Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 607/2022 vom 11.10.2022

Auftakt der Fachkräfteoffensive in den Sozial- und Erziehungsberufen

Um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen, fand am 27.09.2022 im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFGFI) eine Auftaktveranstaltung statt, an der zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus den Sozial- und Erziehungsbereichen teilnahmen, zum Beispiel Eltern, Talentscouts, Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmen und Kommunalen Spitzenverbänden. Es erfolgte ein Austausch über die zentralen Herausforderungen, Handlungsfelder und Lösungsmöglichkeiten.

Im Rahmen des Auftaktgesprächs hat das MKFGFI folgende Schlüsselbereiche für eine Fachkräfteoffensive in den Sozial- und Erziehungsberufen identifiziert:

1. Verbesserungen und Ausweitung der Kapazitäten bei der Aus- und Weiterbildung

Dem wachsenden Fachkräftebedarf, der auch durch den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz weiter steigen wird, muss unter anderem durch eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten, durch eine Weiterentwicklung der Ausbildung unter Bedingungen der Digitalisierung, durch die Verstärkung der Weiterbildung bestehenden Personals und durch Quereinstiege begegnet werden. Aus- und Weiterbildung müssen zudem leicht zugänglich und auch auf dem Land erreichbar sein und es muss den Bedarfen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprochen werden. Um hinsichtlich der Kapazitäten effektiver steuern zu können, müssen auch die Fachkräftebedarfe und die Ausbildungskapazitäten besser als bisher erfasst werden.

2. Aktivierung (neuer) Zielgruppen und Berufe und Entlastung der Beschäftigten

Mehr Fachkräfte in die Einrichtungen zu bringen und damit multiprofessionelle Teams zu planen, darf nicht zulasten der Qualität gehen. Neben der Ausbildung muss die Frage beantwortet werden, welche Professionen in den Einrichtungen gebraucht werden, um mehr Quantität zu mehr Qualität werden zu lassen.

Es werden mehr Männer in den Sozial- und Gesundheitsberufen gebraucht, genauso müssen weiterhin mehr Frauen dabei unterstützt werden, sich am Erwerbsleben voll zu beteiligen. Zudem ist es unerlässlich, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder auch Menschen aus dem Ausland für die sinnstiftenden Tätigkeiten im sozialen Bereich zu interessieren und zu qualifizieren. Damit sich die pädagogischen Kräfte auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können, benötigt es zusätzliches Personal, wie beispielsweise Verwaltungskräfte oder anderweitig qualifizierte Fachkräfte, die die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen verstärken und für die dauerhaft eine Einsatz- und Refinanzierungsmöglichkeit geschaffen werden muss.

3. Kooperation vor Ort in den regionalen Bildungslandschaften

Ausbildung, Fachkräftegewinnung, Bedarfserfassung, Steuerung und Planung von Personaleinsatz bedürfen einer verstärkten Kooperation und Koordination vor Ort. Berufsfachschulen, Schulen, öffentliche und freie Träger, Arbeitsagentur, Weiterbildungseinrichtungen und Hochschulen müssen sich in regionalen Bildungslandschaften stärker als bisher vernetzen, um Bedarfe regional zu erfassen und auch bedienen zu können. Das Ziel muss sein, dass dort, wo der Bedarf besteht, auch ausreichend ausgebildet wird und eine entsprechende Förderung den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen frühzeitig den Weg ebnet. Dabei soll besonderes Augenmerk auf den Zusammenhang von Fachkräftemangel und einem hohen Anteil sozio-ökonomisch benachteiligter Menschen in den Quartieren gelegt werden, um einerseits unterschiedlichen Bedarfen unterschiedlich zu begegnen und andererseits noch unberücksichtigte Potenziale zu heben.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich im Rahmen der Auftaktveranstaltung für kurzfristig wirkende Maßnahmen eingesetzt. In diesem Zusammenhang ist eine deutliche Anpassung der Personalverordnung gefordert worden.

Az.: 35.0.8.1-001/004

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