Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 280/1996 vom 20.06.1996

Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund

Die Juni-Ausgabe der Zeitschrift "Städte- und Gemeinderat" enthält folgende Beiträge:

Dr. Dieter Stratmann: Rettungsdienst und Feuerwehr - medizinische Aspekte

Figen Gotthard: Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst

Hans Gerd von Lennep: Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutzes

Frank Stein: Überlegungen zur Reform der überörtlichen Prüfung in Nordrhein-Westfalen

Rechtsprechung

Persönliches

Die Zeitschrift kann bezogen werden beim Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, Kaiserswerther Straße 199/ 201, 40474 Düsseldorf

- Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am Donnerstag, den 9.5.1996, fand in Gütersloh eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold statt. Der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Stadtdirektor Schwade, Rietberg, und Bürgermeisterin Unger als Vertreterin der gastgebenden Stadt Gütersloh begrüßten die Referenten, die rd. 250 Vertreter der Mitgliedskommunen und die Regierungspräsidentin Vennegerts und wünschten dieser alles Gute für ihr neues Amt.

Regierungspräsidentin Vennegerts betonte in ihrem anschließenden Grußwort die wichtige Rolle der Kommunen in der Demokratie. Diese dürften in Anbetracht der derzeitigen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen nicht überfordert werden. Das Gemeindefinanzierungsgesetz sehe für den Regierungsbezirk Detmold bis 1998 51 Mio. DM weniger vor. Viele Kommunen könnten einen Haushaltsausgleich nur durch Rückgriff auf ihre Rücklagen und noch intensivere Einsparungen erreichen. Kommunale Eigenverwaltung sollte Vorrang vor staatlicher Verwaltung haben. Die Bezirksregierung verstehe sich als Mittler zwischen Region und Landesregierung. Sie biete den Kommunen im Regierungsbezirk Detmold eine offene Diskussion mit der Bezirksregierung und die Mithilfe bei der Lösung der schwierigen Probleme in den kommenden Jahren an.

Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs, Geschäftsstelle NWStGB, referierte sodann zu aktuellen kommunalpolitischen Tagesfragen. Er berichtete, der Direktor des Landschaftsverbands Rheinland habe angekündigt, daß die Landschaftsverbandsumlage nicht wie geplant 1997 um 4 Punkte gesenkt werde, da die Pflegeversicherung nicht die erwartete Entlastung bringe. Folge sei, daß ein Teil der Haushaltssicherungskonzepte in den Kommunen nur noch Makulatur seien. Er kritisierte, daß immer mehr Aufgaben auf die Kommunen verlagert würden, ohne daß ein Ausgleich der dadurch entstehenden Kosten für die Kommunen geregelt würde. Die CDU-Fraktion im Landtag habe kürzlich einen Antrag auf Verfassungsänderung mit dem Ziel gestellt, daß eine Aufgabenverlagerung in Zukunft nur mit entsprechendem Ausgleich der Kosten zulässig sein solle. Auf dieser Linie sei auch das im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz erstellte Gutachten der Gutachter Schopp & Wieland zu dem Ergebnis gekommen, daß derjenige, der Aufgaben übertrage, die Finanzmittel mitliefern müsse. Mit Unterstützung der Geschäftsstelle des NWStGB hätten entsprechend bereits einige Kommunen Verfassungsbeschwerde erhoben gegen das Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof NW in Münster. Zu beklagen sei, daß Gerichte immer mehr die Politik korrigieren müßten. Zur Umsetzung des Ifo-Gutachtens berichete Herr Heinrichs, daß die entsprechenden Landtagsbeschlüsse dazu führten, daß der kreisangehörige Raum in den Ruin treibe. Das vom Landtag beschlossene 3-Stufen-Programm zur Umsetzung des Ifo-Gutachtens habe erhebliche Verluste für den kreisangehörigen Raum zur Folge. Es klammere grundsätzliche Fragen des Finanzausgleichs aus. Vor der Neuregelung des Finanzausgleichs müßten zunächst grundsätzliche Fragen des Finanzausgleichs geprüft und politisch diskutiert werden. Der NWStGB habe zusammen mit dem Landkreistag NW ein Gutachten zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Herr Heinrichs kündigte an, daß mit Sicherheit seitens einer kreisangehörigen Kommune Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung erhoben werden würde.

Zum Sparpaket der Bundesregierung berichtet Herr Heinrichs, daß die Gesetzesvorlagen noch nicht in vollem Umfange vorlägen. Der DStGB unterstütze die Konsolidierung von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Arbeitsmarktsituation. Hierbei handele es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der DStGB fordere daher eine umfassende und gleichberechtigte Beteiligung der Städte und Gemeinden an dieser Aufgabe. Die Haushalte müßten neu strukturiert werden, neue Prioritäten gesetzt und eine Aufgabenkritik des öffentlichen Sektors vorgenommen werden. Das Sparpaket in seinen Einzelheiten werde diesem Ziel nicht gerecht. Die Sozialversicherung müßte endlich von versicherungsfremden Leistungen befreit werden. Es müsse Klarheit geschaffen werden bei der Gewerbesteuer und bei der Erbschafts- und Vermögenssteuer sowie bei der Frage der Kostentragung für die Einheitsbewertung der Grundsteuer, sofern die Kommunen diese selbst in Zukunft vornehmen müssen. Zur Verwaltungsmodernisierung forderte Herr Heinrichs weniger Verwaltungsebenen. Zwei Umlageverbände seien zuviel.

In einem weiteren Vortrag ging Beigeordneter Giesen, Geschäftsstelle, auf die Forderung der Städte und Gemeinden zur Telekommunkationsreform ein. Im Bundestag sei am 1.2.1996 in erster Lesung der Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes behandelt worden, der eine Aufweichung des Netzmonopols schon im Sommer 1996 und eine Aufgabe des Sprachdienstmonopols zum Ende 1997 vorsehe. Ergänzend zum Gesetzentwurf sei eine Universaldienstleistungsverordnung in Vorbereitung, mit der u.a. ein digitalisierter Sprachtelefondienst mit "ISDN-Leistungsmerkmalen" vorgesehen sei. Die kommunale Kritik richte sich vor allem dagegen, daß ab 1998 nicht der ISDN-Standard sondern lediglich die sog. DECT-Technik als eine drahtlose Übertragungs- und Bündelungstechnologie mit nur Teilen der Leistungsmerkmale des ISDN-Standards als Grundversorgung definiert werden solle.

Der Gesetzentwurf selbst stoße auf Ablehnung seitens der kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die dort vorgesehene Festlegung eines Grundsatzes der Unentgeltlichkeit für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zur Leitungsverlegung durch die Telekom AG und ihre zukünftigen Mitwettbewerber. Diese Absicht sei ein massiver Eingriff in kommunale Rechtspositionen und stelle die Systematik des nach geltendem Recht bis Ende 1997 befristeten Telegraphenwegegesetzes auf den Kopf. Eine Privilegierung der Telekommunikationsunternehmen sei nach Aufgabe der Monopole und einer hoheitlichen Aufgabendurchführung unhaltbar, zumal die privaten TK-Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht handelten.

Die Verbandsposition werde deutlich durch das vom DStGB in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Püttner, Uni Tübingen, gestützt. Danach sei eindeutig, daß der Gesetzentwurf im Hinblick auf eine unentgeltliche Wegenutzung durch Telekommunikationslinien verfassungswidrig ist. Die politische Diskussion müsse deshalb darauf gerichtet sein, eine kommunale Option zur Entgelterhebung zu sichern. Anschließend stellte Beigeordneter Giesen die nach Landesrecht bestehenden Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betätigung im TK-Sektor dar. Ein angemessener Zugang zu modernen Telekommunikations-Diensten sei zweifelsfrei eine Frage der Standortvorsorge, im Rahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung müßten die Kommunen die Möglichkeiten haben, sich im Bereich der TK-Netze und darauf aufbauender Diensteangebote zu betätigen. Vor diesem Hintergrund sei auch die Aussage aus den Koalitionsvereinbarungen von Bedeutung, wonach die erreichte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Kommunen gesichert und im kommunalen Interesse z.B. bei Datennetzen erweitert werden soll.

Schließlich referierte Referent Hamacher, Geschäftsstelle NWStGB, zum Thema ‘Zukunft der Bildung - Denkschrift der Bildungskommission NW’. Der NWStGB begrüße die durch die Denkschrift der von Ministerpräsident Johannes Rau 1992 eingesetzten Bildungskommission "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" ausgelösten Debatte über notwendige Reformen im Bildungsbereich. Der NWStGB habe sich für mehr Eigenverantwortlichkeit der Schulen und ihrer Träger ausgesprochen. Die Denkschrift enthalte allerdings eine Reihe von aus kommunaler Sicht nicht zu akzeptierenden Reformvorschlägen. Dazu zählten vor allem Pläne, zahlreichen kleineren Kommunen das Recht zu nehmen, selbst Schulträger zu sein. Diese Forderung greife in das verfassungsrechtlich garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Einrichtung zahlreicher neuer, demokratisch kaum legitimierter Gremien, wie z.B. die in der Denkschrift geforderte Schulkommission sei abzulehnen. Großes Manko der Denkschrift sei insbesondere, daß diese keine Aussagen zu den Kosten enthalte, die bei der Umsetzung der Reformvorschläge entstünden. Die finanziellen Folgen müßten geklärt und langfristig abgesichert werden, bevor einzelne grundsätzlich begrüßenswerte Reformvorschläge umgesetzt würden. Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs wies darauf hin, es sei geplant, Reformvorschläge modellhaft zunächst einmal in einem Kreis durchzuführen.

Az.: 91 – 29

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