Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 20/1996 vom 20.01.1996

Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund

Die Januar-Ausgabe der Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat" enthält folgende Beiträge:

  • Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Michael Mengert, Nicole Nikolainka: Neue Steuerungsmodelle finden breite Anwendung in NRW
  • Norbert F. Barden: Aufgabenkritik als Wegbereiter für die Verwaltungsmodernisierung
  • Ernst-Dieter Böscher, Detlef Horst Krügel: Aufgabenkritik als kommunikativer Prozeß
  • Eugen Benson: Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einführung eines neuen Steuerungsmodells
  • Norbert Oberstadt: Aufbau einer Controlling-Konzeption im Rahmen einer neuen outputorientierten Organisationsstruktur
  • Hans Jürgen Ahlers: Kommunalcontrolling und Informationsmanagement
  • Ferdinand Wind, Prof. Dr. Klaus Deckert: Mehr Kindergartenplätze durch bessere Ressourcennutzung
  • Ernst Giesen: "Stadt-Logistik - Na Logo!"

Rechtsprechung

Persönliches

Die Zeitschrift ist erhältlich beim NW Städte- und Gemeindebund, Kaiserswerther Straße 199/ 201, 40474 Düsseldorf

Az.: G/2

- Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am Donnerstag, dem 23. November 1995, fand in Delbrück eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Stadtdirektor Dr. Eller, Espelkamp, und Bürgermeister Päsch als Vertreter der gastgebenden Stadt Delbrück begrüßten die Referenten, Regierungsvizepräsident Wehmeyer und die rund 250 Teilnehmer der Tagung.

1. Beigeordneter Dr. Schneider, Geschäftsstelle NWStGB, berichtete zunächst über den Referentenentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 1996 und das ifo-Gutachten. Die Finanzkrise in den Kommunen habe sich in den letzten Jahren verschärft. Verantwortlich hierfür seien sinkende Steuereinnahmen, vor allem im Bereich der Gewerbesteuer, weiter dramatisch ansteigende Sozialleistungen und nicht zuletzt die hohen Solidaritätsbeiträge zur Finanzierung der deutschen Einheit. Bei der Gewerbesteuer fehlten den Kommunen in den beiden vergangenen Jahren 2,8 Mrd. DM im Vergleich zu 1992, für soziale Leistungen hätten sie dagegen 1993 und 1994 rd. 3,2 Mrd. DM mehr ausgeben müssen als im jeweiligen Vorjahr. Das GFG 1996 sei entgegen den Zusicherungen des Ministerpräsidenten in der Koalitionsvereinbarung und in der Regierungserklärung ein Gesetz zu Lasten der Gemeinden. Angesichts der katastrophalen Finanzsituation sei es unabdingbar, daß die Schlüsselzuweisungen um mindestens 200 Mio. DM verstärkt würden. Die Verstärkung der allgemeinen Deckungsmittel sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund notwendig, daß im Haushaltsjahr 1994 rd. 79 Gemeinden in NRW Haushaltssicherungskonzepte aufgestellt hätten.

Genauso problematisch und kritikwürdig wie beim GFG stelle sich die Situation dar in bezug auf die Vorschläge, die das ifo-Gutachen für eine Umstrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs mache. Der Städte- und Gemeindebund lehne dieses Gutachten aus sachlichen und methodischen Gründen ab. Notwendig sei auf Bundesebene eine umfassende Gemeindefinanzreform, die im Rahmen einer Änderung des Grundgesetzes der Praxis des Bundes, Aufgaben und Kosten auf die kommunale Ebene abzuwälzen, einen Riegel vorschiebe. Der NWStGB wende sich dagegen, daß das Gutachten bereits im Zuge des GFG 1996 umgesetzt werde. Aufgrund der Gewichtigkeit und der finanzpolitischen Auswirkungen der Vorschläge seien die Landesregierung und der Landtag aufgefordert, eine Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs wenn überhaupt dann nur im Einvernehmen und nach intensiver Diskussion mit den Städten und Gemeinden vorzunehmen. Eine Reform des Finanzausgleichs ohne gleichzeitigen umfassenden Verlustausgleich durch das Land sei strikt abzulehnen.

Hauptreferent Lübking, Geschäftsstelle NWStGB, nahm sodann Stellung zu dem Entwurf zum Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die kommunalen Spitzenverbände hätten die Verabschiedung des Pflege-Versicherungsgesetzes als einen notwendigen, ersten Einstieg zur Entlastung der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen, aber auch der Sozialhilfeträger begrüßt. Der NWStGB lehne den Gesetzesentwurf in der derzeitigen Form wegen massiver Bedenken aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht ab und fordere, daß die berechtigten Interessen der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren hinreichende Berücksichtigung finden. Die Umsetzung der Pflegeversicherung sei von Rechtsunsicherheit bei den Kommunen und von zahlreichen Umsetzungsproblemen begleitet. Es sei nicht zu akzeptieren, wenn nunmehr nachträglich versucht werde, das Gesetz zu Lasten Dritter - nämlich der Sozialhilfeträger - zu interpretieren. Die Städte und Gemeinden, Kreise und Kommunalverbände als örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe seien darüber hinaus einem einseitigen Diktat der Pflegekassen ausgesetzt. Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen gehe das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung fälschlich davon aus, die Einsparungen bei den Sozialhilfeträgern lägen ab 1997 in der Größenordnung von 10 bis 11 Mrd. DM. Aufgrund der weiterbestehenden Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers sei das realistische Einsparvolumen jedoch wesentlich geringer.

Schließlich referierte Hauptreferent Lübking zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz habe der DStGB eine Stichtagsregelung gefordert. Nach dem Gesetzesentwurf gebe es 1996 einen Stichtag zum 1. August, 1997 zwei Stichtage und 1998 drei Stichtage. Es fehlten 800.000 Kindergartenplätze in Deutschland, 400.000 seien bereits geschaffen worden.

Eine Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes sei mit Blick auf die Kostensteigerung zu begrüßen. Erforderlich sei eine Gesamtstrukturreform zusammen mit dem Arbeitsförderungsgesetz. Durch die Streichung originärer Arbeitslosenhilfe nach dem AFG kämen noch stärkere Belastungen auf die Kommunen zu.

Im Hinblick auf das Asylbewerberleistungsgesetz berichtete der Referent, daß ein vom NWStGB in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die NRW-Regelung verfassungswidrig und das Land grundsätzlich zur vollen Kostenerstattung verpflichtet sei.

Bei der Aussiedlerproblematik, von der Ostwestfalen besonders betroffen sei, würden die Integrationsmöglichkeiten der Aussiedler in den Arbeitsmarkt immer schwieriger. Es gebe z.B. in Niedersachsen einige Vorstöße dahingehend, Aussiedlern zukünftig einen vorläufigen Wohnsitz zuzuweisen, der auch bei anderweitiger Wohnortwahl für Sozialhilfekosten aufkommen müsse.

Az.: III/3 91-29

- Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 27. November fand in Dormagen eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt.

Nach einführenden Worten des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Bürgermeister Schemken (MdB), Velbert, und Bürgermeister Hilgers, Dormagen, berichtete 1. Beigeordneter Dr. Schneider, Geschäftsstelle, über das ifo-Gutachten zum Gemeindefinanzierungsgesetz 1996.

Das Gutachten sei aus inhaltlichen Gründen abzulehnen. Die darin erarbeiteten Vorschläge seien methodisch angreifbar und vor allem beim Bedarf und beim Strukturansatz nur schwer in Einklang zu bringen. Für die Kommunen seien die finanziellen Auswirkungen in der heutigen Zeit untragbar. Auch wenn der Druck der Großstädte sehr stark sein werde, dürfe das Gutachten nicht bereits 1996 umgesetzt werden. Aus Landesmitteln müßten die Verluste der Gemeinden für mehrere Jahre ausgeglichen werden. Herr Dr. Schneider erläuterte im einzelnen die Position des Verbandes insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung, Berechnung der Steuerkraft und zur Diskussion des Ausgleichssatzes im Schlüsselzuweisungssystem.

Sodann steckte Referent Gerbrand, Geschäftstelle, die kommunalen Positionen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt ab. Er hob die Bedeutung eines liberalisierten TK-Marktes für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hervor und verdeutlichte gleichzeitig die Erwartung der Kommunen, daß der Verfassungsvorgabe zur Gewährleistung angemessener und ausreichender TK-Dienstleistungen in allen Regionen entsprochen werde. Die bisherigen Gesetzesentwürfe des Postministeriums griffen in fundamentale kommunale Rechtspositionen ein. Es sei unabdingbar, den Kommunen eine Option einzuräumen, Entgelte für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege bei der Verlegung von Telekommunikationslinien erheben zu können, ein umfassendes Beteiligungsrecht der Kommunen beim Planfeststellungsverfahren vorzusehen und die Garantie von flächendeckenden, angemessenen und ausreichenden Universaldienstleistungen auch auf die Datenübertragung zumindest auf dem Niveau des ISDN-Standards gesetzlich zu konkretisieren.

Schließlich berichtete der Leiter des Kulturbetriebs Emmerich, Ludger Heyming, über die Umwandlung des ehemaligen Kulturamtes Emmerich in einen Eigenbetrieb, der die Bereiche Stadttheater, allgemeine Kultur, Stadtwerbung/Fremdenverkehrswesen, Stadtbücherei sowie Museen/Ausstellungen umfasse. In seinem Erfahrungsbericht resümierte Heyming, daß die Privatisierung im Kulturbereich eine Chance biete, die Kultur und Kunst insgesamt zu retten und zu erhalten. Kultur und Kommerz gehörten mittlerweile zusammen. Sponsoring und Mäzenatentum für die Kultur und die Kunst seien unerläßlich und begrüßenswert, soweit dadurch kein Einfluß auf Inhalte genommen werde.

Az.: III/1 780-90

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