze im ländlichen Raum 370 Punkte, in den Umlandregionen 380 Punkte und in den Kernstädten 420 Punkte angesetzt worden seien. Die Differenzierung führe gleichzeitig dazu, daß der Bemessungsgrundlageneffekt verkleinert und damit die Benachteiligung steuerschwacher Kommunen verringert werde. Dabei sei zu beachten, daß eine Differenzierung umso stärker zu begründen sei, je größer die Spannweite sein soll.

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Problematik des Ausgleichsgrades als Entscheidungskriterium zwischen Verteilungs- und Effizienzziel im kommunalen Finanzausgleich angesprochen. So wies Dr. Junkernheinrich darauf hin, daß der Ausgleichsgrad mit 95 v.H. derzeit recht hoch sei. Ein Anreiz zu wirtschaftlichem Verhalten sei nicht gegeben. Aus diesem Grund sei eine Absenkung notwendig, wobei das Reformziel 90 v.H. nur eine geringfügige Stärkung des Effizienzzieles bedeute. Dabei setze eine Absenkung des Ausgleichsgrades aber eine möglichst genaue Festlegung der fiktiven Hebesätze voraus. Sodann wurde aus dem Kreis der Ausschußmitglieder das Zusammenwirken von fiktivem Hebesatz und Ausgleichsquote näher problematisiert.

Sodann wurde die Problematik der Bedarfsmessung insbesondere unter den Gesichtspunkten Soziallastenansatz und Zentralitätsansatz diskutiert. Dr. Junkernheinrich führte insoweit aus, daß sich die Ursachen für Mehrbedarfe aus

- zentralörtlichen Funktionen,

- sozioökonomischen Unterschieden,

- gemeindegrößenspezifischen Vorgaben der Gesetze,

- geographisch bedingten, kostenwirksamen Unterschieden, Kostendegressionen bei der Leistungserstellung u.a.

ergeben.

Der Vorsitzende dankte den Herren Dr. Junkernheinrich und Micosatt für ihre Ausführungen und faßte die Diskussion dahingehend zusammen, daß das Gutachten das ifo-Gutachten insbesondere in den Punkten

- regressionsanalytische Bedarfsbestimmung,

- alternative Bedarfserfassung,

- Einnahmekraftbestimmung und

- Ausgleichsgrad

angreifen werde.

Im Anschluß daran stellte Prof. Dr. jur. Wimmer sich und seinen Kollegen, Rechtsanwalt Nimphius, vor, wobei er insbesondere verdeutlichte, daß er bereits in einer Mehrzahl von Verfassungsbeschwerden gegen den niedersächsischen kommunalen Finanzausgleich die Prozeßvertretung für die Städte und Gemeinden durchgeführt habe. Sodann ging er auf die zu erhebenden Verfassungsbeschwerden insbesondere unter den Gesichtspunkten

- Recht auf eine angemessene Finanzausstattung,

- Gebot der Sachgerechtigkeit und

- Gleichheitsgrundsatz

ein.

Hinsichtlich der vom Innenminister verneinten subjektiven Betroffenheit wegen der im 96er Finanzausgleich gewährten Anpassungshilfen thematisierte er die Problematik von "statischen Verweisungen". Des weiteren verdeutlichte er insbesondere, daß hinsichtlich des Zeitpunktes des Einlegens der Verfassungsbeschwerde zunächst die Rück-wirkung des Inkrafttretens des GFG 1996/SBG 1996 überprüft werden müsse. Für jede einzelne betroffene Stadt/Gemeinde sei das Einlegen einer eigenen Verfassungsbeschwerde in Betracht zu ziehen. Dafür benötige er insbesondere umfassende Informationen über die Haushaltssituation der betroffenen Städte und Gemeinden.

Sodann erläuterte Erster Beigeordneter Dr. Schneider anhand einer Tischvorlage, daß sich von 358 Mitgliedsstädten und -gemeinden 177 Mitgliedsstädte und -gemeinden an der Umfrage des NWStGB "Verfassungsgerichtliche Überprüfung des GFG ‘96" beteiligt haben. Danach haben 148 Städte und Gemeinden Widerspruch gegen den Zuweisungsbescheid des GFG 1996 eingelegt. 120 Städte und Gemeinden seien bereit, sich an der Verfassungsbeschwerde bei anteiliger Tragung der Verfahrenskosten zu beteiligen. Diese wünschten auch die Prozeßvertretung durch Prof. Dr. jur. Wimmer.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt stellte die Problematik der Anstellungsbedingungen für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Sparkassenvorstände dar.

Anhand einer Tischvorlage wies Erster Beigeordneter Dr. Schneider darauf hin, daß beide Sparkassenvorstände mit gleichlautenden Schreiben vom 18.09.1996 die Vorsitzenden der Verwaltungsräte und die Vorstände der Sparkassen über die neuen Empfehlungen informiert haben. Bekanntlich sei die Neufassung der Anstellungsbedingungen im Vorfeld sowohl vom Präsidium des NWStGB als auch vom Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft des NWStGB, vom Pesonal- und Organisationsausschuß des NWStGB und vom ad hoc-Arbeitskreis "Sparkassen" des NWStGB eingehend kritisch beraten worden. Ein Dissens zwischen den Beratungsergebnissen der Gremien des NWStGB und der Neufassung der Empfehlungen bestehe insbesondere in folgenden Punkten:

- Die Anhebung der Grundbeträge sei in keiner Weise mit den derzeit in allen Städten und Gemeinden stattfindenden notwendigen Sparbemühungen zu vereinbaren.

- Der Einbezug der Remunerationen in den Grundbetrag und somit die Ruhegehaltsfähigkeit der Remunerationen sei nicht gerechtfertigt.

In der anschließenden Aussprache wurde seitens der Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft deutlich unterstrichen, daß die Empfehlungen in keiner Weise mit den derzeit in allen Gemeinden stattfindenden notwendigen Sparbemühungen zu vereinbaren sind. Des weiteren habe es nach Auffassung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft zu Irritationen geführt, daß sparkassenseitig der Eindruck erweckt werde, der NWStGB habe diesen Empfehlungen zugestimmt. Befremdlich sei auch, daß die Sparkassenverbände der Bitte des NWStGB nicht entsprochen haben, die Empfehlungen vor Beschlußfassung noch einmal in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern. Der NWStGB solle seine Zurückhaltung aufgeben und deutlich machen, daß er sich von den Empfehlungen distanziere.

Auf Einladung von Stadtdirektor Puchert, Alsdorf, findet die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft am 26. Februar 1997 in Alsdorf statt.

Az.: V/1-00-31-11

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