Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 393/1996 vom 20.08.1996

Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund

Die August-Ausgabe der Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat" enthält folgende Beiträge:

  • Dr. Bernhard Stüer: Garzweiler II und kommunale Interessen
  • Dr. Martin Beckmann: Der Branukohlenplan Garzweiler II als Bewhrungsprobe für das Recht der Braunkohleplanung in Nordrhein-Westfalen
  • Hans-Gerd von Lennep: Grenzregionen - Prüfstand der europäischen Einigung
  • Rolf Junker/ Elke Frauns/ Ulrich Schaller: Stadtmarketing, Stadtplanung und Kommunalpolitik
  • Wolfgang Gawlik: Brauchen wir ein Neues Steuerungsmodell?

Rechtsprechung

Persönliches

Die Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat" ist erhältlich beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, Kaiserswerther Straße 199/ 201, 40474 Düsseldorf

- Resolution der NWStGB-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg am 25.06.1996 in Bestwig

Beschluß:

1. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen vor der größten finanziellen Herausforderung in der Nachkriegsgeschichte. Nach den deutlich nach unten korrigierten Daten der jüngsten Steuerschätzung haben sie in den nächsten Jahren mit Einnahmeausfällen in Milliardenhöhe zu rechnen. Vor dem Hintergrund, daß das Finanzierungsdefizit im Jahr 1995 um rd. 2 Mrd. DM zugenommen und die Rekordmarke von 4,4 Mrd. DM erreicht hat, ist dies eine mehr als katastrophale Zukunftsperspektive. Bereits heute kann jede zweite Gemeinde keinen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Innerhalb des kommunalen Gesamthaushaltes hat sich besonders die Situation der Verwaltungshaushalte 1995 dramatisch zugespitzt. Ihre Defizite haben sich mit knapp 3,9 Mrd. DM gegenüber 1994 mit 1,4 Mrd. DM fast verdreifacht.

2. Die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg fordert, die weitere Umsetzung der Empfehlungen des ifo-Gutachtens, die erneut zu einer massiven Umverteilung von Finanzmitteln führt, die einseitig zu Lasten des kreisangehörigen Raumes geht, zu stoppen und die bisherige Umsetzung mit der Folge rückgängig zu machen, daß für das Gemeindefinanzierungsgesetz 1997 die Strukturen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1995 gelten. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg ist es unverantwortlich, in Zeiten höchster Finanznot eine Umverteilung zugunsten der Großstädte zu forcieren.

3. Die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg stellt fest, daß die Umsetzung der Forderung, die Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1997 der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1995 anzupassen, zur Folge hat, daß die Mittel der vorgesehenen Anpassungshilfe in Höhe von 150 Mio DM und des Strukturfonds in Höhe von 50 Mio DM voll der Schlüsselmasse zugeschlagen werden können. Somit wird zumindest die Negativwirkung aus der Abrechnung des Steuerverbundes aus dem Jahr 1995 im Zuge des Finanzausgleichs 1997 voll aufgefangen.

4. Mit Blick auf die Struktur des Finanzausgleichs stellt die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg fest, daß grundsätzlich davon auszugehen ist, jeden Einwohner in Nordrhein-Westfalen bei der Bedarfsermittlung gleichzugewichten. Unterschiede in der speziellen Kostenbelastung der einzelnen Städte und Gemeinden sind durch wenige Nebenansätze abzufangen. Dazu zählen vornehmlich die Schulkosten, die Sozialhilfeausgaben sowie die zentralörtlichen Funktionen für das Umland.

5. Die im Zuge des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1996 vorgenommene Modifizierung des Arbeitslosen-/Soziallastenansatzes ist durch einen umfassenden Sozialhilfeansatz zu ersetzen, der alle Ursachen der Sozialhilfe erfaßt. In diesem Zusammenhang ist sowohl die Neuordnung der Finanzierungszuständigkeiten im Bereich der Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt als auch für die überörtliche Hilfe zur Pflege im Sinne der seit Jahren geforderten Zusammenführung von Aufgabenwahrnehmung und Finanzverantwortung in Angriff zu nehmen.

6. Die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg spricht sich dafür aus, das Konnexitätsprinzip in die nordrhein-westfälische Landesverfassung dergestalt aufzunehmen, daß durch eine Änderung des Art. 78 der Landesverfassung NW sichergestellt wird, daß das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände durch gesetzliche Vorschriften zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Ausgaben nur dann verpflichten kann, wenn hiermit ausdrücklich die Zuweisung aller Mittel zur Deckung der mit der Erfüllung verbundenen Kosten vorgenommen wird, es sei denn, die Finanzierung der Aufgabenerfüllung aus kommunalen Abgaben ist rechtlich zwingend erforderlich.

7. Die Arbeitsgemeinschaft wendet sich mit Nachdruck gegen die überproportionale Kürzung der Abwasserinvestitionspauschale. Sollte es bei dieser Kürzung bleiben, ist eine Streckung von Abwasserbeseitigungskonzepten unvermeidlich. Die Regierungspräsidentin wird gebeten, entsprechende Anträge von Kommunen positiv zu beurteilen.

8. Die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg vermißt im Jahressteuergesetz 1997 und in den Vorschlägen der Ministerpräsidenten die erforderlichen Überlegungen für die dringend notwendige umfassende Gemeindefinanzreform. Sie unterstützt in diesem Zusammenhang den Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz, wonach die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer nur in Frage kommen kann, wenn die verbleibende Gewerbesteuer im Grundgesetz verankert und z.B. durch die Einbeziehung der Freiberufler revitalisiert wird. Eine volle Kompensation für die Kommunen ist zwingend erforderlich. Eine Umsatzsteuerbeteiligung muß ferner zur Stärkung der Steuerkraft strukturschwacher Gebiete beitragen. Es ist deshalb dringend ein Schulterschluß zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Städten und Gemeinden erforderlich, um die im Jahressteuergesetz 1997 vorgesehene Unternehmensteuerreform zu stoppen, wenn der gesicherte und volle Ausgleich nicht erreicht wird.

Az.: GPM

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Die Tagung 2/96 der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln fand am 21.06.1996 in Heinsberg statt. Der Vorsitzende, Stadtdirektor Dr. Quasten, Sankt Augustin, sprach Bürgermeister Knoll und Stadtdirektor Offergeld von der gastgebenden Stadt Heinsberg seinen Dank für die Ausrichtung der Tagung aus und begrüßte neben den zahlreich erschienenen Vertretern der Mitgliedskommunen insbesondere Kreisdirektor Jansen vom Kreis Heinsberg sowie Beigeordneten von Lennep, Hauptreferentin Schwabedissen und Referenten Hamacher als Vertreter der Geschäftsstelle.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wies der Vorsitzende darauf hin, daß er mit Ablauf des 31.08.1996 aus dem Amt des Stadtdirektors der Stadt Sankt Augustin ausscheide und deshalb die Position des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln neu zu besetzen sei. Die Tagesordnung wurde einvernehmlich um diesen Punkt ergänzt.

In einem Grußwort hieß Bürgermeister Knoll die Teilnehmer der Tagung herzlich willkommen und stellte Struktur und Entwicklung der Stadt Heinsberg vor. In einem weiteren Grußwort hieß Kreisdirektor Jansen die Bezirksarbeitsgemeinschaft im Kreis Heinsberg willkommen und gab einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreises Heinsberg.

Zwischenzeitlich konnte der Vorsitzende, Stadtdirektor Dr. Quasten, auch den verspätet erschienenen Vertreter der Bezirksregierung, Herrn Abteilungsdirektor Dr. Becker, begrüßen.

Im ersten Referat des Tages ging Referent Hamacher, Geschäftsstelle, auf die kommunalpolitisch relevanten Aussagen der Denkschrift der Bildungskommission NW "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" ein. Die von Ministerpräsident Johannes Rau im Jahr 1992 eingesetzte Bildungskommission habe mit ihrer Denkschrift eine landesweit geführte intensive Debatte über die notwendigen Reformen im Bildungsbereich ausgelöst, was seitens des NWStGB nachhaltig begrüßt werde. Die Denkschrift enthalte zahlreiche Analysen und allgemeine Zielvorgaben, die sich mit den Positionen des Verbandes deckten. Zu nennen seien hier insbesondere die Forderung nach einer Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schule und einer Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Schulträger. In ihren konkreten Umsetzungsvorschlägen enthalte die Denkschrift allerdings einige Positionen, die aus kommunaler Sicht nicht zu akzeptieren seien. So stehe etwa die Forderung der Bildungskommission, kleineren Städten und Gemeinden, die nicht dauerhaft das gesamte Spektrum von Schulabschlüssen anbieten können, das Recht die Schulträgerschaft zu entziehen, im Widerspruch zu der in der Denkschrift ebenfalls geforderten stärkeren Identifikation der Schulen mit der örtlichen Gemeinschaft. Zudem greife der Vorschlag in das verfassungsrechtlich garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung ein. Kritisch zu hinterfragen seien auch die Vorschläge zur Einrichtung zahlreicher neuer, demokratisch kaum legitimierter Gremien, wie z.B. der Schulkommission, der Schulbeiräte oder des pädagogischen Dienstes. Vorzugswürdig sei nach Vorstellung des NWStGB die Optimierung bestehender Strukturen und Gremien, um nicht den Verwaltungsapparat unnötig aufzublähen. Ein großes Manko der Denkschrift sei schließlich, daß diese keine Aussage zu den Kosten enthalte, die bei der Umsetzung der Reformvorschläge entstünden. Die fínanziellen Folgen müßten geklärt und langfristig abgesichert werden, bevor einzelne - grundsätzlich auch begrüßenswerte - Reformvorschläge umgesetzt würden.

Abschließend erläuterte Referent Hamacher das in gemeinsamer Trägerschaft der Bertelsmann Stiftung und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung geplante Modellprojekt, das eine Umsetzung verschiedener Reformvorschläge in einer noch auszuwählenden kreisfreien Stadt und einem ebenfalls noch nicht bestimmten Kreis vorsehe.

In einem weiteren Vortrag ging Beigeordneter von Lennep, Geschäftsstelle, auf den Stand der Entwicklung bei der Verwaltungsstrukturreform ein. Das Präsidium des NWStGB habe in seinem Beschluß zur Verwaltungsstrukturreform vom 29.05.1996 festgehalten, daß im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform wesentliche Bereiche der sozialen Aufgaben der Landschaftsverbände auf die örtliche kommunale Ebene verlagert werden sollten. Hierfür spreche die größere Ortsnähe der Aufgabenerledigung sowie die Zusammenführung von Aufgabenträgerschaft, Entscheidungskompetenz und Mittelverfügung. Beigeordneter von Lennep erläuterte dies im einzelnen an Beispielen aus dem Bereich der Sozialhilfe, der Aufgaben der Landschaftsverbände als Hauptfürsorgestelle und aus der Jugendhilfe. Im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes bedürften die Kommunen als untere Denkmalbehörden zwar der fachlichen Beratung durch die Fachämter, jedoch müsse eine solche Behörde nicht zwingend bei den Landschaftsverbänden angesiedelt werden, sondern könne auch an die Bezirksregierungen angegliedert werden. Abzulehnen sei auch die diskutierte Verlagerung der Regionalplanung auf die Landschaftsverbände und den Kommunalverband Ruhrgebiet. Auf bestehende Probleme beim Zuständigkeitszuschnitt der Regierungspräsidenten müsse richtigerweise durch eine Stärkung kommunaler Einflüsse auf die Regionalplanung reagiert werden, nicht jedoch durch die Verlagerung der Regionalplanung auf eine andere Behörde.

Im Anschluß an seine Erläuterungen zur Verwaltungsstrukturreform ging Beigeordneter von Lennep auf Nachfrage auf den Arbeitsentwurf des Innenministeriums zur Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) ein. Aus kommunaler Sicht bedeutsam sei die vorgesehene Aufwertung der Kreisleitstelle bei Großschadensereignissen. Dieser Vorschlag sei kritisch zu sehen, da über eine angemessene Reaktion im Unglücksfall und über die richtige Form der Hilfeleistung am besten vor Ort entschieden werden könne. Deshalb sei es wichtig, den Notruf 112 beizubehalten.

Im weiteren Verlauf der Tagesordnung ging Hauptreferentin Schwabedissen auf den Referentenentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1997/Solidarbeitragsgesetzes 1997 und auf den Entwurf des Jahressteuergesetzes 1997 ein. Im Hinblick auf die Eckdaten der Gemeindefinanzierung 1997 verdeutlichte sie, daß die in 1996 vorgenommene Kreditierung in Höhe von 301 Mio. DM, die auf zusätzliche Belastungen aus der Abwicklung des Länderfinanzausgleichs 1996 zurückzuführen ist, bereits 1997 bei der Berechnung der Verbundmasse in Abrechnung gebracht werde, so daß im 97er Finanzausgleich als Verbundmasse 13.685,3 Mio. DM zur Verfügung stehen. Gegenüber dem GFG 1996 sei dies eine Reduzierung der Verbundmasse in Höhe von 316,8 Mio. DM bzw. -2,3 %. Vor dem Hintergrund der deutlich nach unten korrigierten Daten der jüngsten Steuerschätzung für die Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1996 sei mit einer Vorbelastung für den 98er Finanzausgleich in Höhe von rd. 450 Mio. DM zu rechnen. Angesichts dieser schweren Hypothek für das GFG 1998 sei die Abrechnung der in 1996 vorgenommenen Kreditierung bereits im GFG 1997 hinzunehmen. Ansonsten würde sich die Vorbelastung für das GFG 1998 auf rd. 750 Mio. DM erhöhen. Sodann ging sie auf die näheren Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1997 ein, wobei sie insbesondere darauf hinwies, daß die Schlüsselzuweisungen um 2 % steigen sollen. Hierbei müsse jedoch berücksichtigt werden, daß ein negativer Abrechnungsbetrag aus dem Jahr 1995 in Höhe von 193,7 Mio. DM in Abzug zu bringen sei, so daß bei den Schlüsselzuweisungen eine minimale Steigerung von 0,2 % - praktisch eine Nullrunde - vorliege. Die Rückführung der im Zuge des GFG 1996 vorgenommenen Befrachtung der Zweckzuweisungen bzw. Entfrachtung des Landesetats entspreche einer Forderung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Mit Blick auf die katastrophale Finanzlage der Kommunen und des um 582,6 Mio. DM niedrigeren verfügbaren Verbundbetrages 1997 gegenüber 1996 sei jedoch zu fordern, daß der Zuweisungstatbestand zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten in Höhe von 29,8 Mio. DM im Landesetat verbleibe und keine neue Befrachtung vorgenommen werde. Die vorgesehenen Mittel seien der Investitionspauschale zuzuschlagen. Da die Reduzierung der Verbundmasse wegen der deutlich nach unten korrigierten Daten aufgrund der jüngsten Steuerschätzung und des gegenüber 1996 gestiegenen Vorwegabzuges für die Einheitslasten unvermeidbar sei, seien die Kürzungen bei den Zweckzuweisungen vorgenommen worden. Auf Kritik stoße jedoch die überproportionale Kürzung der Abwasserinvestitionspauschale um 60 % gegenüber dem GFG 1996 im Vergleich zur Kürzung der allgemeinen Investitionspauschale um 55 % und der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger um 10 % gegenüber dem GFG 1996. Diese überproportionale Kürzung bei der Abwasserinvestitionspauschale treffe den ländlichen Raum besonders hart.

Hinsichtlich der Struktur des GFG 1997 verdeutlichte sie, daß die Umsetzung des zweiten Schrittes des ifo-Gutachtens entsprechend der Beschlußlage des Landtags vom 20.03.1996 erfolgen solle. In der Stellungnahme zum Referentenentwurf des GFG 1997/SBG 1997 habe der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund gefordert, die weitere Umsetzung der Empfehlungen des ifo-Gutachtens, die erneut zu einer massiven Umverteilung von Finanzmitteln führt, die einseitig zu Lasten des kreisangehörigen Raumes geht, zu stoppen und die bisherige Umsetzung mit der Folge rückgängig zu machen, daß für das Gemeindefinanzierungsgesetz 1997 die Strukturen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1995 gelten. Die Umsetzung dieser Forderung hätte zur Folge, daß die Mittel der vorgesehenen Anpassungshilfe in Höhe von 150 Mio. DM und des Strukturfonds in Höhe von 50 Mio. DM voll der Schlüsselmasse zugeschlagen werden könnten. Somit würde zumindest die Negativwirkung aus der Abrechnung des Steuerverbundes aus dem Jahr 1995 im Zuge des Finanzausgleichs 1997 voll aufgefangen.

Sodann ging sie auf die Problematik der Verbesserung der Umlagegrundlagen im Zuge des GFG 1997 ein. In diesem Zusammenhang wies sie u.a. darauf hin, daß die Vereinigung der Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen in ihrem Schreiben vom 10.06.1996 an den Innenminister mehr als deutlich die vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund wiederholt vorgetragene Kritik an der Tatsache, daß in dem ifo-Gutachten die Problematik der Anhebung der Umlagegrundlagen unter dem Gesichtspunkt des Mitnahmeeffektes bei der Kreisumlage und Landschaftsumlage nicht angesprochen worden sei, mehr als deutlich unterstütze.

Abschließend ging Hauptreferentin Schwabedissen auf die kommunalrelevanten Auswirkungen des Entwurfes des Jahressteuergesetzes 1997 ein. Hinsichtlich der von der Bundesregierung zum 01.01.1997 beabsichtigten Unternehmenssteuerreform wies sie darauf hin, daß Regelungen dazu im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden sollen, wobei Grundlage im Kern der vom Finanzausschuß des Deutschen Bundestages abgekoppelte Teil der Unternehmenssteuerreform des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 1996 sei.

Zum Abschluß der Tagung bittet der Vorsitzende, Stadtdirektor Dr. Quasten, um Vorschläge für die Wahl eines neuen Vorsitzenden. Als Kandidat wurde Stadtdirektor Ullrich Feller, Erkelenz, vorgeschlagen, der sich den anwesenden Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft kurz persönlich vorstellte und seinen beruflichen Werdegang schilderte. In der anschließenden Wahl votierten die stimmberechtigten Vertreter der Mitgliedskommunen einstimmig für Stadtdirektor Feller, der anschließend die Glückwünsche des scheidenden Vorsitzenden entgegennahm.

Abteilungsdirektor Dr. Becker, Bezirksregierung, sprach sodann Herrn Stadtdirektor Dr. Quasten unter Beifall der Anwesenden den Dank für die als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft geleistete Arbeit aus.

Az.: II/1

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Die Tagung 2/96 der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster fand am 03.07.1996 in Borken statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Walter, Everswinkel, konnte neben den zahlreichen Vertretern der Mitgliedskommunen den Bürgermeister der gastgebenden Stadt Borken, Herrn Ehling sowie den Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven begrüßen. Ebenfalls anwesend war das Geschäftsführende Präsidialmitglied des NWStGB, Friedrich Wilhelm Heinrichs.

In seinem Grußwort hieß Bürgermeister Ehling die Teilnehmer der Tagung herzlich willkommen und gratulierte weiterhin dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft zu dessen unlängst erfolgter Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel. Diesen Glückwünschen schloß sich Regierungspräsident Dr. Twenhöven an und führte im übrigen aus, daß er seine Rolle als Regierungspräsident nicht als "Aufpasser" der Kommunen versteht, sondern eine Mittlerrolle zwischen Landesregierung und den Städten und Gemeinden ausfüllen will. Ausdrücklich betonte der Regierungspräsident, daß nur ein kooperatives Miteinander für die weitere Entwicklung im Regierungsbezirk Münster sinnvoll sein könne.

Das erste Fachreferat der Tagung hielt das Geschäftsführende Präsidialmitglied Heinrichs. Unter der Überschrift "Aktuelle kommunalpolitische Fragen" beleuchtete er die derzeit wichtigsten aktuellen Probleme der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Zunächst betonte GPM Heinrichs, daß angesichts eines Finanzierungsdefizites 1995 von - 4,4 Mrd DM für die nordrhein-westfälischen Kommunen die größte finanzpolitische Herausforderung seit Kriegsende festzustellen sei. Die sich weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben führe zu einer weiteren Verschärfung der Haushaltslage und zur weiteren Zunahme der Haushaltssicherungskonzepte. Hinsichtlich der aktuellen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst begrüßte er die hiermit verbundene Planungssicherheit, das Volumen der Tariferhöhungen sei gerade noch verantwortbar.

Aufgrund des vorliegenden Entwurfes zum GFG 1997 sei bei den Schlüsselzuweisungen faktisch eine echte Nullrunde zu erwarten. Die Bedarfszuweisungen werden dagegen weiter erheblich zurückgehen. GPM Heinrichs forderte in diesem Zusammenhang, die Struktur des GFG 1997 auf die des GFG 1995 zurückzufahren. Die hierdurch freiwerdenden 200 Mio DM seien in die Verbundmasse zurückzuführen.

Weiterhin wiederholte GPM Heinrichs die Kritik am ifo-Gutachten und der Umsetzung dieses Gutachtens durch den Landesgesetzgeber. Offenbar handele es sich bei diesem Gutachten um eine zielgerichtete politische Hilfestellung für die Landesregierung zur Umverteilung zugunsten der kreisfreien Städte. Der NWStGB verfolge demgegenüber weiterhin das Ziel einer Gleichbehandlung der Einwohner im kreisfreien und kreisangehörigen Raum. Unterschiedliche Bedarfe seien nicht über die Einwohnergewichtung, sondern durch entsprechende Bedarfsansätze zu berücksichtigen. Landeseinheitliche fiktive Hebesätze bei den Realsteuern lehnt GPM Heinrichs weiterhin ab. Die jetzt beabsichtigte Umstellung bevorzuge vor allem die Großstädte Köln (Mehreinnahme: 71 Mio DM) und Dortmund (Mehreinnahme: 30 Mio DM). Dies könne nicht hingenommen werden.

GPM Heinrichs verwies darauf, daß der NWStGB ein wissenschaftliches Gutachten zur Reform des kommunalen Finanzausgleiches in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben habe. Auf dieser Grundlage sei beabsichtigt, nach der Sommerpause eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz zu erheben. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile riet GPM Heinrichs den Mitgliedskommunen des NWStGB dazu, schon jetzt gegen die Bescheide hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen Rechtsmittel einzulegen.

Hinsichtlich der Sozialhilfebelastung wies GPM Heinrichs darauf hin, daß die Sozialhilfe entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption mittlerweile die Funktion einer dritten Säule des sozialen Sicherungssystems wahrnehme. Angesichts der Tatsache, daß die Sozialhilfeausgaben von 3,5 Mrd DM im Jahr 1970 auf nunmehr 60 Mrd DM im Jahr 1995 gestiegen sind, bleibe die generellere Reform der Sozialhilfe weiter auf der Tagesordnung. Zwar sei die Ankoppelung der Sozialhilfeleistungen an die Entwicklung der Nettolöhne ein Schritt in die richtige Richtung, dies allein könne jedoch nicht die mit der Sozialhilfe Belastung für die Städte und Gemeinden verbundenen Probleme lösen.

Weiterhin berichtete GPM Heinrichs über die aktuelle Entwicklung hinsichtlich einer möglichen Reform der Gewerbesteuer. Hier sei nach wie vor eindeutige Beschlußlage der kommunalen Spitzenverbände, daß eine Streichung der Gewerbekapitalsteuer bei gleichzeitiger Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen nur dann denkbar sei, wenn der Bestand der Restgewerbesteuer verfassungsrechtlich verankert werde. Dies aber stehe im Gegensatz zur Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen, so daß bislang kein Konsens in dieser Frage gefunden werden konnte.

Hinsichtlich der geplanten Energierechtsreform kritisierte GPM Heinrichs die von der Bundesregierung beabsichtigten Neuregelungen. Zwar sei mehr Wettbewerb im Energiebereich durchaus wünschenswert, dieser müsse aber Industrie und Verbraucher gleichermaßen zugutekommen. Die Vorstellungen der Bundesregierung könnten dies nicht gewährleisten. Vielmehr sei ein Wettbewerb um geschlossene Versorgungsgebiete anzustreben. Die Konzessionsabgaben der Energieversorger an die Kommunen müssen auf jeden Fall erhalten bleiben.

In der anschließenden Diskussion fanden die Ausführungen von GPM Heinrichs verbreitet Zustimmung. Insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs wurde massive Kritik am Vorgehen des Landes geäußert.

Der zweite Themenschwerpunkt der Veranstaltung war das Regional- und Stadtmarketing. Hierzu berichtete der Geschäftsführer der Aktion Münsterland e.V., Herr Heinz Schmidt, über die Aktivitäten dieser Einrichtung. Insbesondere wies er auf den Innovationspreis Münsterland für Wissenschaft und Wirtschaft hin, der hervorragende Ergebnisse erbracht habe. Durch gezielte Publikationsarbeit und die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen sei es gelungen, das Münsterland überregional bekanntzumachen. Besondere Bedeutung habe die Gewerbeflächen-Börse Münsterland, welche mittlerweile über 200 Abonnenten in der Wirtschaft erreiche und ein ständig aktualisiertes Verzeichnis kurzfristig verfügbarer Gewerbeflächen beinhalte.

In einem weiteren Fachvortrag berichtete Stadtdirektor Rainer Christian Beutel über das Stadtmarketing in Coesfeld. Auf der Basis der Arbeitsergebnisse eines "Forums Stadtmarketing Coesfeld" sei der "Stadtmarketingverein Coesfeld und Partner" gegründet worden. Aufgabe dieses Vereins sei die Erarbeitung eines einheitlichen Stadtmarketingkonzeptes. Hierdurch wurde eine erhebliche Verbesserung der Gesamtkommunikation in der örtlichen Wirtschaft, eine Intensivierung der innerkommunalen Kontakte und der Sponsoringaktivitäten sowie eine bessere Darstellung der Stadt Coesfeld und ihrer Unternehmen nach außen hin erreicht. Mit der Devise "Im gleichen Tritt schneller zum Ziel" sei es gelungen, die Kräfte in Coesfeld zu bündeln und dem Wirtschaftsleben der Stadt neue wichtige Impulse zu geben.

Az.: V/3-600-45

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