Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 581/2013 vom 20.08.2013

Auftaktveranstaltung zum Planspiel "Flächenhandel"

Fläche ist ein Gut, das nicht vermehrbar ist und dessen Nutzung und Verfügbarkeit von größter Bedeutung ist: sowohl für Umwelt und Wirtschaft als auch für das Wohnen und die Lebensqualität der Menschen. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll die Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag reduziert werden.

Vor diesem Hintergrund führt das Umweltbundesamt in den kommenden drei Jahren das Forschungsprojekt "Planspiel Flächenhandel" durch. Hinter diesem Projekttitel steht die Frage, ob handelbare Flächenzertifikate ein Instrument sein können, um den Städten und Gemeinden dabei zu helfen, die Neuflächeninanspruchnahme zu vermindern und die Innenentwicklung zu erleichtern. Dies soll in einem realitätsnahen Planspiel unter Mitarbeit von Modellkommunen untersucht werden. Entscheidend für den Projekterfolg wird das engagierte Mitwirken der kommunalen Politik und Verwaltung sein.

Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten sollen bei einer „Auftaktveranstaltung“ am 16. September 2013 in Berlin die Fachöffentlichkeit über das Projekt unterrichtet sowie möglichst viele Kommunen für eine Mitwirkung beim Planspiel motiviert werden. Das Veranstaltungsprogramm und der Einladungsflyer sind online abrufbar unter www.flaechenhandel.de.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begleitet den Modellversuch zu handelbaren Flächenausweisungsrechten aktiv und konstruktiv-kritisch unter anderem durch die Mitgliedschaft im Projektbegleitenden Beirat. Die Positionen und Empfehlungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sind nachfolgend zusammengefasst:

  1. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächeninanspruchnahme für die Siedlungs- und Verkehrsflächen deutlich zu reduzieren. Dabei muss aber die kommunale Planungshoheit gewahrt werden.
  2. Bei dem Ziel einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme kommt insbesondere den Potenzialen durch eine verstärkte Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden, der Revitalisierung von Brachflächen, der Nutzung leerstehender Bausubstanz und Konversionsflächen sowie einer angemessenen Nachverdichtung große Bedeutung zu.
  3. Die vorhandenen Erleichterungen im Baugesetzbuch (insbesondere § 13a BauGB „Beschleunigtes Verfahren“) und weitere Instrumente zur Baulandmobilisierung sind konsequent für das Flächensparen zu nutzen.
  4. Die Förderprogramme von Bund und Ländern (Städtebauförderung und Nachverdichtung) sind als notwendige Voraussetzung für die verstärkte Innenentwicklung und Wiedernutzung von Brachflächen zu erhöhen (mindestens 600 Mio. Euro für die Städtebauförderung) und zu verstetigen. Alle Städtebauförderungsprogramme sollten zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung um das Kriterium der Innenbereichs- vor der Außenbereichsentwicklung erweitert werden. So kann auch die Wohnumfeldqualität in bestehenden Siedlungsstrukturen spürbar verbessert werden.
  5. Bund und Länder werden aufgefordert, für eine sparsame Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen auch die Grundsteuer mit einzubeziehen. Diese sollte in einer umfassenden Reform derart umgestaltet werden, dass auch die angestrebten bodenpolitischen Ziele der Städte und Gemeinden unterstützt werden. Dies könnte durch die Einführung eines zonierten Satzungsrechtes für Städte und Gemeinden, wonach rechtlich bebaubare, aber tatsächlich unbebaute Grundstücke, insbesondere im Innenbereich, mit einem höheren Hebesatzrecht belegt werden können, gefördert werden. So könnte auf der Grundlage von Bodenwerten das spekulative Liegenlassen von Flächen sanktioniert werden, wogegen die Mobilisierung dieser Flächen gefördert würde.
  6. Die interkommunale Kooperation als Beitrag zu einer nachhaltigen Flächennutzung ist aus Sicht der Bundesvereinigung weiter zu verstärken. Durch flächensparende und umweltschonende Planungen für Verkehrswege oder Wohn- und Gewerbegebiete (Flächenmonitoring/-management) wird ein wichtiger Beitrag geleistet. Dazu ist die Schaffung einer fundierten Datengrundlage über aktuelle und zukünftige Flächeninanspruchnahmen erforderlich. Weiterhin könnte eine kommunale Flächensparagentur eine wertvolle Unterstützung beim Flächenmanagement sein. Ein kommunales Brachflächenkataster könnte zudem Mobilisierungseffekte schaffen.

Az.: II gr-ko

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