Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 159/2002 vom 05.03.2002
Aufwertung des Zebrastreifens durch Richtlinie R-FGÜ 2001
Die vom StGB NRW bereits 1997 in seinen "Impulsen für fußgängerfreundliche Städte und Gemeinden" geforderte Renaissance der Zebrastreifen nimmt nun mit der Neuerscheinung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) konkrete Formen an.
Statistiken über Straßenverkehrsunfälle in Deutschland belegen, daß sich bundesweit ca. 80 % aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung in geschlossenen Ortschaften bei der Überquerung von Fahrbahnen ereignen. Zum Schutz der querenden Fußgänger wurden in den letzten Jahren zumeist einfache Querungshilfen bzw. Fußgängerlichtsignalanlagen eingesetzt. Der früher häufig verwendete Fußgängerüberweg, auch Zebrastreifen genannt, wurde hingegen wegen vermeindlich geringerer Verkehrssicherheit nur zurückhaltend eingesetzt.
Der Einsatz von Zebrastreifen wurde bis zum 1.1.2002 durch die R-FGÜ 1984 geregelt. Die hier definierten Kriterien (z.B. mind. 100 Fußgänger in der Spitzenstunde und zwischen 300 und 600 Kfz in der Spitzenstunde) waren aber in der Praxis nur selten zu erreichen. Der Gesichtspunkt, auch einzelnen Fußgängern eine sichere Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen, blieb zudem weitgehend unberücksichtigt. Die strikte Anwendung dieser Werte verhinderte daher zumeist den Einsatz von Zebrastreifen. Die R-FGÜ 2001 halten hier einen größeren Entscheidungsspielraum offen und kommen damit der Forderung des StGB NRW nach, Ansätze eines Fußgängerverkehrsnetzes bei der Einrichtung von Zebrastreifen zu berücksichtigen.
Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, Zebrastreifen seien unsicherer als Ampeln, belegen neuere Forschungsergebnisse, daß sie komfortable und sichere Alternativen zu Ampeln und Querungshilfen ohne Fußgängervorrang sind. Sie können durchaus in bezug auf Sicherheit, Akzeptanz, Leistungsfähigkeit und Verkehrsablauf mit anderen Querungsanlagen des Fußgängerverkehrs konkurrieren, wenn die verkehrstechnische Gestaltung des Zebrastreifens verbessert wird.
Der Städte- und Gemeindebund NRW wird am 11.6.2002 in Nettetal auf Schloß Krickenbeck ein Seminar zur Verkehrssicherheit in Städten und Gemeinden durchführen. In dem Schwerpunktreferat "Verkehrssicherheit konkret" wird Dipl.-Ing. Franz Linder, Planerbüro Südstadt, der auch maßgeblich an den Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen des MWMEV NRW mitgearbeitet hat, die neuesten Kriterien und Erwägungen beim Einsatz von Zebrastreifen vorstellen. Ggf. wird der Verband auf der Grundlage der Seminarergebnisse eigene Empfehlungen erarbeiten.
Az.: III/1 642 - 03