Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 302/1996 vom 05.07.1996

Aus dem Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund

- Bildung eines Gleichstellungsausschusses beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund

Das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat in seiner 120. Sitzung am 17.11.1995 in Düsseldorf die Bildung eines Fachausschusses "Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten" beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund beschlossen.

Das Präsidium faßte mehrheitlich folgenden Beschluß:

1. Das Präsidium spricht die Empfehlung aus, zukünftig verstärkt Frauen als Mitglieder in die Ausschüsse des NWStGB zu entsenden.

2. Solange dies nicht erreicht ist, befürwortet das Präsidium die Bildung eines Fachausschusses "Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten" beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund.

3. Das Präsidium spricht die Empfehlung aus, mindestens zur Hälfte Frauen als Mitglieder in den Ausschuß "Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten" zu entsenden, in Einzelfällen sollten auch Gleichstellungsbeauftragte benannt werden können.

4. Vor Einsetzung und Besetzung des Fachausschusses sind die Zuständigkeiten in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zwischen den Gruppen des Präsidiums und der Geschäftsstelle einvernehmlich festzulegen.

Am 22.05.1996 fand die konstituierende Sitzung des Gleichstellungsausschusses des NWStGB in Düsseldorf statt. Zur Vorsitzenden des Gleichstellungsausschusses wurde Frau Andrea Heimplatz aus Neuenrade (Bündnis 90/Die Grünen) gewählt. Stellvertretende Ausschußvorsitzende ist Frau Petra Hensel-Stolz, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Paderborn.

Eingeladen zu der ersten Sitzung war Frau Dr. Christine Volmer aus dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann, welche die frauenpolitischen Zielsetzungen des Ministeriums für die Gleichstellung von Frau und Mann insbesondere im Hinblick auf beabsichtigte Planungen von kommunalem Interesse darlegte. Weitere Tagesordnungspunkte waren:

- Maßnahmen zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, hier: Landesgleichstellungsgesetz

- Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen

- Rechtsprobleme im Zusammenhang mit § 5 GO NW

- Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht im Schuljahr 1996/97 (Schule von acht bis eins)

Az.: I/3 042-05-14

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