Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 329/1996 vom 20.07.1996

Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund

Die Juli-Ausgabe der Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat" enthält folgende Beiträge:

Friedrich Wilhelm Heinrichs: 25 Jahre Kommunalpolitik in NRW

Bärbel Höhn: Grundzüge der Landespolitik für Wald und Waldbesitzer

Dr. Gerd Landsberg: Holzrecycling - Chancen für die Zukunft

Dr. Stefan Schaefer: Wildschäden am Wald

25 Jahre NWStGB - Hauptausschuß`96 in Hattingen

Forstpolitik in NRW

Aktive Forstpolitik für die Kommunen

Rechtsprechung

Persönliches

Die Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat ist erhältlich beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, Kaiserswerther Straße 199/ 201, 40474 Düsseldorf.

- Arbeitsgemeinschaft Arnsberg

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arnsberg des NWStGB, Bürgermeister Hermann Vomhof, begrüßte 300 Delegierte aus den Städten und Gemeinden in der Stadthalle von Bestwig am 25.06.1996. Neben Bürgermeister Meyer und Stadtdirektor Esser waren die Regierungspräsidentin Dr. Berve sowie der stellv. Landrat des Hochsauerlandkreises Kleff anwesend. Bürgermeister Meyer ging in seinem Grußwort sowohl auf die zentralen Einrichtungen der Stadt Bestwig, das Bergbaumuseum und den Freizeitpark Fort Fun als auch auf die in der Stadt Bestwig verwirklichten Schritte zur Verwaltungsmodernisierung verbunden u.a. mit einer Erweiterung der Zuständigkeit des Gemeindedirektors und der Bildung eines Lenkungsausschusses ein. Regierungspräsidentin Dr. Berve ging in ihrer Ansprache auf die Bedeutung der Aufgabenkritik im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform ein. Auf allen politischen Ebenen gelte es, zu sparen. Dem Bürger sei die Rücknahme von staatlichen und kommunalen Leistungen zwar schwer zu vermitteln, dennoch gäbe es keine Alternative.

Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs betonte in seinem Bericht über die Kommunalfinanzen, daß die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vor der größten finanziellen Herausforderung in der Nachkriegsgeschichte stünden. Nach den deutlich nach unten korrigierten Daten der jüngsten Steuerschätzungen, sei in den nächsten Jahren mit Einnahmeausfällen in Milliardenhöhe zu rechnen. Jede zweite Gemeinde könne heute keinen strukturell ausgeglichenen Haushalt mehr vorweisen. Der Städte- und Gemeindebund fordere, daß der Finanzausgleich auf die Strukturen von 1995 zurückgeführt werde und das Ifo-Gutachten, welches zur massiven Umverteilung von Finanzmitteln zu Lasten des kreisangehörigen Raumes geführt habe, rückgängig gemacht werde. Ein Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen habe sich an nachstehenden Eckpunkten zu orientieren: 1. Jeder Einwohner ist bei der Bedarfsermittlung gleich zu wichten; 2. Unterschiedliche Belastungen sind durch Nebenansätze abzufangen, dies gilt insbesondere bei Schulkosten, Sozialhilfeausgaben sowie den zentralörtlichen Funktionen für das Umland.

Des weiteren wies Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs darauf hin, daß die Städte und Gemeinden den Strukturwandel - insbesondere durch die Ansiedlung von Betrieben und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitskräften - bewerkstelligt hätten. Im Gegensatz zu den kreisfreien Städten sei die Gewerbesteuer im kreisangehörigen Raum in den letzten Jahren gewachsen. Vor einer Reform der Gewerbesteuer müsse diese verfassungsrechtlich abgesichert werden. Der NWStGB unterstütze den Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz, wonach die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer nur in Frage kommen kann, wenn die verbleibende Gewerbesteuer im Grundgesetz verankert und z.B. durch die Einbeziehung der Freiberufler revitalisiert werde.

Beigeordneter von Lennep referierte anschließend zum Thema Verwaltungsstrukturreform. In den Forderungen des NWStGB an den neuen Landtag und die neue Landesregierung habe sich der Verband für die Entwicklung eines bürgerorientierten Leitbildes der öffentlichen Verwaltung ausgesprochen, an dem sich eine umfassende und vorbehaltlose Aufgabenkritik zu orientieren habe. Er habe sich ferner für die weitestgehende Kommunalisierung von Aufgaben und eine Überprüfung der Verwaltungsstrukturen in der sog. Mittelebene ausgesprochen. Der derzeitige Stand der Beratungen innerhalb der Landesregierung und des Landtages lasse sich wie folgt zusammenfassen:

- Bereitschaft zur stärkeren Delegation von Verantwortung auf die Kommunen und nachgeordneten Behörden

- Beibehaltung des dreistufigen Verwaltungsaufbaus in Nordrhein-Westfalen mit staatlicher Mittelinstanz als Bündelungsbehörde

- Verpflichtung, keine neuen Sonderbehörden zu errichten

- Prüfung der Integration vorhandener Sonderbehörden in Mittelbehörden

- Diskussion mit den Kommunen über die Zukunft der höheren Kommunalverbände.

Bei der weiteren Diskussion über die Verwaltungsstrukturreform lasse sich der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund von folgenden Grundsätzen leiten: Kernpunkt einer wirkungsvollen Reform der Verwaltungsstrukturen sei die Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik im Hinblick auf möglichen Aufgabenabbau, Aufgabenreduzierung sowie Aufgabenverlagerung. Maxime einer jeden Aufgabenverlagerung sei, daß Aufgabenträgerschaft, Entscheidungskompetenz und Mittelverfügung in eine Hand zusammengeführt werden. Jede Aufgabenverlagerung müsse jedoch mit einer Übertragung der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel verbunden sein. Nach erfolgter Aufgabenkritik sei zu prüfen, ob die derzeit vorhandenen Institutionen und Ebenen vor dem Hintergrund des neuen Zuschnitts der Aufgabenstruktur weiterhin bestehen bleiben können oder ob sie aufzulösen sind.

Der Städte- und Gemeindebund befürworte eine Herabzonung der stationären und teilstationären Hilfe zur Pflege auf die örtliche kommunale Ebene. Dies sei eine eindeutig ortsbezogene Aufgabe, die mit der Zusammenführung von Finanzverantwortung und Aufgabenwahrnehmung kostenreduzierende Effekte haben werde. Darüber hinaus seien auch andere Sozialbereiche, die derzeit in der Zuständigkeit der Landschaftsverbände liegen, auf die örtliche kommunale Ebene zu verlagern. Dies gelte sowohl für die Versorgung Behinderter mit Körperersatzstücken, für die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Bereich der Schwerbehindertenhilfe und der Kriegsopferfürsorge wie auch für die Aufgaben im Gesundheitswesen.

Az.: I 025-70

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