Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 25/2013 vom 08.01.2013

Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 19. Dezember 2012 beschlossen, dass die Mittel für das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Gebäudesanierung von derzeit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr um jährlich weitere 300 Millionen Euro über einen Zeitraum von acht Jahren aufgestockt werden. Der aktuelle Beschluss der Bundesregierung steht im Zusammenhang mit den nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gescheiterten Plänen zur steuerlichen Vergünstigung der Gebäudesanierung (StGB NRW-Mitteilung vom 18.12.2012).

Hintergrund

Die bereits als Bestandteil des Gesetzespaketes zur Energiewende 2011 vorgesehene steuerrechtliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden war am 12. Dezember 2012 im Vermittlungsausschuss endgültig gescheitert. Das Volumen der Steuererleichterungen hätte bis zum Jahre 2016 1,5 Milliarden Euro betragen. Wegen der resultierenden Mindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden von 862 Millionen Euro hatte der Bundesrat dagegen gestimmt. Die kommunale Seite hatte einen Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen gefordert. Entsprechend einer bereits im Vermittlungsausschuss abgegeben Protokollerklärung ersetzt die Bundesregierung die gescheiterte steuerliche Förderung nun durch eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

Bewertung

Mittelbare Auswirkungen der nun beschlossenen Aufstockung zugunsten der Kommunen ergeben sich vor allem aus den konjunkturellen Impulsen für die lokale Wirtschaft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält jedoch vor dem Hintergrund ohnehin niedriger Zinsen die Höhe der nun beschlossenen Aufstockung für zu gering, um wirksame Anreize zu setzen. Aus kommunaler Sicht ist eine Aufstockung auf jährlich fünf Milliarden Euro nötig, um die Energieeffizienzziele der Bundesregierung erreichen zu können.

Az.: II/3 811-00/8

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