Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 11/2021 vom 01.02.2021

Aufruf zur Förderplakette für Arbeitgeber 2021 von freiwilligen Feuerwehrleuten u.a.

Gerade das vergangene Jahr hat uns mehr als alles andere zuvor vor Augen geführt, wie wichtig das Ehrenamt und diejenigen, die es unterstützen, ist. Die Verleihung der Förderplakette für Arbeitgeber war in den vergangenen Jahren ein fester Bestandteil, die Wertschätzung denjenigen gegenüber auszudrücken, die es den Ehrenamtlichen ermöglichen, ihr Engagement auszuüben. Die Arbeitgeber, die dies ermöglichen, möchte das Ministerium des Innern in diesem Jahr wieder auszeichnen, um an der richtigen Stelle ein Zeichen zu setzen.

Anlässlich der 13. Verleihung der Förderplakette sollen in diesem Jahr 13 Preisträger in einem besonderen Rahmen geehrt werden. Im Hinblick auf die weiter andauernde Pandemie-Lage w wird das IM prüfen, inwieweit der Festakt im Herbst 2021 persönlich oder digital stattfinden kann.

Über den anhängenden Vordruck können private Unternehmen und Arbeitgeber aus NRW dem Ministerium des Innern bis zum 31. Mai 2021 vorgeschlagen werden. Eine Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen, Verwaltung, Berufsverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden besteht, wählt daraufhin die 13 Arbeitgeber aus, die geehrt werden sollen.

Vorschlagsberechtigt sind die regionalen/örtlichen Untergliederungen der anerkannten Hilfsorganisationen, des Verbands der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Arbeitgeberverbände. Jeder Vorschlagsberechtigte kann mehrere Vorschläge einreichen. Es besteht die Möglichkeit, ein Unternehmen, das in einem Jahr nicht ausgezeichnet wurde, erneut vorzuschlagen. Die bisher eingegangenen Vorschläge aus 2020 werden selbstverständlich für das Verfahren in diesem Jahr gewertet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/engagement-und-beruf/foerderplakette-fuer-arbeitgeber


Az.: 15.1.10-001/001

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