Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 259/1996 vom 05.06.1996

Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund

- Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 25.04.1996 fand in Rheinberg eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt. Die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Frau Bürgermeisterin Ingeborg Friebe, Monheim, die die Sitzung leitete, konnte als besonderen Gast den Regierungspräsidenten Jürgen Büssow begrüßen.

Regierungspräsident Büssow referierte zu Entwicklungsperspektiven durch moderne Informationstechnologien. Er zeichnete zunächst die Möglichkeiten der Bewegung im Internet auf. Es könnten beispielsweise gleichzeitig in verschiedenen Kontinenten Arbeiten an einem Produkt stattfinden usw. Bisher nehme allerdings nur ein elitärer Diskussionzirkel, nämlich junge männliche Akademiker, an der Arbeit im Internet teil. Für die Zukunft müßten die Möglichkeiten allgemein nutzbar gemacht werden, es dürfe keine Aufteilung der Gesellschaft in Informations-Reiche und Informations-Arme geben. Mit der Öffnung des Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich 1998 werde es in Deutschland und Europa einen Entwicklungsschub geben, der auch neue Arbeitsplätze schaffe. Büssow wies auch auf die Chancen gerade für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum hin, weil bei entsprechenden Leitungen Informationstechnologie an jeden Ort gelangen könne. Für Unternehmen seien diese Standorte dann wegen ihrer guten Natur- und Freizeitbedingungen besonders attraktiv.

Der Regierungspräsident sprach sich für eine extensive Auslegung der einschlägigen Rechtsnormen aus, damit auch Kommunen eigene Netze und Dienste für den lokalen Bedarf bereitstellen und vorhalten können. Er plädierte dafür, daß Kommunen ihre eigene Infrastruktur selbst mitentwickeln können müssen. Im kommenden Jahrhundert werde die Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen zur Basisinfrastruktur wie bisher die Wasser- und andere Versorgungsnetze anzusehen sein, dies dürfe den Gemeinden nicht genommen werden. Im übrigen seien vielfach bereits kommunale Netze vorhanden, es sei wenig sinnvoll, Straßen neu aufzureißen, um zusätzliche zu legen. Zur Not müsse hierzu auch § 107 der Gemeindeordnung entsprechend geändert werden. Büssow äußerte die Auffassung, daß die künftigen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen keine Probleme damit hätten, wenn Kommunen die Netze gegen Entgelt anböten, sie wollten lediglich kein neues Monopol akzeptieren.

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf stellten neue Telekommunikations- und Informationstechnologien eine besondere Herausforderung dar, weil nämlich vier der fünf großen TK-Carrier ihren Hauptsitz in dieser Region haben. Er plane daher über einen entsprechend offensives Regionalmarketing den Regierungsbezirk in eine Pilotfunktion für ganz Deutschland zu bringen, und zwar dadurch, daß der Regierungsbezirk mit seinen Städten und Gemeinden ins Internet gehe.

Zweites Schwerpunktthema der Sitzung bildeten aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen. Hierzu teilte Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB Heinrichs zunächst mit, der Landschaftsverband Rheinland werde die Umlage zur Finanzierung übergeordneter Aufgaben im nächsten Jahr vermutlich nicht wie geplant um vier Prozentpunkte senken, weil die aus der Pflegeversicherung erwarteten Entlastungen nicht in der ursprünglich erwarteten Höhe einträten. Die Haushaltssicherungskonzepte vieler Gemeinden, die eine Entlastung einkalkuliert hätten, würden damit zur Makulatur. Des weiteren machte Herr Heinrichs noch einmal die einhellige Ablehnung des NWStGB in bezug auf das bereits verabschiedete Gemeindefinanzierungsgesetz deutlich. Damit sei keine Reform des Finanzausgleichs verbunden, sondern lediglich eine Umverteilung zugunsten der Großstädte. Der NWStGB habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ggfl. Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz sein werde. Zu den am selben Tag diskutierten Sparmaßnahmen auf Bundesebene kündigte GPM Heinrichs an, man werde grundsätzlich alle Beschlüsse, die einseitig zu Lasten der Städte und Gemeinden gingen, ablehnen. Einer Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer werde man nur zustimmen, wenn die verbleibende Gewerbesteuer verfassungsrechtlich abgesichert werde. Schließlich diskutierte die Arbeitsgemeinschaft auch die kostentreibende Vorhaltung einer Vielzahl von Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Bundesrepublik. Hierzu stellte Heinrichs als Grundsatz fest, die Ebene, die die Aufgaben wahrnehme, solle auch die Finanzverantwortung haben. Alles andere führe zur Aufblähung und zur ungesunden Entwicklung.

Az.: III/1 780-90

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